Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gesetzentwurf zur DNA-Fahndung: Mit Haut und Haaren
> Ermittler sollen durch DNA-Analyse Haut- und Haarfarbe von Tätern
> feststellen dürfen. In dem Entwurf heißt es, der Eingriff ins
> Persönlichkeitsrecht sei „verhältnismäßig“.
Bild: Chromosomen unter dem Mikroskop: Wozu darf man die darin enthaltene DNA v…
Berlin afp | Die Polizei soll künftig über DNA-Spuren die Farbe von Haut,
Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters feststellen dürfen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe das Justizministerium vorgelegt und
zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben, berichten die Zeitungen
der Funke Mediengruppe.
„Der Änderungsvorschlag soll die wissenschaftlich mit einer hohen
Wahrscheinlichkeit mögliche [1][Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe
sowie des Alters] des Spurenlegers erlauben“, heißt es in dem
Gesetzentwurf. Diese Erkenntnisse seien „grundsätzlich geeignet, die
Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären“.
Die Erweiterung der DNA-Fahndung stelle zwar einen „Eingriff in das
allgemeine Persönlichkeitsrecht dar“, heißt es laut den Funke-Zeitungen in
dem Referentenentwurf. Dieser sei aber „in der konkreten Ausgestaltung
verhältnismäßig“.
## Keine „biogeografische“ Auswertung
Bisher ist nur die Erfassung des Geschlechts durch einen DNA-Test möglich.
Zudem können Ermittler einen sogenannten DNA-Abgleich machen. Entdecken
Polizisten an einem Tatort eine DNA-Spur – etwa Haare, Hautschuppen oder
Bluttropfen – können sie in einer Datenbank erkennen, ob der mutmaßliche
Täter schon polizeilich mit seiner DNA erfasst ist.
Weiterhin nicht erlaubt bleibt laut Entwurf die Auswertung der
„biogeografische Herkunft“ eines gesuchten und unbekannten mutmaßlichen
Täters. So ist zwar medizinisch per DNA-Test auch möglich, die
„geografische Herkunft“ einer unbekannten Person zu ermitteln. Rechtlich
solle dieses Instrument den Ermittlern jedoch nicht an die Hand gegeben
werden, schreiben die Funke-Zeitungen.
Das Justizministerium hebt demnach im Gesetzentwurf hervor, dass „die
DNA-Untersuchung selbst nicht spezifisch gegen eine bestimmte
Personengruppe oder Minderheit gerichtet und damit an sich nicht
diskriminierend“ sei. Bei den „Folgemaßnahmen“ müsse allerdings beachtet
werden, „dass es in Fällen der möglichen Zuordnung der Spur zu Angehörigen
einer Minderheit nicht zu einem Missbrauch dieses Umstandes im Sinne
rassistischer Stimmungsmache oder Hetze kommen darf“.
1 Aug 2019
## LINKS
[1] /Ausweitung-von-DNA-Tests-bei-Straftaten/!5418884
## TAGS
DNA-Test
Fahndung
Justizministerium
Persönlichkeitsrecht
Kriminalität
DNA-Test
DNA-Test
Kriminalität
DNA
DNA-Test
## ARTIKEL ZUM THEMA
DNA-Analyse für die Strafverfolgung: Stigmatisierung verbieten
Erweiterte DNA-Analysen sollte man nicht pauschal verurteilen. Aber ihre
Zuverlässigkeit müsste erstmal sichergestellt werden.
Erweiterte DNA-Fahndung: Hat auch nichts gebracht
Um den „Allgäuer Triebtäter“ zu fassen, ermittelten bayerische Beamte der…
wahrscheinliche Augen- und Haarfarbe. Ohne Erfolg.
Molekularbiologin über DNA-Fahndung: Es geht nicht um „helle Haut“
Die Molekularbiologin Isabelle Bartram warnt vor Racial Profiling und
anderen Gefahren der erweiterten DNA-Analyse.
DNA-Spuren an Tatorten: Mit Haut, Herkunft und Haar
Im Bund soll die erweiterte DNA-Analyse eingeführt werden. Doch die
Hinweise auf Haar- und Hautfarbe des Täters sind nicht ganz präzise.
Ausweitung von DNA-Tests bei Straftaten: Der genetische Augenzeuge
Die DNA verrät, ob ein Täter blond ist oder weiße Haut hat. Dieses
Fahndungsinstrument ist in Deutschland noch tabu, doch das soll sich
ändern.
Kommentar Ermittlungspanne Heilbronn: Blindes Vertrauen in die Technik
Die Ermittlungspanne beim "Phantom von Heilbronn" zeigt: DNA-Spuren sind
lange nicht so verlässlich wie es scheint. Die Polizei darf sich nicht auf
der Sicherheit der Methode ausruhen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.