# taz.de -- Gesetzentwurf zur DNA-Fahndung: Mit Haut und Haaren | |
> Ermittler sollen durch DNA-Analyse Haut- und Haarfarbe von Tätern | |
> feststellen dürfen. In dem Entwurf heißt es, der Eingriff ins | |
> Persönlichkeitsrecht sei „verhältnismäßig“. | |
Bild: Chromosomen unter dem Mikroskop: Wozu darf man die darin enthaltene DNA v… | |
BERLIN afp | Die Polizei soll künftig über DNA-Spuren die Farbe von Haut, | |
Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters feststellen dürfen. | |
Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe das Justizministerium vorgelegt und | |
zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben, berichten die Zeitungen | |
der Funke Mediengruppe. | |
„Der Änderungsvorschlag soll die wissenschaftlich mit einer hohen | |
Wahrscheinlichkeit mögliche [1][Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe | |
sowie des Alters] des Spurenlegers erlauben“, heißt es in dem | |
Gesetzentwurf. Diese Erkenntnisse seien „grundsätzlich geeignet, die | |
Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären“. | |
Die Erweiterung der DNA-Fahndung stelle zwar einen „Eingriff in das | |
allgemeine Persönlichkeitsrecht dar“, heißt es laut den Funke-Zeitungen in | |
dem Referentenentwurf. Dieser sei aber „in der konkreten Ausgestaltung | |
verhältnismäßig“. | |
## Keine „biogeografische“ Auswertung | |
Bisher ist nur die Erfassung des Geschlechts durch einen DNA-Test möglich. | |
Zudem können Ermittler einen sogenannten DNA-Abgleich machen. Entdecken | |
Polizisten an einem Tatort eine DNA-Spur – etwa Haare, Hautschuppen oder | |
Bluttropfen – können sie in einer Datenbank erkennen, ob der mutmaßliche | |
Täter schon polizeilich mit seiner DNA erfasst ist. | |
Weiterhin nicht erlaubt bleibt laut Entwurf die Auswertung der | |
„biogeografische Herkunft“ eines gesuchten und unbekannten mutmaßlichen | |
Täters. So ist zwar medizinisch per DNA-Test auch möglich, die | |
„geografische Herkunft“ einer unbekannten Person zu ermitteln. Rechtlich | |
solle dieses Instrument den Ermittlern jedoch nicht an die Hand gegeben | |
werden, schreiben die Funke-Zeitungen. | |
Das Justizministerium hebt demnach im Gesetzentwurf hervor, dass „die | |
DNA-Untersuchung selbst nicht spezifisch gegen eine bestimmte | |
Personengruppe oder Minderheit gerichtet und damit an sich nicht | |
diskriminierend“ sei. Bei den „Folgemaßnahmen“ müsse allerdings beachtet | |
werden, „dass es in Fällen der möglichen Zuordnung der Spur zu Angehörigen | |
einer Minderheit nicht zu einem Missbrauch dieses Umstandes im Sinne | |
rassistischer Stimmungsmache oder Hetze kommen darf“. | |
1 Aug 2019 | |
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