# taz.de -- Kampf gegen Hasskommentare: Renate Künast erringt Teilerfolg | |
> Mit ihrer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss hatte Künast jetzt | |
> Erfolg: Sechs von 22 Hasspostings gegen sie gelten nun doch als | |
> Beleidigung. | |
Bild: Renate Künast | |
BERLIN dpa | Renate Künast hat mit einer [1][Beschwerde gegen einen | |
Gerichtsbeschluss] zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg | |
erreicht. Das Berliner Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die | |
Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und | |
verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft | |
wurden. | |
In sechs von 22 Fällen sei – anders als in einem Beschluss vom September | |
2019 – nun eine Beleidigung gesehen worden. Damit bekam die | |
Grünen-Bundestagsabgeordnete in diesen Fällen Recht. Der neue | |
„Abhilfebeschluss“ ist noch nicht rechtskräftig. | |
Künast will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgegeben | |
werden dürfen, um zivilrechtlich gegen sie vorgehen zu können. In sechs | |
Fällen hat sie dies nun erreicht. „Als demokratische Gesellschaft dürfen | |
wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren“, hatte die | |
Grünen-Politikerin betont. | |
## Nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen | |
Nach dem damaligen Gerichtsbeschluss waren alle Kommentare keine | |
Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten | |
Künast unter anderem als „Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“ bezeich… | |
noch drastischere und auch sexistische Beiträge geschrieben. Die | |
Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen. | |
Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, | |
hätten einen „ehrherabsetzenden Inhalt“, der nicht mit der Meinungsfreiheit | |
zu rechtfertigen sei, hieß es vom Gericht weiter. | |
Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht noch keine Straftat der | |
Beleidigung. Da Künast eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden | |
diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung | |
vorgelegt. | |
21 Jan 2020 | |
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