| # taz.de -- Update-Pflicht und schnellere Kündigung: Bundestag stärkt Verbrau… | |
| > Kurz vor der Sommerpause verabschiedet das Parlament neue Regeln für | |
| > Firmen und Verbraucher:innen. Nicht alle sind damit zufrieden. | |
| Bild: Plakat einer Fitnesstudiokette in Köln: Vertragslaufzeiten sollen künft… | |
| Berlin taz | Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag zwei Gesetze | |
| verabschiedet, die die Rechte von Verbraucher:innen stärken sollen. | |
| Dabei geht es zum einen um eine [1][Update-Pflicht] für IT-Geräte wie | |
| Smartphones, Notebooks oder vernetzte Alltagsgeräte. Die Händler müssen | |
| demnach künftig dafür sorgen, dass die Kund:innen mit Updates versorgt | |
| werden – wie lange, das ist allerdings nicht in dem [2][Gesetz], das eine | |
| EU-Richtlinie umsetzt, geregelt. So heißt es lediglich: „Die | |
| Update-Verpflichtung besteht so lange, wie es der Verbrauchererwartung | |
| entspricht.“ Dieser Punkt wird also voraussichtlich vor Gericht entschieden | |
| werden. | |
| [3][Die zweite Neuregelung betrifft die Laufzeit von Verträgen]. In vielen | |
| Bereichen wie Internet und Mobilfunk, aber auch bei Fitnessstudios sind | |
| Laufzeiten von zwei Jahren mit einer Verlängerung um ein Jahr keine | |
| Seltenheit. Künftig darf die Erstlaufzeit eines Vertrags weiterhin zwei | |
| Jahre betragen – danach muss er aber monatlich kündbar sein. Außerdem ist | |
| ein sogenannter Kündigungsbutton vorgesehen. Verbraucher:innen sollen | |
| damit auf der Webseite des Vertragspartners nicht mehr lange nach | |
| Kontaktdaten für eine Kündigungsmöglichkeit suchen müssen. | |
| Verbraucherschützer:innen begrüßten die Neuregelungen. „Was jetzt | |
| verabschiedet wurde, ist schon ganz gut“, sagt Dietlinde Bleh, Referentin | |
| für Vertragsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es gebe | |
| jedoch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So wäre es aus | |
| Verbrauchersicht nötig, schon die erste Laufzeit eines Vertrags auf 12 | |
| Monate zu begrenzen. Außerdem sollte es bei auf längere Zeit | |
| abgeschlossenen Verträgen – wie etwa bei einem Internet-Vertrag – auch dann | |
| ein 14tägiges Widerrufsrecht geben, wenn der Abschluss im Laden erfolgt und | |
| nicht online. | |
| Für den Punkt Update-Pflicht kritisiert Bleh, dass der Anspruch der | |
| Kund:innen lediglich gegenüber dem Händler besteht: „Wir brauchen | |
| zusätzlich einen Anspruch gegenüber dem Hersteller.“ Schließlich sei | |
| letztlich er es, der die Updates bereitstellen müsse. | |
| ## „Auch in Zukunft unflexible und teure Langzeitverträge“ | |
| Das Gesetz für faire Verbraucherverträge nennt Tabea Rößner, | |
| verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, „halbherzig“. „Die | |
| Verbraucher:innen müssen sich auch in Zukunft mit unflexiblen und | |
| teuren Langzeitverträgen rumärgern.“ Was fehle, sei eine generelle Pflicht | |
| zur späteren schriftlichen Bestätigung – diese sei im Gesetz beschränkt auf | |
| Strom- und Gasverträge. „Dabei liegt es auf der Hand, dass damit das | |
| Problem nur auf andere Bereiche verschoben wird“, so Rößner. | |
| Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hält die neuen Regeln dagegen | |
| für zu weitreichend. Der Staat greife damit „tief in die Vertragsfreiheit | |
| ein“. Der „Wesenskern eines Abonnements“ entfalle damit, was für die | |
| Unternehmen einen Verlust der Investitionsspielräume bedeute. | |
| Der Verbraucheranwalt Christian Solmecke erwartet, dass „durch das Gesetz | |
| nun auch ein größerer Konkurrenzkampf zwischen den Anbietern entstehen | |
| wird, da Kunden schneller aus ihren Verträgen herauskommen und zur | |
| Konkurrenz wechseln können“. | |
| ## Bessere Chancen für eine Reklamation | |
| Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher außerdem im Fall eines | |
| beschädigten Produkts. Bislang galt: Tritt ein Defekt innerhalb der ersten | |
| sechs Monate auf, ist davon auszugehen, dass das Problem schon beim Kauf | |
| bestand. | |
| Nach diesem Zeitraum muss der:die Kund:in beweisen, dass der Mangel | |
| bereits bestand – was praktisch kaum möglich ist. Künftig soll dieser | |
| Zeitraum auf 12 Monate ausgedehnt werden. Tritt also ein Defekt nach 6 bis | |
| 12 Monaten auf, haben Kund:innen künftig bessere Chancen, mit ihrer | |
| Reklamation Erfolg zu haben. | |
| 25 Jun 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Update-Pflicht-fuer-Geraete-mit-Software/!5722586 | |
| [2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-digitale-element… | |
| [3] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-verbrauchervertr… | |
| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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