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# taz.de -- Teillegalisierung: Weg frei für Cannabis Social Clubs in Berlin
> Berlin beschließt als letztes Bundesland die Verordnung zur Umsetzung des
> Cannabisgesetzes. Hinzu kommt ein ausführlicher Bußgeldkatalog.
Bild: Während in Niedersachsen schon die erste legale Ernte eingefahren wird, …
Berlin taz | Für Berlins Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege, Ellen
Haußdörfer (SPD), war der Dienstag ein „interessanter Tag“, wie sie nach
der Sitzung des Senats sagt. Denn die schwarz-rote Landesregierung sei
„endlich dazu gekommen“, die [1][lang erwartete Cannabis-Verordnung] sowie
den dazugehörigen Bußgeldkatalog zu beschließen.
Vier Monate nach allen anderen Bundesländern und mehr als sechs Monate nach
Inkrafttreten des bundesweiten Gesetzes zum Cannabiskonsum gibt es nun auch
in der Hauptstadt die erforderliche Verordnung für dessen Umsetzung.
Die Senatssitzung am Dienstag sei „der frühestmögliche Zeitpunkt“ gewesen,
um die Verordnung vorzulegen, beeilt sich Haußdörfer noch zu sagen. Seit
der Teillegalisierung im April sei daran gearbeitet worden. Seitdem hatten
sich Senat und Bezirke heftig [2][über die Zuständigkeit gestritten] –
wobei keiner die Anträge der Cannabis Social Clubs bearbeiten wollte.
Nun steht fest: Die Zuständigkeit für die Vergabe der Lizenzen für
Anbauvereinigungen liegt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
(Lageso). Zwei Stellen seien dafür geschaffen worden, so die
Staatssekretärin.
## Viele Social Clubs nach Brandenburg gezogen
Die können theoretisch rund 630 Genehmigungen erteilen – eine
Anbauvereinigung mit maximal 500 Mitgliedern sind laut Gesetz pro 6.000
Einwohner*innen erlaubt. So viel Arbeit dürfte in Wirklichkeit jedoch
nicht anfallen: Lediglich 23 Anträge aus zehn Bezirken sind bislang
eingegangen. Einen davon hat der Bezirk Marzahn-Hellersdorf bereits
genehmigt. Aus Spandau und Mitte gab es keinen einzigen.
Das dürfte auch daran liegen, dass einige Berliner Social Clubs die lange
Warterei satt hatten und sich kurzerhand [3][in Brandenburg registrieren
ließen]. Mit Erfolg: Der Green Cannabis Social Club aus Berlin erhielt am
Montag die erste Genehmigung im Nachbarland.
Dafür war Schwarz-Rot umso fleißiger bei der Erarbeitung des
Bußgeldkatalogs, der am 1. November in Kraft tritt. Denn mit der
Teillegalisierung sind zwar Konsum und Besitz für Volljährige erlaubt –
aber [4][mit Einschränkungen]. So müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu
Kindern und Jugendlichen eingehalten werden. Auch darf man nicht mehr als
25 Gramm dabei haben.
Sind es mehr, kostet das künftig zwischen 250 und 1.000 Euro. Fürs Kiffen
in der Nähe von Schulen oder Kindergärten werden 300 bis 1.000 Euro fällig.
Für die Einfuhr von Samen ohne Genehmigung sind es sogar bis zu 30.000
Euro.
## 80 Verstöße gegen das Cannabisgesetz
Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes hat die Berliner Polizei knapp 80
Verstöße registriert. In 41 Fällen ging es dabei nach Angaben eines
Polizeisprechers um Kiffen in den sogenannten Konsumverbotszonen. Die
gesammelten Ordnungswidrigkeiten können mit der neuen Verordnung nun auch
bearbeitet werden.
Zuständig für die Verfolgung sind die Bezirke. Diese sollen außerdem bei
den Cannabis Social Clubs regelmäßige Kontrollen durchführen – wobei nicht
geregelt ist, was regelmäßig bedeutet. Realistisch sei ungefähr einmal pro
Jahr, so Staatssekretärin Haußdörfer. Der Arbeitsaufwand für die Bezirke
soll parallel evaluiert werden.
29 Oct 2024
## LINKS
[1] /Cannabis-Social-Clubs/!6032368
[2] /Umsetzung-der-Teillegalisierung/!6024201
[3] /Cannabis-Anbau-im-Freien/!6026358
[4] /Teillegalisierung-von-Cannabis/!6039598
## AUTOREN
Marie Frank
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