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# taz.de -- Gericht prüft Kükenschreddern: Mit dem Tierrecht vereinbar?
> Ob das Töten frisch geborener männlicher Küken nach deutschem
> Tierschutzrecht erlaubt ist, prüft heute das höchste Verwaltungsgericht.
Bild: Soll dieses Küken (männlich) sterben dürfen?
Berlin taz | Das Bundesverwaltungsgericht prüft heute, ob das routinierte
Töten von männlichen Küken mit dem deutschen Tierrecht vereinbar ist. Eine
Entscheidung will das Gericht am kommenden Donnerstag fällen. Das sagte die
Vorsitzende Richterin Renate Philipp bei der Verhandlung in Leipzig.
Auslöser des Verfahrens war [1][ein Urteil des Oberlandesgerichts Münster
2016,] das der Klage zweier Brutbetriebe recht gab. Sie hatten sich gegen
die Kreisverwaltungen Gütersloh und Paderborn gewehrt, die ihnen das
Kükentöten verbieten wollte. Gegen das Urteil haben die Kreise nun vor dem
höchsten deutschen Verwaltungsgericht Revision eingelegt.
Männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen zu töten ist in der
Lebensmittelindustrie aus ökonomischen Überlegungen üblich. Ein Grund ist,
dass nur weibliche Nachkommen der Legehenne wirtschaftlich verwertbare Eier
legen. Männliche Küken setzen zudem aus der Sicht von Mastbetrieben nicht
genug Fleisch an, damit sich ihre Aufzucht lohnt. Allein 2018 wurden etwa
[2][42,1 Millionen] von ihnen kurz nach dem Schlüpfen vergast oder
geschreddert. Tierschützer laufen seit langem Sturm gegen dieses ethisch
fragwürdige Vorgehen.
2013 hatte die damalige rot-grüne Landesregierung unter Agrarminister
Johannes Remmel (Grüne) in Nordrhein-Westfalen [3][angekündigt], den
Legebetrieben diese Praxis verbieten zu wollen. Zwei Brütereien setzten
sich mit ihrer Klage gegen das von den Landkreisen erlassene Verbot vor dem
Oberlandesgericht Münster durch.
## Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch
Das Töten der Küken sei mit dem Tierschutzgesetz vereinbar, rechtfertigte
das Gericht sein Urteil. Das Verfahren führe zur Versorgung der Bevölkerung
mit Eiern und Fleisch und sei ein „vernünftiger Grund“.
Dagegen haben die Kreise nun Beschwerde eingelegt. Das
Bundesverwaltungsgericht prüft daraufhin das Urteil auf Richtigkeit.
Möglicherweise fließt die zunehmende Verbreitung von Verfahren zur
Geschlechtsbestimmung im Ei in die Urteilsfindung ein. Dabei wird durch ein
winziges Loch Flüssigkeit entnommen, die auf Geschlechtshormone getestet
wird.
Bisher ist das Verfahren allerdings noch nicht serienreif und wird nicht
flächendeckend genutzt, weshalb die Geflügelbranche vor einem Verbot des
Kükentötens warnt. „Das würde alle deutschen Brütereien treffen“, sagte
Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbands der Deutschen
Geflügelwirtschaft (ZDG). Viele Betriebe würden ins Ausland abwandern, wenn
sie keine Genehmigungen mehr für das Töten bekämen. Die Branche wolle die
Praxis beenden – brauche dafür aber eine Übergangszeit.
Dem widerspricht Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
„Die Branche hatte Jahrzehnte lang Zeit, etwas zu ändern, blieb aber
untätig.“, sagt Schröder. Auch die größte deutsche Tieschutzorganisation
Peta spricht sich gegen das Massenschreddern aus. Das Beenden des
tierquälerischen Kükentötens dürfe nicht verschoben werden, bis
wirtschaftliche Alternativen einsatzbereit sind, heißt es in einer
Pressemitteilung.
16 May 2019
## LINKS
[1] /Urteil-zur-Gefluegelindustrie-in-NRW/!5306146
[2] /Zahl-der-getoeteten-Kueken-2018/!5589074
[3] /NRW-sucht-Legehennen-Kueken-Loesung/!5057815
## AUTOREN
Julia Springmann
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