| # taz.de -- Kongo-Kriegsverbrecherprozess am BGH: Beihilfe? Nicht nachgewiesen | |
| > Der Bundesgerichtshof entlastet den in Deutschland inhaftierten | |
| > Präsidenten der FDLR-Miliz, nicht aber seine Truppe selbst. | |
| Bild: „Demobilisierte“ FDLR-Kämpfer im Lager von Kanyabayonga, 2015 | |
| Berlin/Karlsruhe taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im ersten deutschen | |
| Prozess nach dem Völkerstrafgesetzbuch das Urteil gegen den Ruander Ignace | |
| Murwanashyaka teilweise aufgehoben. In einem neuen Prozess könnte er eine | |
| mildere Strafe bekommen. | |
| Das Verfahren dreht sich um Massaker, die die exilruandische Hutu-Guerilla | |
| FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) 2009 im Kongo verübte. | |
| FDLR-Präsident Murwanashyaka und sein Vize Straton Musoni, beide in | |
| Deutschland ansässig, wurden im November 2009 in Baden-Württemberg | |
| festgenommen, nachdem FDLR-Einheiten als Vergeltung für Angriffe der | |
| kongolesischen Armee Massaker begangen hatten. Mindestens 174 Menschen | |
| wurden dabei grausam getötet. | |
| Nach einem vierjährigen Mammutprozess hatte das Oberlandesgericht (OLG) | |
| Stuttgart Murwanashyaka und Musoni jeweils als Rädelsführer einer | |
| ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt, Murwanashyaka | |
| zusätzlich wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen. Musoni erhielt acht Jahre | |
| Freiheitsstrafe und kam wegen der bereits sechs Jahre langen | |
| Untersuchungshaft frei, Murwanashyaka bekam 13 Jahre. Dagegen legten | |
| Verteidigung und Bundesanwaltschaft Revision ein. | |
| Der BGH bestätigte nun in beiden Fällen die Verurteilung wegen | |
| Rädelsführerschaft und wies auch alle Verfahrensrügen der Verteidigung ab. | |
| Damit ist aber nur das Urteil gegen FDLR-Vize Musoni rechtskräftig. Denn | |
| der BGH beanstandete zugleich die Verurteilung von Murwanashyaka wegen | |
| Beihilfe zu Kriegsverbrechen. | |
| ## Verbindliche Befehle | |
| Das OLG hatte Murwanashyaka vorgeworfen, er habe die FDLR durch die | |
| Bezahlung von Prepaid-Karten für Satellitentelefone unterstützt, mit denen | |
| Kommandeure vor Ort ihre Truppen befehligten. Außerdem habe Murwanashyaka | |
| psychische Beihilfe geleistet, indem er in seiner Öffentlichkeitsarbeit | |
| Verbrechen leugnete. | |
| Der Vorsitzende BGH-Richter Jan Gericke rechnete nun aber vor, dass von | |
| insgesamt 32 Beihilfe-Handlungen nur 10 im Zeitraum der Massaker | |
| stattfanden. Die anderen lagen davor oder danach. Und auch in diesen zehn | |
| Fällen habe das OLG nicht dargelegt, ob die Handlungen konkret einzelne | |
| Massaker förderten. „Es ist nicht ausgeführt, ob die Prepaid-Karten bei | |
| diesen Taten überhaupt eingesetzt wurden“, sagte Gericke. Ebenso wenig | |
| lasse sich aus dem OLG-Urteil entnehmen, ob die Kämpfer im Kongo überhaupt | |
| etwas von den Pressemitteilungen Murwanashyakas in Deutschland mitbekamen. | |
| Günstig für Murwanashyaka ist auch, dass die Bundesanwaltschaft mit ihrem | |
| Hauptanliegen scheiterte. Sie wollte, dass der FDLR-Präsident für die | |
| Verbrechen nicht nur wegen Beihilfe, sondern als Täter verurteilt wird. Die | |
| „Vorgesetztenverantwortlichkeit“ greife aber nur, so Richter Gericke, wenn | |
| ein Funktionär die effektive Macht hatte, Straftaten zu unterbinden: „Ein | |
| Titel und eine formale Funktion als Oberbefehlshaber genügen nicht.“ Das | |
| OLG habe korrekt festgestellt, dass Murwanashyaka nicht in der Lage war, | |
| den Kommandeuren und Soldaten im Kongo verbindliche Befehle zu erteilen. | |
| Immerhin entschied der BGH in einer anderen Grundsatzfrage zugunsten der | |
| Ankläger: [1][Die FDLR-Massaker könnten nicht nur als Kriegsverbrechen, | |
| sondern auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit] gewertet werden. | |
| Schließlich habe es sich um einen „systematischen Angriff auf die | |
| Zivilbevölkerung“ gehandelt. | |
| ## Verbrechen gegen die Menschlichkeit | |
| Es wird nun einen neuen Prozess gegen Murwanashyaka am Oberlandesgericht | |
| Stuttgart geben. Um das Verfahren abzukürzen, erklärte der BGH, dass die | |
| Feststellungen zu den Massakern im Kongo bestehen bleiben. Allerdings | |
| dürfte nach Einschätzung sowohl der Bundesanwaltschaft als auch der | |
| Verteidigung eine neue Beweisaufnahme nötig sein. In der neuen Verhandlung | |
| wird es vor allem darum gehen, welche Beihilfehandlungen Murwanashyaka | |
| nachgewiesen werden können. Sollte dies nicht gelingen, bleibt er wohl nur | |
| wegen Rädelsführerschaft verurteilt. | |
| Murwanashyakas Verteidigerin Ricarda Lang spricht von einem Erfolg. Sie | |
| will nun die sofortige Entlassung von Murwanashyaka aus der | |
| Untersuchungshaft beantragen und Verfassungsbeschwerde gegen die Einstufung | |
| der FDLR als terroristische Vereinigung einlegen. Die Bundesanwaltschaft | |
| betont, es sei von großer Bedeutung, dass die Taten der FDLR nun als | |
| Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten. (Az.: 3 StR 236/17) | |
| 20 Dec 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| Dominic Johnson | |
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