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# taz.de -- Update-Pflicht und schnellere Kündigung: Bundestag stärkt Verbrau…
> Kurz vor der Sommerpause verabschiedet das Parlament neue Regeln für
> Firmen und Verbraucher:innen. Nicht alle sind damit zufrieden.
Bild: Plakat einer Fitnesstudiokette in Köln: Vertragslaufzeiten sollen künft…
Berlin taz | Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag zwei Gesetze
verabschiedet, die die Rechte von Verbraucher:innen stärken sollen.
Dabei geht es zum einen um eine [1][Update-Pflicht] für IT-Geräte wie
Smartphones, Notebooks oder vernetzte Alltagsgeräte. Die Händler müssen
demnach künftig dafür sorgen, dass die Kund:innen mit Updates versorgt
werden – wie lange, das ist allerdings nicht in dem [2][Gesetz], das eine
EU-Richtlinie umsetzt, geregelt. So heißt es lediglich: „Die
Update-Verpflichtung besteht so lange, wie es der Verbrauchererwartung
entspricht.“ Dieser Punkt wird also voraussichtlich vor Gericht entschieden
werden.
[3][Die zweite Neuregelung betrifft die Laufzeit von Verträgen]. In vielen
Bereichen wie Internet und Mobilfunk, aber auch bei Fitnessstudios sind
Laufzeiten von zwei Jahren mit einer Verlängerung um ein Jahr keine
Seltenheit. Künftig darf die Erstlaufzeit eines Vertrags weiterhin zwei
Jahre betragen – danach muss er aber monatlich kündbar sein. Außerdem ist
ein sogenannter Kündigungsbutton vorgesehen. Verbraucher:innen sollen
damit auf der Webseite des Vertragspartners nicht mehr lange nach
Kontaktdaten für eine Kündigungsmöglichkeit suchen müssen.
Verbraucherschützer:innen begrüßten die Neuregelungen. „Was jetzt
verabschiedet wurde, ist schon ganz gut“, sagt Dietlinde Bleh, Referentin
für Vertragsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es gebe
jedoch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So wäre es aus
Verbrauchersicht nötig, schon die erste Laufzeit eines Vertrags auf 12
Monate zu begrenzen. Außerdem sollte es bei auf längere Zeit
abgeschlossenen Verträgen – wie etwa bei einem Internet-Vertrag – auch dann
ein 14tägiges Widerrufsrecht geben, wenn der Abschluss im Laden erfolgt und
nicht online.
Für den Punkt Update-Pflicht kritisiert Bleh, dass der Anspruch der
Kund:innen lediglich gegenüber dem Händler besteht: „Wir brauchen
zusätzlich einen Anspruch gegenüber dem Hersteller.“ Schließlich sei
letztlich er es, der die Updates bereitstellen müsse.
## „Auch in Zukunft unflexible und teure Langzeitverträge“
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge nennt Tabea Rößner,
verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, „halbherzig“. „Die
Verbraucher:innen müssen sich auch in Zukunft mit unflexiblen und
teuren Langzeitverträgen rumärgern.“ Was fehle, sei eine generelle Pflicht
zur späteren schriftlichen Bestätigung – diese sei im Gesetz beschränkt auf
Strom- und Gasverträge. „Dabei liegt es auf der Hand, dass damit das
Problem nur auf andere Bereiche verschoben wird“, so Rößner.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hält die neuen Regeln dagegen
für zu weitreichend. Der Staat greife damit „tief in die Vertragsfreiheit
ein“. Der „Wesenskern eines Abonnements“ entfalle damit, was für die
Unternehmen einen Verlust der Investitionsspielräume bedeute.
Der Verbraucheranwalt Christian Solmecke erwartet, dass „durch das Gesetz
nun auch ein größerer Konkurrenzkampf zwischen den Anbietern entstehen
wird, da Kunden schneller aus ihren Verträgen herauskommen und zur
Konkurrenz wechseln können“.
## Bessere Chancen für eine Reklamation
Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher außerdem im Fall eines
beschädigten Produkts. Bislang galt: Tritt ein Defekt innerhalb der ersten
sechs Monate auf, ist davon auszugehen, dass das Problem schon beim Kauf
bestand.
Nach diesem Zeitraum muss der:die Kund:in beweisen, dass der Mangel
bereits bestand – was praktisch kaum möglich ist. Künftig soll dieser
Zeitraum auf 12 Monate ausgedehnt werden. Tritt also ein Defekt nach 6 bis
12 Monaten auf, haben Kund:innen künftig bessere Chancen, mit ihrer
Reklamation Erfolg zu haben.
25 Jun 2021
## LINKS
[1] /Update-Pflicht-fuer-Geraete-mit-Software/!5722586
[2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-digitale-element…
[3] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-verbrauchervertr…
## AUTOREN
Svenja Bergt
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