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# taz.de -- Laserpointerangriff auf Hubschrauber: „In den Krieg gezogen“
> Während in der Rigaer Straße Autonome und Polizei aufeinander prallen,
> wird ein Polizei-Pilot geblendet. Jetzt muss der Täter ins Gefängnis.
Bild: Ganz so viele Laser waren es nicht, die den Hubschrauber trafen
Berlin taz | Nachdem das Strafmaß – anderthalb Jahre Gefängnis ohne
Bewährung – ausgesprochen war, blieb die Anspannung im Saal 101 des
Amtsgerichts Tiergarten bestehen. Der 22-jährige Jonathan M., angeklagt für
das Blenden eines Polizeihubschrauberpiloten mit einem Laserpointer, sowie
seine Unterstützer und Freunde auf den Zuschauerbänken hofften auf ein
erlösendes Wort: Haftverschonung. Doch vergebens. Kurz darauf flossen die
Tränen im Publikum. Die Voraussetzungen für das Aussetzen der Haft – etwa
ein fester Wohnsitz – „liegen nicht vor“, so der Richter.
M. wurde am Mittwoch des versuchten gefährlichen Eingriffs in den
Luftverkehr und der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig
befunden. 55 Sekunden hatte der grüne Strahl seines starken Laserpointers
den Hubschrauber anvisiert, aus dem heraus Zusammenstöße zwischen Autonomen
und Polizisten in der Rigaer Straße beobachtet und aufgezeichnet wurden.
Der Pilot, der als Zeuge auftrat, sagte, er sei nur deshalb nicht verletzt
worden, weil er sich weg gedreht und seine Nachtsichtbrille aufgesetzt
habe.
In der Nacht zum 17. Juni dieses Jahres hatten Autonome die Polizei in das
Viertel gelockt, Barrikaden errichtet und die Beamten mit Gegenständen
beworfen. Der Angeklagte habe mit seinem Angriff vom 800 Meter entfernten
Boxhagener Platz aus die Polizeiarbeit gezielt verhindern wollen. Der
Richter sprach von einer geplanten Tat: „Sie sind wohl ausgerüstet in den
Krieg gezogen.“ Unter anderem wurden bei seiner Festnahme unmittelbar nach
der Tat auch eine Sturmhaube sowie verbotene Böller sichergestellt.
Schon in der Vorabsprache zum Prozess hatte M. die Tat gestanden. Doch das
nutzte ihm nichts, ebenso wenig wie die Aussicht darauf, seine Stelle als
Krankenpfleger wieder aufnehmen zu können, oder die Zusage eines
befreundeten Zeugen, dass M. bei ihm wohnen könne. Dass der Verurteilte
außerhalb der Haft jederzeit für das Gericht erreichbar wäre, könne er
nicht erkennen, so der Richter. Auch sprächen seine Vorstrafen, etwa wegen
– szenetypischen – Landfriedensbruchs, gegen ihn. An den kahlgeschorenen,
muskulösen jungen Mann gerichtet, der die Verhandlung scheinbar ungerührt
verfolgte, sagte der Richter: „Ich habe nicht das Gefühl, dass es ihnen
besonders leid tut.“
Ein Absturz des Hubschraubers mit all seinen Folgen war eine reale Gefahr,
da waren sich Pilot, Staatsanwalt und Richter einig. Der 30-jähige Polizist
schilderte, dass beim Eintreffen des Laserstrahls eine ordnungsgemäße
Bedienung des Hubschraubers nicht mehr möglich gewesen sei.
18 Oct 2017
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Polizei Berlin
Laserpointer
Hubschrauber
Rigaer Straße
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Gentrifizierung
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