# taz.de -- Sterbehilfe-Prozess in Berlin: Haftstrafe für Arzt | |
> Ein Arzt gibt einer Frau, die an Depressionen leidet, tödlich wirkende | |
> Medikamente. Jetzt wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. | |
Bild: Der angeklagte Arzt und sein Anwalt im Gerichtssaal des Kriminalgerichts … | |
BERLIN/dpa | – Ein Berliner Arzt ist im [1][Prozess zu einem umstrittenen | |
Sterbehilfe-Fall] zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. | |
Das Landgericht Berlin sprach den 74-Jährigen am Montag des Totschlags | |
schuldig. Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der | |
Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage. | |
Der Mediziner habe „die Grenzen des Zulässigen überschritten“, sagte | |
Richter Mark Sautter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte | |
bereits zu Prozessauftakt angekündigt, dass er im Fall einer Verurteilung | |
Rechtsmittel einlegen werde. | |
Die Studentin der Tiermedizin hatte dem Urteil zufolge Anfang Juni 2021 | |
Kontakt zu dem Arzt aufgenommen. Knapp zwei Wochen später stellte der | |
Mediziner ihr die tödlich wirkenden Tabletten zur Verfügung, die sie jedoch | |
erbrach. Am 12. Juli 2021 legte der Arzt dann der 37-Jährigen in einem | |
Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament. Diese hat | |
die Frau laut Urteil selbst in Gang gebracht – und starb wenig später. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte eine [2][Haftstrafe] von drei Jahren und neun | |
Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Arzt hatte vor Gericht | |
erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt an der „Urteils- und | |
Entscheidungsfreiheit“ der Frau gezweifelt. Er habe bei ihr „die große | |
seelische Not und die Entschlossenheit“ gesehen, notfalls einen | |
Gewaltsuizid zu begehen. Sein Verteidiger hatte im Plädoyer kritisiert, | |
dass es keine gesetzliche Regelung gebe. | |
Der frühere Hausarzt gehört einer Sterbehilfeorganisation an und ist in | |
einem früheren Prozess um [3][Sterbehilfe] freigesprochen worden. In dem | |
Fall ging es um eine Frau, die an einer chronischen Darmerkrankung litt. | |
Der Patientenwille sei zu achten, hieß es im März 2018 im Urteil, das der | |
Bundesgerichtshof (BGH) später bestätigte. | |
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8 Apr 2024 | |
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