Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- USA gegen Venezuela: Kein rechtsfreies Gebiet
> Mit den Angriffen auf Schiffe in der Karibik verstößt die US-Luftwaffe
> gegen das Völkerrecht. Trumps Drohungen lassen noch Schlimmeres erwarten.
Bild: Droht „Sperrung des Luftraumes“ über Venezuela an: US Präsident Don…
Seit Anfang September hat die US-Luftwaffe auf Anordnung von US-Präsident
Trump bei Angriffen auf Boote in der Karibik und im Ostpazifik mindestens
83 Menschen ermordet, weil sie [1][angeblich Drogen] aus Venezuela
transportierten und damit die „nationale Sicherheit der USA gefährdeten“.
Beweise dafür lieferte die Trump-Administration bis heute nicht.
Selbst mit derartigen Beweisen wären die Luftangriffe ein Kriegsverbrechen
und ein schwerwiegender Verstoß gegen das Völkerrecht. Und das gilt nicht
nur für die durch US-Medien aufgedeckte Ermordung zweier offensichtlich
schiffbrüchiger Männer durch [2][ein zweites Bombardement] auf ihr bereits
weitgehend zerstörtes Schiff. Ein Vorgang, der in Washington jetzt endlich
längst überfällige Kritik am Vorgehen der Trump-Administration gegen
Venezuela ausgelöst hat.
Die Völkerrechtswidrigkeit gilt genauso für alle anderen rund 20 Angriffe
der US-Luftwaffe. Das Völkerrecht legt fest, dass ein Land nur innerhalb
seiner 12 Seemeilen breiten Hoheitsgewässer eigenmächtig gegen verdächtige
Boote und Schiffe vorgehen darf. Und das zunächst auch nur durch das
Aufbringen und die Durchsuchung dieser Schiffe sowie durch die
Beschlagnahmung eventueller Drogen oder anderer illegaler Güter und dann
auch durch die Festnahme der Besatzungsmitglieder.
Nur bei Widerstand gegen solche Maßnahmen wäre der Einsatz militärischer
Gewalt erlaubt. In internationalen Gewässern außerhalb der 12-Meilen-Zone
sind derartige Maßnahmen vom Völkerrecht nur gedeckt, wenn der
UN-Sicherheitsrat die Mitgliedsstaaten ausdrücklich dazu ermächtigt. Um
einen solchen Beschluss hat sich die Trump-Administration gar nicht erst
bemüht.
Auch die von Trump verkündete „[3][Sperrung des Luftraumes]“ über Venezue…
verbunden mit der [4][Androhung von Gewalt durch den Einsatz der
US-Luftwaffe] zur Durchsetzung dieser Sperrung ist ein klarer Verstoß gegen
das Völkerrecht. Dies alles gilt völlig unabhängig davon, ob die Regierung
von Nicolás Maduro eine Demokratie, eine Autokratie oder eine Diktatur ist.
Sollte Trump seine Androhung wahrmachen, wäre er mit einem
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins Kumpan im Geiste.
2 Dec 2025
## LINKS
[1] /US-Kriegsschiffe-vor-Venezuela/!6111099
[2] /Hegseth-wegen-Angriff-unter-Druck/!6134409
[3] /Drogenschmuggelboot-in-der-Karibik/!6133514
[4] /Trump-gegen-Venezuela/!6130464
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Donald Trump
Völkerrecht
Nicolás Maduro
Venezuela
Nobelpreis
Schwerpunkt USA unter Trump
Schwerpunkt USA unter Trump
Schwerpunkt USA unter Trump
Schwerpunkt USA unter Trump
## ARTIKEL ZUM THEMA
Friedensnobelpreisverleihung in Oslo: Nobelpreisträgerin kommt nicht zur Preis…
Selten fehlt bei der Verleihung des Friedensnobelpreises die wichtigste
Person im Raum. Doch die Preisträgerin, die Venezolanerin María Corina
Machado, ist untergetaucht.
Neue US-Sicherheitsstrategie: Russland begrüßt „positiven Schritt“
Die Europäer ärgern sich, der Kreml frohlockt: Die neue
Sicherheitsstrategie der USA löst höchst unterschiedliche Reaktionen aus.
Trump gegen Venezuela: Säbelrasseln in der Karibik
Der US-Flugzeugträger USS Gerald R. Ford hat die Karibik erreicht. Trump
macht mit seinen Angriffen auf Schmuggelboote weiter. Und jetzt?
Venezuela und Kolumbien: Trump droht mit Ausweitung der Angriffe
Nach einem neuen Schlag gegen ein angebliches Schmugglerboot schicken die
USA ihren größten Flugzeugträger in die Karibik. Will Trump Krieg gegen
Venezuela?
Die USA und Lateinamerika: Der Gewinner heißt China
Trumps Drohungen und Militärschläge gegen Drogenboote können nicht
verschleiern: Der Einfluss der USA in Lateinamerika schwindet.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.