# taz.de -- „Letzte Generation“ vor Gericht: Keine kriminelle Vereinigung | |
> Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht die Aktionen von „Letzte | |
> Generation" als grundgesetzlich verankert. Sie seien jedoch „dauerhaft | |
> lästig“. | |
Bild: Nervig, aber nicht strafbar: Klebende Aktivist:innen von Letzte Generation | |
BERLIN epd/dpa | Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht bei der | |
[1][Klimaschutzgruppierung „Letzte Generation“] derzeit keinen Verdacht auf | |
Bildung einer kriminellen Vereinigung. Der Sprecher der Berliner | |
Staatsanwaltschaften, Sebastian Büchner, sagte am Mittwoch im | |
RBB-Inforadio, das, was die „Letzte Generation“ und die Klimaaktivisten | |
insgesamt machten, sei quasi ein „dauerhaftes Lästigwerden“. | |
Die Klimaaktivisten begingen zwar Straftaten, könnten also tatsächlich als | |
kriminell bezeichnet werden. „Aber für diese Idee einer kriminellen | |
Vereinigung muss das Ganze schon terrorismusähnlich, mit einer gewissen | |
Erheblichkeit ausgestattet sein“, sagte der Oberstaatsanwalt. Diese | |
Erheblichkeitsschwelle sei aus Berliner Sicht im Moment noch nicht | |
überschritten: „Aber trotzdem ist es etwas, was natürlich auch angesichts | |
der öffentlichen Debatte einer permanenten Neubewertung unterliegt“, sagte | |
er. | |
Büchner betonte, die Ziele der Klimaaktivisten seien grundgesetzlich | |
verankert und auch juristisch seien die Proteste nicht ganz einfach zu | |
bewerten. Bei den Delikten handele es sich in der Regel um Nötigung und | |
Widerstand gegen Staatsbeamte. | |
Das Festkleben auf der Straße sei zunächst eine Demonstration, die von der | |
Versammlungsfreiheit gedeckt sei. Strafrechtlich relevant werde es, wenn | |
die Polizei die Versammlung auflöse und die Klimaaktivisten nicht von der | |
Straße weichen können, weil sie sich festgeklebt haben. Für die Justiz | |
seien die Aktionen eine „erhebliche Mehrbelastung“, sagte der | |
Oberstaatsanwalt. Derzeit würden 1.980 Ermittlungsverfahren bearbeitet. | |
Das Landgericht Potsdam hatte dies zuletzt anders gesehen und einen | |
Anfangsverdacht für eine Bewertung als kriminelle Vereinigung bei der | |
Letzten Generation bestätigt. Eine Beschwerde wegen der Großrazzia gegen | |
Mitglieder der Klimaschutzgruppe wurde abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft | |
Neuruppin ermittelt wegen Störung öffentlicher Betriebe und wegen des | |
Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. | |
Hintergrund der Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft unter anderem | |
Attacken von Klimaaktivisten seit April 2022 auf Anlagen der Raffinerie PCK | |
Schwedt. | |
17 May 2023 | |
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