# taz.de -- DNA-Analyse für die Strafverfolgung: Stigmatisierung verbieten | |
> Erweiterte DNA-Analysen sollte man nicht pauschal verurteilen. Aber ihre | |
> Zuverlässigkeit müsste erstmal sichergestellt werden. | |
Bild: Sollen bei der Fahndung weiterhelfen: menschliche Chromosome | |
Die Pläne der neuen Justizministerin Christine Lambrecht werden noch für | |
viel Diskussionen sorgen. Künftig sollen Tatortspuren eines mutmaßlichen | |
Täters auch auf Hautfarbe, Alter und andere Merkmale [1][untersucht werden | |
können]. | |
Vor allem die Hautfarbe ist umstritten. Denn nützlich für die Fahndung ist | |
nur eine ungewöhnliche Hautfarbe. War der Täter wahrscheinlich hellhäutig, | |
ist dies in Deutschland meist kein allzu interessanter Hinweis. Ein | |
dunkelhäutiger Täter ist dagegen die Ausnahme. Also ist die Information | |
polizeilich relevanter. | |
Das allein spricht aber noch nicht gegen die neue Methode. Denn natürlich | |
darf die Hautfarbe für Fahndungszwecke genutzt werden. Wenn ein Zeuge einen | |
Dunkelhäutigen gesehen hat, kann die Polizei diese Information nicht | |
ignorieren.. | |
Es wäre kontraproduktiv, wenn eine Technik nur deshalb abgelehnt würde, | |
weil mit ihrer Hilfe auch äußere Merkmale eines Menschen festgestellt | |
werden können. Dies würde nur zum Vorwurf führen, bestimmte Gruppen würden | |
gezielt vor Strafverfolgung geschützt. | |
Falls die Ermittler die neue Technik anwenden, müsste sich auch nicht | |
automatisch eine Öffentlichkeitsfahndungen anschließen. Die Polizei könnte | |
das Testergebnis auch erst einmal als Informationen für die | |
nicht-öffentlichen Ermittlungen nutzen. Wenn sich aus einem Fasergutachten | |
ergibt, dass der Täter vermutlich einen blauen Pullover trug, steht das am | |
nächsten Tag auch nicht in der Zeitung. | |
Bedenklich wäre aber, wenn die Feststellung der wahrscheinlichen Hautfarbe | |
des Täters regelmäßig zu Massen-Gentests in der jeweiligen Gruppe führen | |
würde. Es kann nicht sein, dass jedes Mal, wenn ein Täter schwarze | |
Hautfarbe hat, alle schwarzen Männer der Gegend zum Gentest aufgefordert | |
werden. | |
Hauptkritikpunkt ist aber die bisherige Kommunikation über die erweiterte | |
DNA-Analyse. Hier wird viel zu sehr der Eindruck erweckt, dass die neue | |
Methode verlässliche Ergebnisse liefert. Immer wieder heißt es aus | |
Polizeikreisen, so könne die Zahl der möglichen Täter „eingeschränkt“ o… | |
„eingegrenzt“ werden. Das stimmt eben nicht. [2][Die Technik liefert nur | |
Wahrscheinlichkeiten.] So können „blonde Haare“ nur mit 70-prozentiger | |
Wahrscheinlichkeit festgestellt werden. | |
Die Gesetzgebung kommt wohl einfach noch zu früh. Hier soll eine | |
offensichtlich unausgereifte Technik eingeführt werden. Und zwar nicht, | |
weil sie polizeilich erforderlich ist, sondern weil es in bestimmten | |
Kreisen chic erscheint, die Hautfarbe für Fahndungszwecke zu nutzen. | |
1 Aug 2019 | |
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[1] /Gesetzentwurf-zur-DNA-Fahndung/!5614949 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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