# taz.de -- Kongolese noch nicht frei: An Bemba scheiden sich die Geister | |
> Der internationale Strafgerichtshof hat die Entscheidung über die | |
> endgültige bedingungslose Freilassung von Jean-Pierre Bemba vertagt. | |
Bild: Um ihn geht es: Jean-Pierre Bemba, hier am Tag des erstinstanzlichen Urte… | |
BERLIN taz | Die Selbstdemontage der Weltjustiz setzt sich fort. Eine | |
Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs über die endgültige | |
Freilassung des kongolesischen Ex-Warlords Jean-Pierre Bemba, der seit | |
seinem Freispruch am 8. Juni unter Auflagen in Belgien lebt, wurde am | |
Mittwoch erneut verschoben. Sie werde „zu gegebener Zeit“ fallen, sagte der | |
Richter zum Abschluss einer ursprünglich als entscheidend angekündigten | |
Anhörung. | |
Hintergrund ist ein Tauziehen um Den Haags spektakulärsten Fall. Eine | |
Berufungskammer des Strafgerichtshofs hatte am 8. Juni die zwei Jahre zuvor | |
erfolgte Verurteilung Bembas zu 15 Jahren Haft aufgehoben und den | |
Kongolesen in allen Punkten freigesprochen. | |
Es ging um Bembas Vorgesetztenverantwortung für Verbrechen seiner | |
ehemaligen Kämpfer in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik. Die | |
Berufungskammer befand, das sei nicht nachgewiesen und die erste Kammer | |
habe entlastende Aspekte unzureichend berücksichtigt. | |
Frei kam Bemba danach noch nicht, denn in einem zweiten Verfahren ist er | |
zusammen mit mehreren seiner kongolesischen Anwälte wegen | |
Zeugenbeeinflussung im Hauptverfahren schuldig gesprochen und zu zwölf | |
Monaten Haft verurteilt worden. Die waren nach den 15 Jahren in der | |
Hauptsache abzusitzen. Dieses Urteil hob eine andere Kammer aber im März | |
teilweise auf und setzte eine neue Strafzumessung an. | |
Noch bevor die erfolgt ist, ist der Freispruch in der Hauptsache erfolgt – | |
womit sich die Frage stellt, ob die zehn Jahre, die Bemba schon seit seiner | |
Festnahme 2008 hinter Gittern gesessen hat, nicht jede mögliche Strafe im | |
zweiten Verfahren aufwiegen. Denn auf die dort behandelten Straftaten | |
stehen höchstens fünf Jahre Haft. | |
Bei der Anhörung sagten die Ankläger jetzt, dass Bembas Freispruch in der | |
Hauptsache dazu führen müsste, seine Strafe im zweiten Verfahren zu | |
erhöhen. Schließlich habe er seinen Freispruch den Falschaussagen seiner | |
Zeugen im Hauptverfahren zu verdanken. Sie forderten die vollen fünf Jahre. | |
Die Anklagebehörde reichte dazu einen 21-seitigen Antrag ein, in dem sie | |
auch auf die Bemba-Berufungsrichter schimpfte – die hätten „plötzliche und | |
unerklärliche“ Entscheidungen getroffen und dafür „keine Begründung, ganz | |
zu schweigen von überzeugenden Gründen“ geliefert. Juristisch ist das die | |
Sprache von Verlierern. | |
Den Antrag der Ankläger ließ der Richter jetzt nicht zu – aber beide Seiten | |
durften etwas sagen. Das taten sie ausführlich. Die Verteidigung machte | |
unter anderem geltend, dass die Anklage nachweisen müsse, dass Bembas | |
Zeugenbeeinflussung zu den Zeugenaussagen führte, die im Hauptverfahren | |
maßgeblich für seinen Freispruch waren. Diese Aussagen habe die | |
Anklagebehörde aber im Hauptverfahren gar nicht angezweifelt. | |
Wann eine Entscheidung über Bembas Schicksal fällt, bleibt weiter offen. Je | |
länger es dauert, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Bemba rechtzeitig | |
in seine Heimat zurückkehren kann, um bei den für den 23. Dezember | |
geplanten Präsidentschaftswahlen gegen Amtsinhaber Joseph Kabila | |
anzutreten, wie Kongos Opposition es hofft. | |
Die Kandidatenfrist dafür läuft bis 8. August. Außerdem sieht das | |
Wahlgesetz vor, dass Kandidaten beim Einreichen ihrer Kandidatur den | |
Nachweis erbringen müssen, dass sie auf Kongos Wahlregister stehen. Für | |
Bemba ist das nicht der Fall. | |
4 Jul 2018 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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