# taz.de -- Künast-Urteil teilweise revidiert: Na bitte, geht doch | |
> Die Beleidigungen Renate Künasts werden endlich als solche anerkannt. | |
> Trotzdem fällt es schwer, sich über diesen Teilerfolg aufrichtig zu | |
> freuen. | |
Bild: Künast hat sich weder vom anonymen Hass noch von dessen Bagatellisierung… | |
Sieh mal einer an: Das Berliner Landgericht hat das Offensichtliche | |
bestätigt. Wenigstens teilweise. Obszöne Beleidigungen, die die Politikerin | |
Renate Künast im vergangenen Jahr zur Anzeige gebracht hatte, sind – nach | |
Künasts Widerspruch – jetzt doch genau dies: Beleidigungen. | |
Das Gericht [1][hat nun mitgeteilt], dass die erniedrigenden Kommentare zu | |
einem Facebook-Post der Grünen-Frau im Lichte höchstrichterlicher und | |
verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft | |
worden seien. Und siehe da: In 6 von 22 Fällen werden – anders als in einem | |
Beschluss vom September 2019 – tatsächlich Beleidigungen erkannt. Na bitte, | |
geht doch. | |
Gleichwohl fällt es schwer, sich über diesen Teilerfolg aufrichtig zu | |
freuen. Dass Renate Künast überhaupt gegen den zuvor ergangenen Beschluss | |
[2][vorgehen musste], hätte man kaum für möglich gehalten. Das war aber | |
leider nötig. Die RichterInnen konnten seinerzeit einfach nichts wirklich | |
Schlimmes daran finden, dass eine Person des öffentlichen Lebens von | |
Unbekannten sexistisch und in menschenverachtender Weise herabgewürdigt und | |
eingeschüchtert wird. | |
In dem Beschluss vom September 2019 war zu lesen gewesen, es handele sich | |
um zulässige Meinungsäußerungen. „Von einer Schmähung kann nicht | |
ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer | |
Sachauseinandersetzung stehen.“ | |
Die Begründung ließ sich ohne weiteres als Freibrief für | |
[3][gewaltverherrlichende Frauenverachtung] lesen. Dass Renate Künast sich | |
weder vom anonymen Hass der anderen noch von dessen Bagatellisierung durch | |
ein Gericht hat einschüchtern lassen – das ist eigentlich die gute | |
Neuigkeit. | |
22 Jan 2020 | |
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## AUTOREN | |
Anja Maier | |
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