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# taz.de -- Kündigung von Verträgen erschwert: Da ist kein Button!
> Verbraucher sollen Verträge einfach kündigen können. Nur knapp die
> Hälfte der Anbieter macht da mit. Eine gute Nachricht gibt es trotzdem.
Bild: Kein Knopf, was dann?
Berlin taz | Stromanbieter, Internetprovider oder Fitnessstudio – seit
einem Jahr sind Unternehmen, die einen Abschluss von Laufzeitverträgen via
Internet anbieten, dazu verpflichtet, auf ihrer Webseite einen
Kündigungsbutton zu integrieren. Über den sollen Verbraucher:innen
ihren Vertrag einfach wieder loswerden können. Doch nun zeigt eine
Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): Die Mehrheit der
Anbieter setzt die [1][Pflicht] nicht oder nicht gesetzeskonform um.
„Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage
auseinanderzusetzen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Es gebe keine
Entschuldigung dafür, wenn der Kündigungsbutton fehlt oder mangelhaft
umgesetzt wird.
Der Verband hatte im Juni die Webseiten von 2.946 Anbietern untersucht, die
eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit anbieten müssten. Von denen hätten
42 Prozent den Kündigungsbutton gesetzeskonform auf der Seite integriert.
Bei dem Rest habe der Button entweder komplett gefehlt oder der Anbieter
habe die Vorgaben mangelhaft umgesetzt.
So seien die Buttons teilweise am Fuß der Seite und damit schlecht
auffindbar gewesen, manchmal seien die Beschriftungen von den im Gesetz
vorgesehenen abgewichen. Bei einigen Anbieter sei die Kündigungsmöglichkeit
erst hinter einem Login erreichbar gewesen, was nach Auffassung des
Verbands nicht erlaubt ist. „Für Verbraucher:innen gibt es also
weiterhin erhebliche Hindernisse und Probleme, wenn sie online
Laufzeitverträge kündigen möchten“, so Pop.
Eine vorsichtig positive Nachricht haben die
Verbraucherschützer:innen aber: A[2][ls der Verband eine
vergleichbare Untersuchung knapp ein halbes Jahr nach dem Start der Pflicht
durchführte], lag die Zahl der Webseiten mit einem gesetzeskonformen
Kündigungsbutton noch bei 28 Prozent.
Setzt ein Unternehmen die Vorgabe nicht oder nicht korrekt um, dürfen
Verbraucher:innen deshalb keinen Nachteil haben. [3][Die gesetzliche
Regelung sieht vor]: Wenn der Kündigungsbutton nicht wie vorgeschrieben auf
der Webseite integriert ist, können Kund:innen „jederzeit und ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen“.
5 Jul 2023
## LINKS
[1] /Update-Pflicht-und-schnellere-Kuendigung/!5777972
[2] /Verbraucherschutz-im-Netz/!5906253
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Verbraucherschutz
Digitalisierung
Internet
Verbraucherschutz
Verbraucherschutz
Verbraucherzentrale
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