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# taz.de -- Umstrittene „Transitzonen“ in Ungarn: EU verklagt Budapest
> Die EU zieht gegen Ungarn vor den Europäischen Gerichtshof. Die
> Asylregelung der rechtskonservativen Regierung verstoße gegen EU-Recht.
Bild: Pakistanische Migranten warten in einer der umstrittenen „Transitzonen�…
BRÜSSEL afp | Die EU hat Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der
an der Grenze eingerichteten Transitzonen für Asylbewerber verklagt. Zwar
sei die Schaffung von Transitbereichen an den EU-Außengrenzen grundsätzlich
möglich, erklärte die Europäische Kommission am Donnerstag. Ungarn verstoße
aber mit seinen Asyl- und Rückführungsvorschriften in mehreren Fällen gegen
EU-Recht. Die Behörde nannte unter anderem eine zu lange Inhaftierung von
Asylbewerbern und die Behandlung von Minderjährigen.
Ungarn [1][hatte im März 2017 begonnen], Flüchtlinge in durch
Stacheldrahtzäune gesicherten Container-Lagern nahe der Grenze
unterzubringen. Sie sind dort unter ständiger Aufsicht durch bewaffnete
Wächter. Die Flüchtlinge müssen in den Transitzonen bleiben, bis über ihren
Asylantrag entschieden ist.
Die Kommission verwies auf mehrere Verstöße gegen die
EU-Asylverfahrensrichtlinie. Demnach können in Ungarn Asylanträge „nur
innerhalb solcher Transitzonen gestellt werden“ und nirgendwo anders. In
diese Zonen werde der Zugang aber „nur einer begrenzten Zahl von Personen
und erst nach übermäßig langen Wartezeiten“ gewährt.
Zudem verstoße das Grenzverfahren gegen EU-Recht, „da die Höchstdauer von
vier Wochen nicht eingehalten wird, während der eine Person in einem
Transitzentrum festgehalten werden kann“. Die Kommission sei der
Auffassung, „dass die unbeschränkte Inhaftnahme von Asylbewerbern in
Transitzonen ohne Beachtung der geltenden Verfahrensgarantien“ gegen die
EU-Vorschriften verstoße.
Ungarn drohen hohe Geldbußen
Weiterhin seien keine besonderen Garantien für schutzbedürftige
Antragsteller vorgesehen, erklärte die Kommission weiter. Im April hatte
der Europarat insbesondere die Lage Minderjähriger in den Transitzonen
kritisiert. Demnach werden Flüchtlinge in Ungarn aufgrund der Verschärfung
des Ausländerrechts bereits ab 14 Jahren als Erwachsene eingestuft werden –
und nicht ab 18 Jahren, wie im internationalen Recht üblich.
Darüber hinaus sei das ungarische Recht nicht mit der
EU-Rückführungsrichtlinie vereinbar, erklärte die Kommission. Denn es
gewährleiste nicht, „dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden
und Informationen über Rechtsbehelfe enthalten“. Daher bestehe „die Gefahr,
dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoß gegen
den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden“.
Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission wegen der Lage in den
Transitzonen läuft seit Dezember 2017. Wird Ungarn vor dem Europäischen
Gerichtshof verurteilt, können Budapest hohe Geldbußen drohen.
19 Jul 2018
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