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# taz.de -- Kampf gegen Hasskommentare: Renate Künast erringt Teilerfolg
> Mit ihrer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss hatte Künast jetzt
> Erfolg: Sechs von 22 Hasspostings gegen sie gelten nun doch als
> Beleidigung.
Bild: Renate Künast
Berlin dpa | Renate Künast hat mit einer [1][Beschwerde gegen einen
Gerichtsbeschluss] zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg
erreicht. Das Berliner Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die
Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und
verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft
wurden.
In sechs von 22 Fällen sei – anders als in einem Beschluss vom September
2019 – nun eine Beleidigung gesehen worden. Damit bekam die
Grünen-Bundestagsabgeordnete in diesen Fällen Recht. Der neue
„Abhilfebeschluss“ ist noch nicht rechtskräftig.
Künast will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgegeben
werden dürfen, um zivilrechtlich gegen sie vorgehen zu können. In sechs
Fällen hat sie dies nun erreicht. „Als demokratische Gesellschaft dürfen
wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren“, hatte die
Grünen-Politikerin betont.
## Nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen
Nach dem damaligen Gerichtsbeschluss waren alle Kommentare keine
Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten
Künast unter anderem als „Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“ bezeich…
noch drastischere und auch sexistische Beiträge geschrieben. Die
Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen.
Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden,
hätten einen „ehrherabsetzenden Inhalt“, der nicht mit der Meinungsfreiheit
zu rechtfertigen sei, hieß es vom Gericht weiter.
Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht noch keine Straftat der
Beleidigung. Da Künast eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden
diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung
vorgelegt.
21 Jan 2020
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[1] /Prozess-wegen-Beleidigung/!5624981
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