| # taz.de -- Sterbehilfe-Prozess in Berlin: Haftstrafe für Arzt | |
| > Ein Arzt gibt einer Frau, die an Depressionen leidet, tödlich wirkende | |
| > Medikamente. Jetzt wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. | |
| Bild: Der angeklagte Arzt und sein Anwalt im Gerichtssaal des Kriminalgerichts … | |
| Berlin/dpa | – Ein Berliner Arzt ist im [1][Prozess zu einem umstrittenen | |
| Sterbehilfe-Fall] zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. | |
| Das Landgericht Berlin sprach den 74-Jährigen am Montag des Totschlags | |
| schuldig. Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der | |
| Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage. | |
| Der Mediziner habe „die Grenzen des Zulässigen überschritten“, sagte | |
| Richter Mark Sautter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte | |
| bereits zu Prozessauftakt angekündigt, dass er im Fall einer Verurteilung | |
| Rechtsmittel einlegen werde. | |
| Die Studentin der Tiermedizin hatte dem Urteil zufolge Anfang Juni 2021 | |
| Kontakt zu dem Arzt aufgenommen. Knapp zwei Wochen später stellte der | |
| Mediziner ihr die tödlich wirkenden Tabletten zur Verfügung, die sie jedoch | |
| erbrach. Am 12. Juli 2021 legte der Arzt dann der 37-Jährigen in einem | |
| Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament. Diese hat | |
| die Frau laut Urteil selbst in Gang gebracht – und starb wenig später. | |
| Die Staatsanwaltschaft hatte eine [2][Haftstrafe] von drei Jahren und neun | |
| Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Arzt hatte vor Gericht | |
| erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt an der „Urteils- und | |
| Entscheidungsfreiheit“ der Frau gezweifelt. Er habe bei ihr „die große | |
| seelische Not und die Entschlossenheit“ gesehen, notfalls einen | |
| Gewaltsuizid zu begehen. Sein Verteidiger hatte im Plädoyer kritisiert, | |
| dass es keine gesetzliche Regelung gebe. | |
| Der frühere Hausarzt gehört einer Sterbehilfeorganisation an und ist in | |
| einem früheren Prozess um [3][Sterbehilfe] freigesprochen worden. In dem | |
| Fall ging es um eine Frau, die an einer chronischen Darmerkrankung litt. | |
| Der Patientenwille sei zu achten, hieß es im März 2018 im Urteil, das der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) später bestätigte. | |
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| 8 Apr 2024 | |
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