| # taz.de -- Gericht watscht Hamburger Behörden ab: Klimastreik-Demo in vollem … | |
| > Das Verwaltungsgericht Hamburg kassiert die Demo-Auflagen der Stadt. Die | |
| > habe sich nicht mit dem Schutzkonzept der Veranstalter | |
| > auseinandergesetzt. | |
| Bild: Dass sie Abstände einhalten, haben Fridays for Future bei vergangenen De… | |
| Hamburg taz | Die Klimastreik-Demonstration in Hamburg kann in geplantem | |
| Umfang mit 10.500 Teilnehmer*innen stattfinden. Das hat das Hamburger | |
| Verwaltungsgericht am Freitagmorgen auf Antrag der Anmelder-Organisation | |
| „Fridays for future Hamburg“ entschieden. Die von der Versammlungsbehörde | |
| in Abstimmung mit der Sozialbehörde aus Infektionsschutzgründen kurzfristig | |
| verfügten Einschränkungen sind damit fast vollständig hinfällig. Lediglich | |
| einen vergrößerten Abstand zwischen den drei Demonstrationszügen von dann | |
| 300 Metern legte das Gericht den Veranstaltern auf. | |
| Obwohl die Hamburger Fridays for Future für [1][ihre Großdemo am Freitag] | |
| ein überzeugendes Corona-Schutzkonzept vorgelegt hatten, hatten die | |
| Behörden einen Tag vor der Demo die Auflagen drastisch verschärft. Statt | |
| 10.000 wollte die Versammlungsbehörde nur noch 2.000 Teilnehmer*innen | |
| erlauben, aufgeteilt auf zwei statt der angemeldeten drei Demozüge. Auf | |
| eine Abschlusskundgebung, die sich auf einer Länge von 1,5 Kilometern in | |
| der Innenstadt erstrecken sollte, sollten die Aktivist*innen ganz | |
| verzichten. | |
| [2][Für die Klimaaktivist*innen] kamen die Auflagen überraschend. „Die seit | |
| einem Monat laufenden Kooperationsgespräche liefen durchgehend positiv“, | |
| sagte Pressekoordinator Philipp Wenzel. Das von ihnen erarbeitete | |
| Hygienekonzept habe [3][extra verschiedene Start- und Anreisepunkte für die | |
| Demonstrant*innen vorgegeben] um Menschenmassen an Bus- und | |
| Bahnhaltestellen zu vermeiden. Außerdem seien eine durchgängige | |
| Maskenpflicht und Mindestabstände von zwei Metern festgeschrieben. Zudem | |
| sollten die drei großen Demozüge in kleine Blöcke von je 250 | |
| Teilnehmer*innen aufgeteilt werden. | |
| Die am Donnerstag, also einen Tag vor der Demonstration, erteilte Verfügung | |
| sah dagegen vor, dass nur zwei Demozüge mit je 1.000 Personen starten, der | |
| dritte Zug dürfe stattdessen als Menschenkette um die Alster stattfinden. | |
| Das kam für die Aktivist*innen nicht infrage, sie stellten einen Eilantrag | |
| gegen die Auflagen beim Verwaltungsgericht. „Den Vorschlag einer | |
| Menschenkette zwischen all den Snackbuden am Jungfernstieg und den | |
| Baustellen am Ballindamm haben wir als Satire aufgefasst und lehnen ihn | |
| ab“, sagte Wenzel. | |
| Normalerweise ist die [4][bei der Polizei angegliederte | |
| Versammlungsbehörde] für die Sicherheit und Auflagen von Demonstrationen | |
| zuständig. In Zeiten der Pandemie muss sie ab tausend angemeldeten | |
| Teilnehmer*innen aber den Rat der Sozialbehörde einholen. Daher kommen auch | |
| die Bedenken: „Bei Veranstaltungen mit 10.000 Teilnehmern ist eine | |
| Kontaktverfolgung schwierig bis unmöglich“, sagt Behördensprecher Martin | |
| Helfrich. | |
| Auf den Hinweis, dass es auch nach sehr großen Demos wie Black Lives Matter | |
| kein nennenswertes Infektionsgeschehen gab, sagt er: „Als | |
| Gesundheitsexperten müssen wir risikoorientiert arbeiten.“ Obwohl das von | |
| Fridays vorgelegte Konzept gut sei, müsse man aus gesundheitlicher Sicht | |
| von so großen Menschenmengen abraten. Bei den Schüler*innen ist der | |
| Eindruck entstanden, in der Behörde sei das Konzept gar nicht richtig | |
| gelesen worden. | |
| Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise mit deutlichen Worten an: Die | |
| Stadt habe lediglich auf „auf das abstrakte Infektionsrisiko und die | |
| geplante Personenzahl der Versammlungen“ abgestellt – „ohne sich mit dem | |
| konkreten Hygienekonzept des Versammlungsanmelders auseinanderzusetzen“, | |
| heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. | |
| Auch sei „das gegenwärtige Infektionsgeschehen nicht derart gravierend, | |
| dass ohne nähere Begründung davon ausgegangen werden könnte, ein Aufzug | |
| oder eine Versammlung von mehr als 1.000 Personen müsse (zwingend) | |
| untersagt werden“. Die Einschränkungen seien daher nicht verhältnismäßig, | |
| so das Gericht. Die Stadt hat gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel | |
| eingelegt. | |
| Wir haben diesen Text nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts | |
| aktualisiert. Die Redaktion | |
| 24 Sep 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Katharina Schipkowski | |
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