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# taz.de -- EuGH-Urteil zu Diesel-Pkws: Abschalteinrichtungen unzulässig
> Autohersteller dürfen keine Software nutzen, die die Abgaswerte auf dem
> Prüfstand verbessert. Eine Klatsche für Verkehrsminister Scheuer, sagen
> die Grünen.
Bild: Prüfung der Abgaswerte bei einem Dieselfahrzeug
Luxemburg afp | Autohersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen nutzen,
die gezielt die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessern. Auch das Ziel,
damit Verschleiß und Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann eine
solche Abschaltvorrichtung nicht rechtfertigen. Das hat der [1][Europäische
Gerichtshof (EuGH)] am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Nach Volkswagen
müssen damit vermehrt auch andere Hersteller mit Schadenersatzforderungen
rechnen. (Az: C-693/18 CLCV und weitere)
Anlass des EU-weit geltenden Grundsatzurteils ist ein Strafverfahren in
Frankreich gegen einen „Autohersteller, der in Frankreich Kraftfahrzeuge
vertreibt“. Der Name ist in dem Luxemburger Urteil nicht genannt. Der
Hersteller nutzt für seine Diesel-Pkws Abschalteinrichtungen: Dabei erkennt
die Steuerungssoftware, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befindet. Sie
erhöht dann über ein Ventil die Abgasrückführung in den Motor und
verbessert so die Emissionswerte.
Ein französischer Gutachter hatte festgestellt, dass bei gleicher
Abgasrückführung auch die Abgasemissionen im normalen Fahrbetrieb erheblich
geringer wären. Aufgrund einer schnelleren Verschmutzung des Motors würden
aber „häufigere und kostspieligere Wartungsarbeiten anfallen“.
Der EuGH betonte in seinem Urteil, dass die EU-Verordnung zur
Typengenehmigung Abschalteinrichtungen verbietet, „die die Wirkung von
Emissionskontrollsystemen unter normalen Nutzungsbedingungen verringern“.
Die festgelegten Abgaswerte müssten im normalen Fahrbetrieb und über die
gesamte Lebensdauer des Autos erreicht werden. „Punktuelle“ Verbesserungen
wie hier reichten nicht aus.
## Grüne: Klatsche für Scheuer
Damit stellten die Luxemburger klar, dass auch die Steuerungssoftware als
„Konstruktionsteil“ des Motors anzusehen ist, so dass es sich um eine
„Abschalteinrichtung“ im Sinne der Verordnung handelt. Diese sei nach
EU-Recht auch dann unzulässig, „wenn die Einrichtung dazu beiträgt, den
Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern“. Rechtfertigen
lasse sich eine Abschalteinrichtung nur, um „unmittelbare
Beschädigungsrisiken“ zu vermeiden, „die zu einer konkreten Gefahr während
des Betriebs des Fahrzeugs führen“.
Das Urteil erging auf Grundlage der EU-Verordnung zur Typengenehmigung von
Kraftfahrzeugen aus dem Jahr 2007. Weil es hier um ein Strafverfahren ging,
entschied der EuGH aber nicht ausdrücklich, ob eine Typengenehmigung durch
eine unzulässige Abschaltvorrichtung hinfällig wird. Hersteller müssten in
dem Fall sämtliche Autos mit einer solchen Einrichtung europaweit
zurückrufen.
Die Grünen sprachen nach der Urteilsverkündung von einem „guten Tag für
saubere Luft in den Städten“. Gleichzeitig sei das Luxemburger Urteil „die
nächste Klatsche“ für Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Er und sein
Vorgänger Alexander Dobrindt (beide CSU) hätten „praktisch alle
Abschalteinrichtungen mit Ausnahme derer von VW für legal erklärt“, sagte
Fraktionsvize Oliver Krischer der Augsburger Allgemeinen.
Keine Entscheidung fällte der EuGH allerdings zu sogenannten
Thermofenstern, wie sie beispielsweise Mercedes verwendet. Diese schalten
die Abgasreinigung bei hohen und insbesondere auch bei niedrigen
Außentemperaturen ab. Dies kann dazu führen, dass in Deutschland im Winter
nahezu keine Abgasreinigung mehr stattfindet. Für die Typengenehmigung
werden die Abgaswerte bei 20 Grad Celsius gemessen.
17 Dec 2020
## LINKS
[1] https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/court-justice…
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