# taz.de -- Deutschlands Haltung zu Myanmar: Dauerhaft im Ausnahmezustand | |
> In Myanmar löste die Militärherrschaft die Partei von Aung San Suu Kyi | |
> auf. Deutschland täte gut daran, Ermittlungen gegen das Militär zu | |
> unterstützen. | |
Bild: Aung San Suu Kyi und zahlreiche Personen der Wiederstandsbewegung sitzen … | |
Die National League for Democracy (NLD) der Friedensnobelpreisträgerin Aung | |
San Suu Kyi ist eine von mehreren demokratischen Parteien, [1][die vom | |
Militär in Myanmar am 29. März aufgelöst wurde]. Sie hätten für eine | |
Registrierung innerhalb von 90 Tagen mindestens 100.000 Mitglieder | |
mobilisieren und innerhalb von 180 Tagen in mindestens der Hälfte der | |
Gemeinden des Landes Parteibüros eröffnen müssen. | |
In Myanmar herrscht jedoch seit dem Putschversuch des Militärs am 1. | |
Februar 2021 der Ausnahmezustand. Das Militär annullierte die | |
Parlamentswahlen vom November 2020 und setzte dem demokratischen | |
Transformationsprozess des Landes ein jähes Ende. | |
Das National Unity Government (NUG) formte sich als De-facto-Regierung des | |
Landes, musste aber ins Exil flüchten. Bisher wurden 3.166 Zivilisten | |
ermordet und fast 21.000 Menschen festgenommen, auch Aung San Suu Kyi | |
selbst. | |
Neben ihr sitzen bekannte PolitikerInnen, Intellektuelle und viele | |
Jugendliche in Haft, die sich der landesweiten zivilen Widerstandsbewegung | |
gegen das Militär angeschlossen hatten. Das NUG hatte die Parteien des | |
Landes aufgerufen, sich nicht zu registrieren und die angesetzten Wahlen zu | |
boykottieren. Die Generäle werden diese jedoch mit Gewalt durchsetzen, um | |
sich zum Schein zu legitimieren. | |
## Zwischen Regierung und Terrorherrschaft unterscheiden | |
Hierbei darf die internationale Gemeinschaft auf keinen Fall mitspielen. | |
Deutschland sollte stattdessen sorgsam zwischen dem NUG als Regierung | |
Myanmars und [2][der unrechtmäßigen Terrorherrschaft des Militärs] | |
unterscheiden. | |
Auch sollte die im Februar eingereichte Strafanzeige beim | |
Generalbundesanwalt, Ermittlungen gegen das burmesische Militär aufgrund | |
von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Genozid an | |
den muslimischen Rohingya aufzunehmen, Gehör finden. Nachdem ein Verfahren | |
vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Myanmar anhängig ist, da unklar | |
ist, wer das Land rechtmäßig vertritt, sollte die Möglichkeit, Anklage | |
gegen die obersten Generäle vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu | |
erheben, verfolgt werden. | |
31 Mar 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Myanmar-unter-der-Militaerjunta/!5925021 | |
[2] /Militaer-in-Myanmar/!5913390 | |
## AUTOREN | |
Judith Beyer | |
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