| # taz.de -- Stellungnahme von Forscher:innen: Embryonen für Forschungszwecke? | |
| > Zwei Wissenschaftsverbände plädieren für eine Reform des | |
| > Embyronenschutzgesetzes. Danach sollen Paare im Labor befruchtete | |
| > Eizellen freiwillig spenden können. | |
| Bild: Umstritten: Sollen überschüssige Embryonen für die Forschung genutzt w… | |
| Halle (Saale) dpa/epd | Die Nationale Akademie der Wissenschaften | |
| Leopoldina in Halle (Saale) und die Union der deutschen Akademien der | |
| Wissenschaften haben sich für eine Neufassung des Embryonenschutzes | |
| ausgesprochen. Paaren in fortpflanzungsmedizinischer Behandlung sollte es | |
| künftig erlaubt sein, überschüssige, außerhalb des Mutterleibs (in vitro) | |
| erzeugte Embryonen für Forschungszwecke zu spenden, erklärten die | |
| Wissenschaftsvereinigungen am Mittwoch in Halle in einer gemeinsamen | |
| Stellungnahme. | |
| In Deutschland verbietet dies bislang das 1990 erlassene | |
| Embryonenschutzgesetz. Auch die Bundesärztekammer hatte sich 2020 [1][für | |
| eine Neufassung dieses Gesetzes ausgesprochen.] | |
| Die Stellungnahme betont, nach internationaler wissenschaftlicher | |
| Auffassung gebe es eine Reihe wichtiger Fragen, die wissenschaftlich nur | |
| mithilfe der Embryonenforschung bearbeitet werden können. Dazu gehöre etwa | |
| die Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Arthrose, Herzinfarkt | |
| oder Schlaganfall mithilfe von Stammzelllinien. Zudem gehe es etwa um die | |
| die Klärung der frühen Entwicklungsbiologie des Menschen, die Verbesserung | |
| der Fortpflanzungsmedizin oder eine bessere Entwicklung von Embryonen und | |
| Föten in der Schwangerschaft. | |
| Die Embryonenforschung sorgt seit Jahrzehnten für intensive Debatten. Dabei | |
| spielen Forschungsinteressen ebenso eine Rolle wie ethische und rechtliche | |
| Überlegungen. Die Kirchen etwa stellen das Grundrecht auf den Schutz des | |
| Lebens von Anfang an in den Vordergrund. | |
| Derzeit erlaube [2][das 1990 verabschiedete Embryonenschutzgesetz (ESchG)] | |
| zwar die Erzeugung menschlicher Embryonen in vitro zum Zweck der | |
| Fortpflanzung, heißt es in der Stellungnahme. Es verbiete aber jegliche | |
| Forschung an ihnen. In Ländern wie etwa Israel, Dänemark, Schweden, | |
| Großbritannien, den USA und Japan dagegen sei die Forschung an frühen | |
| menschlichen Embryonen, die nicht mehr für die Fortpflanzung benötigt | |
| werden, in engen Grenzen erlaubt. An überzähligen Embryonen dürfe dort bis | |
| 14 Tage nach der Befruchtung geforscht werden. International werde sogar | |
| eine Ausweitung auf 28 Tage diskutiert. | |
| ## Zellkugeln von 0,1 bis 0,2 Millimeter | |
| Bislang könnten deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu dieser | |
| Forschung wenig beitragen, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Dreißig | |
| Jahre nach Inkrafttreten des ESchG ist es nach Auffassung der Akademien an | |
| der Zeit, den rechtlich zulässigen und ethisch vertretbaren Umgang mit | |
| frühen menschlichen Embryonen neu zu bewerten.“ | |
| Die Entscheidung darüber, ob überzählige Embryonen für die Forschung zur | |
| Verfügung gestellt werden, sollte aus Sicht der Wissenschaftsakademien bei | |
| dem Paar liegen, von dem sie stammen. Wenn die Familienplanung dieser Paare | |
| etwa abgeschlossen ist, könnten die übrigen Embryonen bislang nur verworfen | |
| oder für andere Paare gespendet werden. In der Embryonenforschung geht es | |
| den Angaben zufolge um 0,1 bis 0,2 Millimeter große Zellkugeln. | |
| Den Angaben zufolge sind in Deutschland zwischen 1997 und 2018 mehr als | |
| 319.000 Kinder nach einer In-vitro-Fertilisation (IVF) geboren worden. Bei | |
| dem Verfahren werden der Frau nach einer Hormongabe Eizellen entnommen und | |
| mit dem Samen des Mannes zusammengebracht. Zum Teil entstehen mehr | |
| Embryonen als der Frau übertragen werden. | |
| „Die Forschung an frühen Embryonen in vitro, also außerhalb des | |
| menschlichen Körpers, die für Fortpflanzungszwecke erzeugt wurden, aber | |
| dafür keine Verwendung mehr finden (…), sollte im Einklang mit | |
| internationalen Standards erlaubt werden“, empfiehlt die Stellungnahme. | |
| „Die Erlaubnis zur Forschung sollte dabei ausschließlich für hochrangige | |
| Forschungsziele gelten, die dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im | |
| Rahmen der Grundlagenforschung und der Erweiterung medizinischer Kenntnisse | |
| bei der Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer | |
| Verfahren dienen.“ | |
| Eine Bundesbehörde könnte demnach zusammen mit einer Ethikkommission über | |
| die Zulässigkeit der Vorhaben entscheiden. Ähnlich sei das für die | |
| Stammzellforschung geregelt, bei der das Robert Koch-Institut und die | |
| Zentrale Ethikkommission für Stammzellforschung zusammenarbeiten. | |
| 26 May 2021 | |
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