| # taz.de -- Maut-Untersuchungsausschuss: Digitale Aufklärung | |
| > Wie oft hat Bundesverkehrsminister Scheuer mit seinen Maut-Experten | |
| > gemailt? Das muss das Ministerium nun offenlegen. | |
| Bild: Keine Pkw-Maut auf der Autobahn, aber eine Menge Ärger | |
| Karlsruhe taz | Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss dem | |
| [1][Maut-Untersuchungsausschuss] offenlegen, ob und wie oft er von seinem | |
| Abgeordneten-E-Mailkonto mit seinem Ministerium kommuniziert hat. Das | |
| entschied am Freitag nachmittag der Ermittlungsrichter des | |
| Bundesgerichtshofs. Er gab damit einer Klage der drei | |
| Oppositionsabgeordneten Christian Jung (FDP), Jörg Cezanne (Linke) und | |
| Oliver Krischer (Grüne) statt. | |
| Seit November 2019 versucht der Maut-Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob | |
| Scheuer bei der später vom Europäischen Gerichtshof gestoppten Einführung | |
| einer [2][PKW-Maut] Fehler gemacht und Steuergelder verschwendet hat. | |
| Scheuer versprach zwar maximale Transparenz und legte 700.000 Blatt Akten | |
| und Tausende E-Mails des Ministeriums vor. Aber es kamen bald Zweifel auf, | |
| ob er dem Ausschuss wirklich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung | |
| gestellt hatte. So wurde im Juli ein Ordner mit 320 Blatt nachgereicht, der | |
| aufgrund eines „Büroversehens“ vergessen worden sei. | |
| Außerdem tauchten immer wieder E-Mails auf, die Scheuer von seinem | |
| Abgeordneten-Konto aus schrieb oder empfing. Die Oppositionsvertreter im | |
| Ausschuss beantragten deshalb im Oktober, dass Scheuer auch alle E-Mails | |
| aus seinem Abgeordnetenbüro herausgeben soll, in denen er mit dem | |
| Ministerium korrespondierte. Das lehnte die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD | |
| aber ab. Ein Untersuchungsausschuss dürfe nicht auf gespeicherte E-Mails | |
| zugreifen, weil er laut Grundgesetz keine Eingriffe ins Grundrecht der | |
| Fernmelde-Freiheit vornehmen dürfe. | |
| Die Opposition schwächte ihren Antrag daraufhin ab und wollte nun nur die | |
| Protokolldaten (Logfiles) von Scheuers Abgeordneten-Mailkonten. Konkret | |
| geht es um den Mailverkehr des Abgeordneten Scheuer mit zehn namentlich | |
| benannten Ministeriums-MitarbeiterInnen, zum Beispiel Abteilungsleiter | |
| Karl-Heinz Görrissen. Doch auch das lehnte die Mehrheit ab. Es sei nicht | |
| auszuschließen, dass hier auch private oder mandatsbezogene E-Mails erfasst | |
| würden. | |
| Doch BGH-Ermittlungsrichter Andreas Sturm gab nun den | |
| Oppositionsabgeordneten recht. Ihr Beweisantrag hätte nicht abgelehnt | |
| werden dürfen. Der 25-seitige BGH-Beschluss liegt der taz vor. Laut Richter | |
| Sturm liegt gar kein Grundrechtseingriff vor, wenn ein Minister im | |
| Untersuchungsausschuss „Amtshandlungen“ offenbaren muss. Die Grundrechte | |
| schützten nur privates „Bürgerverhalten“. Selbst wenn Scheuer von seinem | |
| Abgeordneten-Account auch private Mails an die Ministerialen geschickt | |
| haben sollte, so sei das nicht schützenswert, weil eigentlich nicht | |
| zulässig. Auch mandatsbezogene E-Mails seien wohl kaum betroffen, so | |
| Richter Sturm, weil es ja nur um Mail-Verkehr mit Scheuers eigenem | |
| Ministerium ging. | |
| Der BGH-Ermittlungsrichter stützte sich vor allem auf ein Urteil des | |
| Verfassungsgerichtshof NRW. Dort war es um E-Mail- und | |
| Telefonverbindungsdaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gegangen. | |
| 31 Jan 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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