| # taz.de -- Urteil Handlungsfreiheit von Privatbanken: Kein Konto für Nazis | |
| > Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Privatbanken Konten von | |
| > politisch unliebsamen Kunden kündigen dürfen. Geklagt hatte ein | |
| > rechtsextremer Verlag. | |
| Bild: Private Banken können über Konten frei entscheiden. | |
| BERLIN taz | Banken dürfen Konten von (politisch) unliebsamen Kunden | |
| jederzeit kündigen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in | |
| einem Fall aus Schleswig-Holstein. Die Banken müssen dabei keine | |
| Interessenabwägung vornehmen und die Kündigung nicht begründen. | |
| Geklagt hatte die Verlagsgruppe „Lesen und Schenken“ des Rechtsextremisten | |
| Dietmar Munier. Sein Geschäftskonto wurde bei der Commerzbank geführt. Doch | |
| die kündigte das Konto 2009 ohne Angabe von konkreten Gründen. Dagegen | |
| hatte Munier geklagt. In den Vorinstanzen beim Landgericht und | |
| Oberlandesgericht (OLG), jeweils in Bremen, hatte der Rechtsextremist | |
| verloren. | |
| Nun entschied auch der BGH: Eine Privatbank kann jederzeit die Konten ihrer | |
| Kunden kündigen. Sie muss dabei keine Abwägung zwischen ihren Interessen | |
| und denen des Kunden vornehmen. Auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sei | |
| nicht erforderlich, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers. | |
| Private Banken müssten ihre Kunden nicht gleich behandeln. | |
| Der BGH stützte sich dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) | |
| der privaten Banken. Dort heißt es, die Bank könne die Geschäftsbeziehung | |
| „jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen“. | |
| Nur bei der Bemessung der Kündigungsfrist müsse die Bank auf die Interessen | |
| der Kunden Rücksicht nehmen. Gegen diese AGB hatte der BGH keine | |
| rechtlichen Einwände. Die Kündigungsfrist betrug im „Leihen und | |
| Schenken“-Fall sechs Wochen. Dies hielt der BGH für ausreichend. | |
| Das Bremer Urteil wurde nur wegen einem Detail-Fehler aufgehoben: Das OLG | |
| hatte nicht geprüft, ob die Kündigung korrekt unterschrieben war. Über | |
| dieses Detail muss nun in Bremen noch einmal verhandelt werden. | |
| Im Jahr 2003 hatte der BGH entschieden, dass Konten der NPD bei der | |
| Sparkasse und der Postbank nicht einfach gekündigt werden dürfen. | |
| Allerdings ließen sich die damaligen Urteile nicht auf den heutigen Fall | |
| übertragen. Die Sparkasse ist eine öffentlich-rechtliche Bank und die | |
| Postbank war damals voll im Staatsbesitz. Deshalb waren beide Banken an die | |
| Grundrechte gebunden. Außerdem genießt die NPD als Partei besonderen | |
| Schutz. (Az.: XI ZR 22/12) | |
| 15 Jan 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Konto | |
| Schwerpunkt Neonazis | |
| Rechtstextreme | |
| Banken | |
| Urteil | |
| Justiz | |
| VOX | |
| Commerzbank | |
| Nazis | |
| Commerzbank | |
| Schwerpunkt Iran | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Rechtsextremer Buchversand vor Gericht: „Mein Kampf“ lief am besten | |
| Der rechtsextreme „Schelm“-Versand verschickt antisemitische oder | |
| holocaustleugnende Bücher. Der Prozess begann ohne den Hauptbetreiber. | |
| Commerzbank will 6.000 Jobs streichen: „Ein Horrorkatalog“ | |
| Die angeschlagene Commerzbank kündigt bis 2017 einen massiven Stellenabbau | |
| an. Vor allem im Filialgeschäft gebe es Überkapazitäten, sagt der | |
| Personalchef. | |
| Kommentar Urteil Kontenkündigung: Für politische Privatautonomie | |
| Der Bundesgerichtshof hat die Kündigung eines rechten Verlagskontos durch | |
| die Commerzbank gebilligt. Das geht juristisch und politisch in Ordnung. | |
| Bank kündigte rechtem Verlag das Konto: Kein Dispo für Nazis | |
| Die Commerzbank kündigte einem rechten Verlag das Konto. Jetzt verhandelt | |
| der Bundesgerichtshof, ob die Entscheidung der Bank zulässig war. | |
| Embargo trifft Privatkunden: Keine Konten für Iraner | |
| Deutsche Banken kündigen iranischstämmigen Kunden die Privatgirokonten – im | |
| vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Embargo-Regeln. |