| # taz.de -- Datenschutz in EU: Zahme Iren weiter zuständig | |
| > Irlands Datenschützer sind zahm zu Firmen wie Facebook. Doch der | |
| > EuGH-Generalanwalt sieht kaum Chancen für ein Eingreifen deutscher | |
| > Datenschützer. | |
| Bild: Facebook, Google und Twitter sitzen in Irland – somit ist die irische D… | |
| Für den Datenschutz von Digitalkonzernen ist in der Regel die irische | |
| Datenschutzbehörde zuständig, weil Facebook, Google und Twitter jeweils | |
| ihren Sitz in Irland haben. Nationale Datenschützer in den anderen 26 | |
| EU-Staaten können nur [1][in seltenen Ausnahmefällen] gegen Facebook oder | |
| andere Digitalkonzerne vorgehen. Diese Auslegung des EU-Rechts empfiehlt | |
| der unabhängige Generalanwalt Michal Bobek in einem Verfahren vor dem | |
| Europäischen Gerichtshof (EuGH). Solche Schluss anträge sind ein Gutachten, | |
| an das sich die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidung aber nicht halten | |
| müssen. | |
| Im Ausgangsverfahren hat die belgische Datenschutzbehörde 2015 eine | |
| Untersuchung gegen Facebook eingeleitet, weil der Konzern mithilfe von | |
| Cookies und Plugins Daten über das private Surfverhalten von belgischen | |
| Internetnutzern unrechtmäßig sammle. Facebook schaue dabei Internetnutzern | |
| „über die Schulter“, während sie von einer Website zur nächsten surfen. … | |
| Daten würden verwendet, um ein Profil der Person zu erstellen und dieser | |
| dann zielgerichtete Werbung anzuzeigen – ohne die Nutzer ausreichend zu | |
| informieren und ihre Einwilligung einzuholen. | |
| Als im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft | |
| trat, forderte Facebook die Einstellung des belgischen Verfahrens. Denn nun | |
| sei für Facebook, dessen Europasitz in Dublin ist, ausschließlich die | |
| irische Data Protection Commission zuständig. Allerdings gilt die irische | |
| Behörde als schlecht ausgestattet und eher zahm. | |
| Das belgische Gericht, bei dem der Streit anhängig war, bat den EuGH um | |
| Auslegung der DSGVO. In diesem Kontext hat nun Michal Bobek, einer der elf | |
| unabhängigen Generalanwälte des EuGH, seine Schlussanträge veröffentlicht. | |
| Bobek betont, dass bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Regel | |
| nur die Datenschutzbehörde am Sitz des Unternehmens zuständig ist. Dieser | |
| „One-Stop-Shop“-Mechanismus solle verhindern, dass EU-weit tätige | |
| Unternehmen wie Facebook mit 27 Datenschutzbehörden verhandeln müssen. Dies | |
| habe sich früher als „kostspielig, belastend und zeitaufwändig“ erwiesen | |
| und sollte deshalb mit der DSGVO ausdrücklich vermieden werden. Man wollte | |
| auch „Unsicherheiten und Konflikte“ verhindern, die entstehen, wenn die | |
| DSGVO in jedem Land unterschiedlich ausgelegt wird. | |
| Nur ausnahmsweise, so Bobek, können nationale Datenschutzbehörden gegen ein | |
| Unternehmen vorgehen, das seinen Sitz in einem anderen EU-Staat hat. | |
| Relevant sind insbesondere die Fälle, bei denen die zuständige Behörde | |
| abschließend erklärt hat, nicht tätig werden zu wollen, oder bei denen ein | |
| Problem keinen Aufschub verträgt. Beides ist nach Bobeks Einschätzung hier | |
| nicht der Fall. Der EuGH wird sein Urteil in wenigen Wochen verkünden. Ob | |
| er dem Schlussantrag folgt, ist offen. | |
| 13 Jan 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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| Max Schrems | |
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