| # taz.de -- Medienstaatsvertrag beschlossen: Eine Herausforderung | |
| > Der neue Medienstaatsvertrag sieht vor, dass Google, Facebook und Co. die | |
| > Gewichtung ihrer Inhalte ab September 2020 transparenter machen. | |
| Bild: Unter die Regelungen des Vertrags sollen übrigens sogar Geräte wie der … | |
| Berlin taz | Nach jahrelangem Flickwerk am 1991 beschlossenen | |
| Rundfunkstaatsvertrag haben sich die Ministerpräsident*innen der | |
| Bundesländer am Donnerstag erwartungsgemäß auf den Text eines | |
| Medienstaatsvertrages geeinigt. Dieser soll spätestens im September 2020 in | |
| Kraft treten. Vorher müssen noch alle Länderparlamente zustimmen. Außerdem | |
| wird auf europäischer Ebene geprüft, ob der Vertrag den Vorgaben der | |
| Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste entspricht. | |
| Von den nach zwei Entwurfsverfahren mit öffentlicher Beteiligung in [1][den | |
| Text integrierten Neuregelungen] ziehen jene zu Internetdienstleistungen | |
| die größte Aufmerksamkeit auf sich. Ist doch die in den vergangenen 30 | |
| Jahren völlig veränderte Angebots- und Konsumseite des Medienbetriebs | |
| Hauptgrund für den Vertragsentwurf. Betroffen sind Videostreamingdienste | |
| genauso wie sogenannte Medienintermediäre – darunter werden Dienste | |
| verstanden, die durch Auswahl, Zusammenführung und Präsentation | |
| Aufmerksamkeit für eigene oder fremde Inhalte erzeugen. | |
| Die Dienste werden hier zwar nicht namentlich aufgeführt, die | |
| entsprechenden Passagen zielen aber ganz offensichtlich auf [2][Google als | |
| marktbeherrschende Suchmaschine] und auf die großen sozialen Netzwerke. | |
| ## Mehr Transparenz | |
| Die Intermediäre sollen die Verfahren, nach denen sie Angebote sortieren | |
| und empfehlen transparent für Nutzer*innen, wie Anbieter*innen darstellen. | |
| Eine Offenlegung der Tiefe der Algorithmen beinhaltet das noch nicht. Es | |
| heißt im Vertragstext, dass die entsprechenden Informationen über „zentrale | |
| Kriterien“ in „verständlicher Sprache“ vorzuhalten seien. | |
| Außerdem verlangt der Vertrag, dass die Intermediäre Änderungen an der | |
| Methodik nachvollziehbar mitzuteilen haben. Ab wann eine Veränderung | |
| beispielsweise an den Algorithmen von Facebook aber „zentrale“ Kriterien | |
| berührt und welche das überhaupt sind, ist in diesem Grundlagendokument | |
| nicht definiert. | |
| Unter die Regelungen des Vertrages für Intermediäre sollen übrigens sogar | |
| Smart-Home-Geräte, wie beispielsweise [3][der Alexa-Lautsprecher von | |
| Amazon] fallen. Die Praxis der Überprüfung, die den Landesmedienanstalten | |
| als Aufsichtsbehörden obliegt, wird in jedem Fall eine spannende | |
| Herausforderung sein. | |
| Ein weitere wichtiger Punkt, den die Verbände der Presseverlage in einer | |
| ersten Erklärung besonders begrüßten, ist ein Diskriminierungsverbot in der | |
| Präsentation von Medienangeboten. So dürften die Gewichtung und Darstellung | |
| von Beiträgen nicht „unbillig“ behindert werden oder „ohne sachlich | |
| gerechtfertigten Grund“ Unterschiede zwischen den Angeboten gemacht werden. | |
| Auch hier ist die künftige Operationalisierung des Regelwerks der | |
| entscheidende Punkt. | |
| ## Diskriminierung bleibt wohl unbemerkt | |
| Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot können laut Entwurf des | |
| Medienstaatsvertrages nur von den betroffenen Anbietern selber angezeigt | |
| werden. Ohne Einsicht in die Algorithmen der Intermediäre ist schwer | |
| vorstellbar, dass die Diskriminierung eines Angebots gegenüber anderen | |
| nachweisbar oder überhaupt zu bemerken wäre. | |
| Relativ leicht wäre der Nachweis immerhin bei einem Ausschluss von | |
| Verlagsangeboten aus den Google-Suchergebnissen wegen eines | |
| Leistungsschutzrechtes. Damit drohte die Suchmaschine wiederholt, sollten | |
| Verlage auf einer Vergütung für die Aggregation ihrer Newsangebote | |
| bestehen. Allerdings müssten in einem solchen Fall wohl Gerichte klären, ob | |
| dieses Lieblingsprojekt der deutschen Verlagsverbände, nicht einen | |
| „sachlich gerechtfertigten Grund“ für ihre Diskriminierung durch einen | |
| Intermediär darstellen. | |
| Wie in den bisherigen Entwürfen sind die administrativen Hürden für | |
| kleinere Internet-Angebote von gestreamten Games etwa oder Youtubern den | |
| Realitäten moderner Mediennutzung angepasst. Mussten diese nach bisherigen | |
| Regelungen bereits bei regelmäßig mehr als 500 gleichzeitigen | |
| Zuschauer*innen theoretisch eine vollwertige Rundfunklizenz beantragen, | |
| sparen sie die hohen Kosten dafür nun erst einmal. Ab 20.000 | |
| Zuschauer*innen soll die Regel in Zukunft greifen und selbst dann wird es | |
| noch hinreichend Ausnahmegründe geben. | |
| Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), lobte den | |
| Vertragsentwurf nach seiner Verabschiedung als einen „Meilenstein“, genauso | |
| wie der ARD-Vorsitzende und BR-Intendant Ulrich Wilhelm. Branchenverbände | |
| traditioneller Medienangebote begrüßten den Entwurf ebenfalls. | |
| 6 Dec 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Daniél Kretschmar | |
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