| # taz.de -- Kampf gegen Hasskommentare: Renate Künast erringt Teilerfolg | |
| > Mit ihrer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss hatte Künast jetzt | |
| > Erfolg: Sechs von 22 Hasspostings gegen sie gelten nun doch als | |
| > Beleidigung. | |
| Bild: Renate Künast | |
| Berlin dpa | Renate Künast hat mit einer [1][Beschwerde gegen einen | |
| Gerichtsbeschluss] zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg | |
| erreicht. Das Berliner Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die | |
| Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und | |
| verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft | |
| wurden. | |
| In sechs von 22 Fällen sei – anders als in einem Beschluss vom September | |
| 2019 – nun eine Beleidigung gesehen worden. Damit bekam die | |
| Grünen-Bundestagsabgeordnete in diesen Fällen Recht. Der neue | |
| „Abhilfebeschluss“ ist noch nicht rechtskräftig. | |
| Künast will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgegeben | |
| werden dürfen, um zivilrechtlich gegen sie vorgehen zu können. In sechs | |
| Fällen hat sie dies nun erreicht. „Als demokratische Gesellschaft dürfen | |
| wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren“, hatte die | |
| Grünen-Politikerin betont. | |
| ## Nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen | |
| Nach dem damaligen Gerichtsbeschluss waren alle Kommentare keine | |
| Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten | |
| Künast unter anderem als „Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“ bezeich… | |
| noch drastischere und auch sexistische Beiträge geschrieben. Die | |
| Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen. | |
| Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, | |
| hätten einen „ehrherabsetzenden Inhalt“, der nicht mit der Meinungsfreiheit | |
| zu rechtfertigen sei, hieß es vom Gericht weiter. | |
| Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht noch keine Straftat der | |
| Beleidigung. Da Künast eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden | |
| diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung | |
| vorgelegt. | |
| 21 Jan 2020 | |
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