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# taz.de -- Demonstrationen in Berlin: Gesetzliche Regelung gefordert
> Verwirrung um die Veröffentlichung von Demorouten.
> SPD-Innenstaatssekretär ruft Polizei zur Räson. Gewohnheitsregelung hat
> Fortbestand.
Bild: Revolutionäre 1. Mai Demonstration 2018 in Berlin
Versucht die Polizei der rot-rot-grünen Landesregierung auf der Nase
herumzutanzen? Die Klarstellung von Torsten Akmann (SPD) wirkte fast so:
Die Praxis, dass die Polizei im Vorfeld von Versammlungen Auskunft über den
Verlauf von Demonstrationsrouten gebe, „bleibt bestehen“, betonte der
Innenstaatssekretär am Mittwoch in einer Presseerklärung.
Wenige Stunden zuvor hatten Mitarbeiter der Polizeipressestelle das
Gegenteil erklärt. taz und dpa hatten sich unabhängig voneinander nach den
geplanten Versammlungen am 1. Mai erkundigt. Die Antwort: Die interne
Prüfung eines Polizeijuristen habe ergeben, dass die Polizei geplante
Strecken von Demos sowie angemeldete Teilnehmerzahlen nicht mehr bekannt
gebe. Eine Veröffentlichung der Routen könne den Verlauf der
Demonstrationen beeinflussen, so die Begründung. Die Regelung gelte für
alle Versammlungen, „bis eine Entscheidung erfolgt ist“. Dazu nun Akmann:
„Selbstverständlich gilt für uns der Koalitionsvertrag“. In dem steht, da…
Zeit und Ort von Demonstrationen auf Anfrage von Abgeordneten und
Medienvertretern veröffentlicht werden und Gegenproteste in Hör- und
Sichtweite zugelassen werden sollen.
War es alles nur ein Missverständnis oder steckt mehr dahinter? Über diese
Frage wird nun heftig diskutiert. Dass Demorouten im Vorfeld veröffentlicht
werden, geht auf den früheren SPD-Innensenator Erhart Körting zurück.
Auslöser für diesen war ein Aufmarsch von Rechtsextremen im Mai 2011 am
Mehringdamm in Kreuzberg. Neonazis hatten Polizisten überrannt und
Passanten attackiert.
Körting verpflichtete die Polizei, die Bevölkerung über Demonstrationen
aller Art zu informieren – wenn die Gespräche mit dem Anmelder gelaufen
seien.
Entstanden ist daraus eine Gewohnheitsregel. Damals wie heute schmeckt das
nicht allen bei der Polizei. Die Einsätze würden durch die Veröffentlichung
erschwert, finden einige. Gegendemonstranten könnten sich auf eine
Behinderung von rechten Aufzügen besser einstellen. Dass ein Polizeijurist
nun in einem Gutachten für die Rückkehr zur Geheimhaltung plädiert, wundert
wenig. Die Rechtsabteilung der Polizei war immer der Meinung, dass es für
die Veröffentlichung keine Rechtsgrundlage gibt.
Dass die Polizeipressestelle diese Meinung der Öffentlichkeit am Mittwoch
als vorläufige Richtlinie verkaufte, sei Kommunikationsproblemen geschuldet
gewesen, erfuhr die taz aus unterrichteten Kreisen. Gut, dass der
Innenstaatssekretär so schnell für Klarheit gesorgt hat, würde man lobend
sagen, wäre da nicht ein großes Aber: Die Polizei sei von Rechts wegen
nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit von sich aus über angemeldete
Versammlungen zu informieren – Akmann selbst hatte das im August 2018
geschrieben. Nachgefragt hatte der Linken-Abgeordnete Hakan Taş. Akmann
wurde noch deutlicher: „Eine entsprechende Information hat auch aus
Neutralitätsgesichtspunkten zwingend zu unterbleiben.“ Fazit: Linke und
Grüne müssen durchsetzen, dass die Verpflichtung zur Veröffentlichung im
neuen Versammlungsgesetz festgeschrieben wird.
25 Apr 2019
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Polizei Berlin
Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
Friedrichshain-Kreuzberg
Polizeigesetz
Israel
Andreas Geisel
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