# taz.de -- Neue Corona-Einschränkungen in Berlin: Was ist noch erlaubt? | |
> Die neue Corona-Verordnung des rot-rot-grünen Senats ist teilweise | |
> drakonisch formuliert. Fragen und Antworten, was jetzt noch erlaubt ist. | |
Bild: So ist's recht: Immer schön auf Abstand. Aber sitzen da nicht drei Mensc… | |
BERLIN dpa | Seit Montag gelten in Berlin neue Ausgangsbeschränkungen. | |
Demnach müssen sich alle Berliner „ständig in ihrer Wohnung oder | |
gewöhnlichen Unterkunft“ aufhalten. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, die | |
Arztbesuche, den Einkauf, das Gassi-Gehen mit dem Hund oder Sport und | |
Spaziergänge an der frischen Luft ermöglichen sollen – solange sich im | |
Freien keine Ansammlungen von mehr als zwei Personen bilden. Für viele | |
Berliner stellen sich nun [1][allerdings etliche ganz praktische Fragen]. | |
1. Darf ich im Supermarkt meiner Wahl einkaufen oder muss es der | |
nächstgelegene sein? | |
Dazu gibt es in der [2][am Sonntag vom Senat beschlossenen „Verordnung] | |
über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen | |
Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ keine Festlegungen. Die Rede ist | |
lediglich von „Besorgungen des persönlichen Bedarfs in Verkaufsstellen“. | |
Man kann also, statt zum Discounter oder Späti in der Nähe auch zum | |
Beispiel zu weiter weg gelegenen großen Verbrauchermärkten fahren, um sich | |
mit Lebensmitteln oder Drogerieartikeln einzudecken. | |
2. Wo genau darf ich noch Spazierengehen, Joggen oder Fahrradfahren? | |
Auch hierzu gibt es in der Verordnung keine Definition. Man kann um den | |
Block laufen, in den Park um die Ecke gehen oder sich auch in einen anderen | |
Stadtteil begeben, um sich an der frischen Luft zu bewegen. Wichtig dabei: | |
Keine Grüppchen von mehr als zwei Leuten bilden – zu dritt oder zu viert | |
dürfen nur Menschen unterwegs sein, die zusammen leben und wohnen. Und: Zu | |
anderen Personen 1,5 Meter Sicherheitsabstand wahren. | |
3. Was ist, wenn ich zum Arzt muss? | |
Das ist und bleibt erlaubt, ebenso medizinisch notwendige Besuche etwa beim | |
Zahnarzt oder Psychotherapeuten. | |
4. Wie will die Polizei die Regeln durchsetzen? | |
Sie will vor allem kleinere und größere Gruppen von Menschen kontrollieren. | |
Wer einzeln oder zu zweit unterwegs ist, steht nicht im Fokus der | |
Kontrollen, wie die Polizei am Montag bei Twitter schrieb. „Wer heute an | |
die frische Luft will, muss nicht ständig fürchten, in eine Kontrolle zu | |
geraten. Unsere (Kollegen) kontrollieren vor allem Gruppen über 2 Personen, | |
in denen deutlich gegen die Abstandsregelung verstoßen wird“, hieß es. | |
5. Muss ich den Ausweis dabei haben, wenn ich meine Wohnung verlasse? | |
Ja, Berliner sind jetzt dazu verpflichtet. Die Polizei kann verlangen, den | |
Ausweis zu sehen, etwa um feststellen, ob die Gruppe von mehr als zwei | |
Leuten, in deren Begleitung man unterwegs ist, tatsächlich zu der Familie | |
gehört, bei der man lebt. Auf dem Ausweis ist die Anschrift vermerkt, die | |
dann abgeglichen werden kann. | |
6. Im Freien sind Ansammlungen von mehr als zwei Leuten verboten – was ist | |
mit der Wohnung? Darf ich die Familie meines Nachbarn zum Essen einladen? | |
Das ist laut Verordnung nicht erlaubt. Unter den dort aufgeführten | |
Ausnahmen vom Kontaktverbot ist ein Besuch der Nachbarn nicht explizit | |
erwähnt – also verboten. Fraglich ist, wie das durchgesetzt werden soll. | |
Wenn sich nicht gerade ein anderer Nachbar etwa über Lärm beschwert, dürfte | |
das keiner mitbekommen. | |
7. Darf ich in einen anderen Kiez fahren, um einen Freund oder eine | |
Freundin zu besuchen? | |
Das sollte möglich sein. Denn grundsätzlich darf ja jeder alleine überall | |
unterwegs sein, die Begründung dafür dürfte nicht allzu schwer sein: | |
Bewegung, Einkaufen, Arztbesuch. Und die Polizei will ja – wie bereits | |
erwähnt – nicht jeden Menschen auf der Straße kontrollieren. Klar ist auch: | |
Besuche etwa beim kranken Vater in dessen Wohnung sind möglich und erlaubt. | |
8. Darf man kranke Angehörige oder Freunde im Krankenhaus besuchen? | |
Nein. Generell ist das nicht mehr erlaubt. Wer im Krankenhaus liegt, darf | |
keinen Besuch empfangen. | |
9. Gibt es wenigstens Ausnahmen von der Regel? | |
Ja, aber nur sehr begrenzt: Wer schwerstkrank ist oder unter 16 Jahren, | |
kann einmal am Tag Besuch bekommen. Dann aber auch nur von einer einzelnen | |
Person und nur eine Stunde lang. Und der Besucher darf keine | |
Atemwegsinfektion haben. | |
10. Wie ist das, wenn hochschwangere Frauen ins Krankenhaus kommen – muss | |
ihr Partner dann draußen bleiben? | |
Nein, werdende Mütter dürfen sich zur Geburt ihres Kindes von einer Person | |
eigener Wahl begleiten lassen, also zum Beispiel von ihrem Partner. Nach | |
der Geburt gilt auch für sie: Besuch ist einmal am Tag erlaubt, allerdings | |
nicht von Kindern. Mit einer Ausnahme: die Geschwister des Neugeborenen. | |
Und auch hier gilt die Regel: Besucher mit Atemwegsinfektionen sind tabu. | |
11. Darf man Angehörige im Pflegeheim besuchen? | |
Ja, das ist nach der neuen Verordnung erlaubt, aber ebenfalls nur in sehr | |
engen Grenzen: Wer im Pflegeheim lebt, darf einmal am Tag von einer | |
einzelnen Person Besuch bekommen, die nach einer Stunde wieder gehen muss. | |
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht unter den Besuchern | |
sein und auch keine Menschen mit Atemwegsinfektion. | |
12. Ist es erlaubt, sterbende Angehörige im Hospiz zu besuchen? | |
Ja, das lässt die Verordnung zu. Für Menschen in Einrichtungen der | |
Sterbebegleitung gibt es keine Beschränkungen für den Empfang von Besuch. | |
13. Und was ist zum Beispiel mit Trauerfeiern? | |
Hierbei handelt es sich laut Verordnung um „Zusammenkünfte im privaten oder | |
familiären Bereich von bis zu 10 Personen“ aus zwingenden Gründen – die | |
ausnahmsweise erlaubt sind. Was noch unter diese Ausnahmeregelung fällt, | |
ist unklar. Aber klar ist: Die maximale Teilnehmerzahl solcher Treffen | |
liegt bei zehn Personen. | |
14. Was ist mit Demonstrationen? Sind die auch verboten? | |
Große Demos ja. Ausnahmen sollen „für Versammlungen unter freiem Himmel von | |
bis zu 20 Teilnehmenden“ im Einzelfall möglich sein, wenn die | |
Ansteckungsgefahr gering bleibt. Darüber befindet die Versammlungsbehörde | |
nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt – nach welchen Kriterien, ist noch | |
unklar. Hintergrund: Die Versammlungsfreiheit ist ein besonders hohes Gut | |
in einer Demokratie. | |
23 Mar 2020 | |
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