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# taz.de -- DNA-Analyse für die Strafverfolgung: Stigmatisierung verbieten
> Erweiterte DNA-Analysen sollte man nicht pauschal verurteilen. Aber ihre
> Zuverlässigkeit müsste erstmal sichergestellt werden.
Bild: Sollen bei der Fahndung weiterhelfen: menschliche Chromosome
Die Pläne der neuen Justizministerin Christine Lambrecht werden noch für
viel Diskussionen sorgen. Künftig sollen Tatortspuren eines mutmaßlichen
Täters auch auf Hautfarbe, Alter und andere Merkmale [1][untersucht werden
können].
Vor allem die Hautfarbe ist umstritten. Denn nützlich für die Fahndung ist
nur eine ungewöhnliche Hautfarbe. War der Täter wahrscheinlich hellhäutig,
ist dies in Deutschland meist kein allzu interessanter Hinweis. Ein
dunkelhäutiger Täter ist dagegen die Ausnahme. Also ist die Information
polizeilich relevanter.
Das allein spricht aber noch nicht gegen die neue Methode. Denn natürlich
darf die Hautfarbe für Fahndungszwecke genutzt werden. Wenn ein Zeuge einen
Dunkelhäutigen gesehen hat, kann die Polizei diese Information nicht
ignorieren..
Es wäre kontraproduktiv, wenn eine Technik nur deshalb abgelehnt würde,
weil mit ihrer Hilfe auch äußere Merkmale eines Menschen festgestellt
werden können. Dies würde nur zum Vorwurf führen, bestimmte Gruppen würden
gezielt vor Strafverfolgung geschützt.
Falls die Ermittler die neue Technik anwenden, müsste sich auch nicht
automatisch eine Öffentlichkeitsfahndungen anschließen. Die Polizei könnte
das Testergebnis auch erst einmal als Informationen für die
nicht-öffentlichen Ermittlungen nutzen. Wenn sich aus einem Fasergutachten
ergibt, dass der Täter vermutlich einen blauen Pullover trug, steht das am
nächsten Tag auch nicht in der Zeitung.
Bedenklich wäre aber, wenn die Feststellung der wahrscheinlichen Hautfarbe
des Täters regelmäßig zu Massen-Gentests in der jeweiligen Gruppe führen
würde. Es kann nicht sein, dass jedes Mal, wenn ein Täter schwarze
Hautfarbe hat, alle schwarzen Männer der Gegend zum Gentest aufgefordert
werden.
Hauptkritikpunkt ist aber die bisherige Kommunikation über die erweiterte
DNA-Analyse. Hier wird viel zu sehr der Eindruck erweckt, dass die neue
Methode verlässliche Ergebnisse liefert. Immer wieder heißt es aus
Polizeikreisen, so könne die Zahl der möglichen Täter „eingeschränkt“ o…
„eingegrenzt“ werden. Das stimmt eben nicht. [2][Die Technik liefert nur
Wahrscheinlichkeiten.] So können „blonde Haare“ nur mit 70-prozentiger
Wahrscheinlichkeit festgestellt werden.
Die Gesetzgebung kommt wohl einfach noch zu früh. Hier soll eine
offensichtlich unausgereifte Technik eingeführt werden. Und zwar nicht,
weil sie polizeilich erforderlich ist, sondern weil es in bestimmten
Kreisen chic erscheint, die Hautfarbe für Fahndungszwecke zu nutzen.
1 Aug 2019
## LINKS
[1] /Gesetzentwurf-zur-DNA-Fahndung/!5614949
[2] /Molekularbiologin-ueber-DNA-Fahndung/!5613000
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
DNA-Test
Racial Profiling
Justizministerium
Strafprozess
DNA-Test
DNA-Test
Kriminalität
Datenschutz
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