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# taz.de -- Rodung des Dannenröder Forstes: „Ich bin nicht Donald Trump“
> Hessens Vize-Ministerpräsident Tarek Al-Wazir verteidigt seine Linie beim
> Bau der Autobahn 49. Die Rechtslage sei eindeutig.
Bild: Fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt: Tarek Al-Wazir, Verkehrsm…
Berlin taz | Hessens Vize-Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) hat
seine Linie beim Bau der umstrittenen Autobahn 49 verteidigt. „Der
Weiterbau der Bundesautobahn 49 ist eine falsche Entscheidung“, sagte
Al-Wazir am Donnerstag der taz. „Aber sie ist demokratisch durch die Große
Koalition im Bundestag zustande gekommen, durch die Bundesregierung in
Auftrag gegeben und höchstrichterlich bestätigt.“
Für das Autobahnteilstück in Hessen wird der Dannenröder Forst, Spitzname:
„Danni“, gerodet – ein alter Mischwald östlich von Marburg.
KlimaaktivistInnen hatten den Wald vor über einem Jahr besetzt und darin
mehrere Baumhäuser errichtet. Die Räumung durch ein Großaufgebot der
Polizei ist beinahe beendet. Al-Wazir steht im Fokus der Kritik der
AktivistInnen, weil er als Verkehrsminister des Landes für die
Bauausführung zuständig ist.
Al-Wazir betonte, dass das Bundesverwaltungsgericht zwar Fehler bei den
Prüfschritten im Planfeststellungsbeschluss gefunden habe. Das Gericht habe
„aber trotzdem ausdrücklich seine Gültigkeit und den Sofortvollzug
festgestellt“, sagte Al-Wazir. „Ob es mir passt oder nicht: Die Rechtslage
ist eindeutig, und ich muss mich an sie halten.“ Alles andere wäre Willkür.
„Ich bin nicht Donald Trump, ich halte mich an Gesetze und akzeptiere
Gerichtsentscheidungen.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni eine Klage von
Naturschutzverbänden gegen den Weiterbau der A 49 abgewiesen. Zwar stellten
die Richter fest, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 mit
Blick auf spätere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu
wasserrechtlichen Prüfungen „fehlerhaft“ sei. Der Fehler führe aber nicht
dazu, dass der damals rechtskräftig bestätigte Planfeststellungsbeschluss
in Frage gestellt werden müsse, [1][hieß es in einer Mitteilung des
Gerichts.]
## BUND attackiert Al-Wazir
Die Regeln des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes böten „ausreichende
Möglichkeiten“, um den Beschluss an wasserrechtliche Vorgaben anzupassen,
betonten die Richter. Das Urteil wird vom Umweltverband BUND und von dem
Grünen Al-Wazir unterschiedlich ausgelegt. Beide sehen sich in ihrer Sicht
bestätigt.
Hessens BUND-Landeschef Jörg Nitsch sah vor gut einer Woche Spielräume für
Al-Wazir, um die Rodungen zu stoppen. Es dürfe von dem Verkehrsminister
erwartet werden, „dass er einen gerichtlich für rechtswidrig befundenen
Planfeststellungsbeschluss nicht durchführen lässt, ohne das zur
Fehlerheilung vorgesehene gesetzliche Verfahren durchzuführen“, sagte er.
Al-Wazir schoss kurz darauf in einem Brief an den BUND-Chef zurück, der der
taz vorliegt – und verwies darauf, dass das Gericht die Gültigkeit des
Beschlusses festgestellt habe. „Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass Sie
(...) öffentlich den Eindruck erwecken, ich könne den Baustopp anordnen,
den das Bundesverwaltungsgericht dem BUND im Sommer verwehrt hat.“
3 Dec 2020
## LINKS
[1] https://www.bverwg.de/de/pm/2020/37
## AUTOREN
Ulrich Schulte
## TAGS
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