| # taz.de -- BGH-Urteil zu Facebook: Entschädigung nach Datenklau – so geht�… | |
| > Betroffene eines Datenlecks bei Facebook haben Anspruch auf | |
| > Schadenersatz. Wie Nutzer:innen prüfen, ob sie dazugehören und worauf | |
| > es dann ankommt. | |
| Bild: App öffnen oder doch besser den Account löschen? | |
| Was ist passiert? | |
| Der Bundesgerichtshof (BGH) [1][hat diese Woche entschieden]: Von einem | |
| Datendiebstahl bei der Meta-Tochter Facebook betroffene Nutzer:innen | |
| haben Anspruch auf Schadensersatz – und zwar auch ohne dass es dafür einen | |
| konkreten Missbrauch der Daten bedarf. Anlass war ein Fall, der sich vor | |
| dreieinhalb Jahren ereignete: Die Täter:innen veröffentlichten damals | |
| persönliche Daten von insgesamt 533 Millionen Facebook-Nutzer:innen aus | |
| aller Welt im Internet, unter anderem Namen und Telefonnummern. Ursache war | |
| eine Sicherheitslücke, durch die nicht nur Facebook-Freunde, sondern auch | |
| Dritte diese Daten auslesen konnten. | |
| Woher weiß man, ob man betroffen ist? | |
| Schätzungen zufolge sind in Deutschland in dem Facebook-Fall rund 6 | |
| Millionen Menschen betroffen. Die Plattform stellt ein Formular bereit, mit | |
| dem Nutzer:innen eine entsprechende Anfrage stellen können. Alternativ | |
| können sie gleich den Weg gehen, den laut den Verbraucherzentralen Facebook | |
| dann vorschlägt: Auf der Webseite [2][haveibeenpwned.com] lässt sich anhand | |
| der eigenen Telefonnummer checken, ob man von einem Datendiebstahl | |
| betroffen ist. Der Anbieter weist zwar nur auf den Check mittels | |
| E-Mail-Adresse hin, doch die Telefonnummer funktioniert auch. Die Seite | |
| gilt als seriös, auch wenn der Anbieter in den USA sitzt. Wichtig: Auch bei | |
| älteren oder selten genutzte Adressen sollte man regelmäßig prüfen, ob sie | |
| unter gestohlenen Daten auftauchen. Will man für einen regelmäßigen Check | |
| lieber einen hiesigen Anbieter verwenden, bietet sich der [3][Identity Leak | |
| Checker des Hasso-Plattner-Instituts] an. | |
| Was ist zu tun, wenn die eigenen Daten betroffen sind? | |
| Das Wichtigste: schnell sein. Die Verjährungsfrist bei den meisten | |
| Betroffenen des Facebook-Falls läuft Ende dieses Jahres ab. Im ersten | |
| Schritt können Betroffene auf eigene Faust das Geld einfordern. Die | |
| Stiftung Warentest hat einen Mustertext bereitgestellt unter | |
| [4][www.test.de/datenleck-schmerzensgeld]. „Wer ein paar Minuten Zeit und | |
| höchstens 7,60 Euro Porto investiert, sichert sich das Recht auf | |
| Entschädigung und kann auf Kosten von Facebook-Mutter Meta Anwälte | |
| einschalten“, sagt Christoph Herrmann, Jurist bei der Stiftung Warentest. | |
| Sollte Meta bis Mitte Dezember nicht reagieren, rät die Organisation dazu, | |
| einen Anwalt einzuschalten. Eine Alternative sind Legal-Tech-Anbieter, die | |
| erfolgsabhängig arbeiten. Sie konzentrieren sich auf erfolgversprechende | |
| Verfahren – die einfach gelagerten Facebook-Fälle dürften darunter fallen. | |
| Bekannt ist dieses Vorgehen etwa aus der Durchsetzung von Fluggastrechten. | |
| Für die Betroffenen entstehen keine Kosten, aber von der zugesprochenen | |
| Schadenersatzsumme behält der Anbieter eine anteilige Provision ein. | |
| Wie viel Geld gibt es? | |
| Bei dem Standardfall – Daten wurden abgegriffen und veröffentlicht, es gibt | |
| aber keinen weiteren Hinweis auf eine missbräuchliche Verwendung – hat der | |
| BGH eine Summe von 100 Euro in die Diskussion geworfen. Das ist erst einmal | |
| nur ein Anhaltspunkt, über die tatsächliche Höhe müssen nun die Vorinstanz | |
| und die anderen damit befassten Gerichte entscheiden. Wurden die Daten | |
| jedoch missbraucht, etwa für unseriöse Anrufe oder einen | |
| Identitätsdiebstahl, wird die Summe höher liegen. | |
| Was heißt das Urteil für Betroffene anderer Datenlecks, etwa beim | |
| Streamingdienst Deezer? | |
| Sie dürften künftig bessere Chancen haben, auch wenn sie keinen konkreten | |
| Datenmissbrauch nachweisen können. Als einen „sehr guten Tag für den | |
| Datenschutz in der EU“ bezeichnete der auf Verbraucherrecht spezialisierte | |
| Anwalt Christian Solmecke den Tag der Urteilsverkündung. Die Entscheidung | |
| schaffe Rechtssicherheit für Betroffene von Datenlecks oder anderen | |
| Datenschutz-Verletzungen. | |
| 20 Nov 2024 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Schadensersatz-wegen-Facebook-Datenleck/!6047117 | |
| [2] http://haveibeenpwned.com | |
| [3] https://sec.hpi.de/ilc | |
| [4] http://www.test.de/datenleck-schmerzensgeld | |
| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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