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# taz.de -- Nach Euro-Urteil aus Karlsruhe: Das Auge lacht und weint
> Die Kanzlerin sieht sich in ihrem Europa-Kurs bestätigt, die
> EU-Kommission ist erleichtert. Und die Kläger sehen das Urteil trotz
> Enttäuschung wenigstens als Teilerfolg.
Bild: Die Verfassungsrichter geben grünes Licht für Milliardenhilfen.
KARLSRUHE/BERLIN/BRÜSSEL dpa/rtr | Mit dem Ja des Bundesverfassungsgerichts
zu den Euro-Hilfen bekommt Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Rückendeckung für
ihren umstrittenen Kurs in der Schuldenkrise. Die [1][obersten deutschen
Richter billigten am Mittwoch in Karlsruhe die ersten Rettungspakete für
Griechenland und den Euro].
Künftig erhält der Bundestag aber mehr Macht bei der Vergabe neuer
Milliarden an marode Euro-Schuldenländer. Die Verfassungshüter betonten
zugleich, das Urteil sei für die Regierung "keine Blanko-Ermächtigung für
weitere Rettungspakete". Merkel reagierte erleichtert, auch die nervösen
Börsen zogen an. Die Chancen für die Einführung von Eurobonds dürften mit
der Entscheidung gesunken sein.
Mit der Entscheidung knüpft das Gericht an seine Urteile zu den Verträgen
von Maastricht und Lissabon an, bei denen es die Souveränität des deutschen
Staates hervorhob. Erneut findet sich ein klares Nein gegen
Mehrheitsentscheidungen in der EU, bei denen Deutschland überstimmt werden
könnte.
In diese Rubrik fallen auch die Eurobonds, da auch bei ihnen die deutsche
Regierung nicht in allen Belangen Herr des Verfahren sein könnte. Die
Vergemeinschaftung von Staatsschulden berge ein hohes Risiko für die
Eigenverantwortung.
Die Kanzlerin sagte in der Generaldebatte des Bundestages zum Haushalt,
Karlsruhe habe die bisherige Euro-Politik "absolut bestätigt". Es gehe um
Eigenverantwortung und Solidarität in Europa, die transparent und mit
absoluter Mitbestimmung des Parlaments umgesetzt würden. "Das ist genau der
Weg, den wir gegangen sind." Leidenschaftlich warb die CDU-Chefin für
Europa. "Scheitert der Euro, scheitert Europa."
Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte, Gewinner sei die Demokratie. Es
sei jetzt "glasklare Verfassungslage", dass der Bundestag seine
Budgethoheit nicht an andere Akteure abgeben dürfe. In Brüssel reagierte
die EU-Kommission zufrieden. Auch die Opposition begrüßte die stärkere
Stellung des Bundestages. Die Grünen sprachen von einer guten Nachricht für
Europa.
## "Eine Ohrfeige für die Bedürftigen in unserem Land"
Der Kläger und CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler nahm die Entscheidung "mit
einem lachenden und weinenden Auge" entgegen. Das Gericht habe eine "erste
dünne Grenze" gezogen, die nicht überschritten werden dürfe. Die Maßgaben
des Gerichtes seien aber nur "kleine Trippelschritte" im Vergleich zum dem,
was er sich erhofft habe. Immerhin: "Das Parlament hat jetzt das letzte
Wort, es gibt keine Pauschalermächtigung mehr." Enttäuscht zeigte sich
Gauweiler von der Feststellung des Gerichts, die Schuldenbremse im
Grundgesetz gelte nur für Schulden und Kredite, nicht jedoch für
Bürgschaften.
Sein [2][Mitstreiter Karl Albrecht Schachtschneider] reagierte wesentlich
enttäuschter: "Das ist ein schlechter Tag für Deutschland und für Europa
und eine Ohrfeige für die Bedürftigen in unserem Land." Er kritisierte den
Zweiten Senat: "Was soll der Bürger mit einem Gericht, das dem Bürger
keinen Schutz gibt?" Schachtschneider stellte weitere Klagen in Aussicht.
Der ökonomische Prozess in Europa werde weiter fortschreiten und "so
vernichtend für die Währungsunion sein, dass die Bürger weitere Prozesse
werden führen müssen", prognostizierte er.
Auch er sah die Entscheidung jedoch als Teilerfolg an. Das Gericht habe
lediglich entschieden, dass die Grenze beim Euro-Rettungsschirm "noch nicht
überschritten" sei. Er betonte, eine "unbegrenzte Ausgabe von Euro-Bonds",
also gemeinsamen Staatsanleiehn aller Euro-Staaten, sei nach diesem Urteil
nicht mehr möglich.
Ein [3][weiterer Beschwerdeführer], der emeritierte Professor für
Volkswirtschaftslehre an der Universität Tübingen, Joachim Starbatty,
sagte: "Das Urteil ist mehr als ein Teilerfolg, weil es die Grenzen
politischer Macht aufgezeigt hat."
## "Historische Herausforderungen dauerhaft bewältigen"
Positive Reaktionen kamen auch von der CSU. Die Partei zeigte sich
überzeugt, dass nun den Weg frei sei für eine rasche Einigung mit der
Opposition über größere Beteiligungsrechte des Parlaments bei künftigen
Hilfsmaßnahmen. "Ich bin mir sicher, dass wir nun rasch gemeinsam mit der
Opposition zu einer Einigung gelangen und die Parlamentsbeteiligung auf
eine breite parlamentarische Basis stellen", erklärte die Vorsitzende der
CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, am Mittwoch in Berlin.
Die Vorgaben aus Karlsruhe würden nach eingehender Prüfung im anstehenden
Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Der Ertüchtigung des
Euro-Rettungsschirmes und ihrer Umsetzung im nationalen Recht stehe damit
nichts mehr im Weg, sagte Hasselfeldt. "Mit dem heutigen Urteil sind die
Grundlagen dafür gelegt, dass wir die historischen Herausforderungen, vor
denen die Euro-Zone steht, dauerhaft bewältigen können."
Die EU-Kommission reagierte erleichtert. Die Behörde nehme das Urteil
zufrieden zur Kenntnis, sagte die Sprecherin von EU-Kommissionspräsident
Jose Manuel Barroso am Mittwoch in Brüssel. Das Urteil habe bestätigt, dass
die Hilfen für Griechenland und der Euro-Rettungsschirm mit der deutschen
Verfassung in Einklang stünden. Dieser Umstand habe großen Einfluss auf die
Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die Schuldenkrise zu
überwinden.
7 Sep 2011
## LINKS
[1] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!77612/
[2] /Verfassungsklage-gegen-Rettungsschirm/!77493/
[3] /Euro-Skeptiker-ziehen-vor-Gericht/!73642/
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