# taz.de -- Datenschutz in EU: Zahme Iren weiter zuständig | |
> Irlands Datenschützer sind zahm zu Firmen wie Facebook. Doch der | |
> EuGH-Generalanwalt sieht kaum Chancen für ein Eingreifen deutscher | |
> Datenschützer. | |
Bild: Facebook, Google und Twitter sitzen in Irland – somit ist die irische D… | |
Für den Datenschutz von Digitalkonzernen ist in der Regel die irische | |
Datenschutzbehörde zuständig, weil Facebook, Google und Twitter jeweils | |
ihren Sitz in Irland haben. Nationale Datenschützer in den anderen 26 | |
EU-Staaten können nur [1][in seltenen Ausnahmefällen] gegen Facebook oder | |
andere Digitalkonzerne vorgehen. Diese Auslegung des EU-Rechts empfiehlt | |
der unabhängige Generalanwalt Michal Bobek in einem Verfahren vor dem | |
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Solche Schluss anträge sind ein Gutachten, | |
an das sich die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidung aber nicht halten | |
müssen. | |
Im Ausgangsverfahren hat die belgische Datenschutzbehörde 2015 eine | |
Untersuchung gegen Facebook eingeleitet, weil der Konzern mithilfe von | |
Cookies und Plugins Daten über das private Surfverhalten von belgischen | |
Internetnutzern unrechtmäßig sammle. Facebook schaue dabei Internetnutzern | |
„über die Schulter“, während sie von einer Website zur nächsten surfen. … | |
Daten würden verwendet, um ein Profil der Person zu erstellen und dieser | |
dann zielgerichtete Werbung anzuzeigen – ohne die Nutzer ausreichend zu | |
informieren und ihre Einwilligung einzuholen. | |
Als im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft | |
trat, forderte Facebook die Einstellung des belgischen Verfahrens. Denn nun | |
sei für Facebook, dessen Europasitz in Dublin ist, ausschließlich die | |
irische Data Protection Commission zuständig. Allerdings gilt die irische | |
Behörde als schlecht ausgestattet und eher zahm. | |
Das belgische Gericht, bei dem der Streit anhängig war, bat den EuGH um | |
Auslegung der DSGVO. In diesem Kontext hat nun Michal Bobek, einer der elf | |
unabhängigen Generalanwälte des EuGH, seine Schlussanträge veröffentlicht. | |
Bobek betont, dass bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Regel | |
nur die Datenschutzbehörde am Sitz des Unternehmens zuständig ist. Dieser | |
„One-Stop-Shop“-Mechanismus solle verhindern, dass EU-weit tätige | |
Unternehmen wie Facebook mit 27 Datenschutzbehörden verhandeln müssen. Dies | |
habe sich früher als „kostspielig, belastend und zeitaufwändig“ erwiesen | |
und sollte deshalb mit der DSGVO ausdrücklich vermieden werden. Man wollte | |
auch „Unsicherheiten und Konflikte“ verhindern, die entstehen, wenn die | |
DSGVO in jedem Land unterschiedlich ausgelegt wird. | |
Nur ausnahmsweise, so Bobek, können nationale Datenschutzbehörden gegen ein | |
Unternehmen vorgehen, das seinen Sitz in einem anderen EU-Staat hat. | |
Relevant sind insbesondere die Fälle, bei denen die zuständige Behörde | |
abschließend erklärt hat, nicht tätig werden zu wollen, oder bei denen ein | |
Problem keinen Aufschub verträgt. Beides ist nach Bobeks Einschätzung hier | |
nicht der Fall. Der EuGH wird sein Urteil in wenigen Wochen verkünden. Ob | |
er dem Schlussantrag folgt, ist offen. | |
13 Jan 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Zwei-Jahre-DSGVO/!5691347 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
DSGVO | |
Datenschutz | |
Schwerpunkt Facebook | |
[tazze]IG | |
Schwerpunkt Facebook | |
Datenschutzgrundverordnung | |
Max Schrems | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Alternative Messenger-Dienste: Tschüss, Whatsapp | |
Whatsapp will Nutzer:innen, die den neuen, umstrittenen Bedingungen nicht | |
zustimmen, schrittweise Funktionen abschalten. Dabei gibt es alternative | |
Dienste, die einiges besser machen. | |
Rechte von Internet-Nutzer:innen in der EU: Entscheidung über Datenweitergabe | |
Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Donnerstag, wann Daten von | |
EU-Nutzer:innen exportiert werden dürfen. Die wichtigsten Fragen und | |
Antworten. | |
Zwei Jahre DSGVO: Irland soll Daten besser schützen | |
Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist zwei Jahre in Kraft. Deutschland ist | |
vorbildlich, Irland und Luxemburg sind laut Kommission Sorgenkinder. | |
Gutachten des Europäischen Gerichtshofs: Zweifel an US-Datenschutz | |
Der Europäische Gerichtshof muss über die Übermittlung persönlicher Daten | |
in die USA entscheiden. Nun liegt das Schlussgutachten vor. |