| # taz.de -- Antisemitische Hetze auf Wahlplakaten: Gerichte bremsen Ermittlungen | |
| > Die Partei Die Rechte verbreitete antisemitische Plakate. Aber das Amts- | |
| > und das Landgericht Hannover genehmigten keine Durchsuchungen. | |
| Bild: Die Holocaust-Leugnerin und Die Rechte-Spitzenkandidatin Ursula Haverbeck… | |
| Hamburg taz | Das Statement der Partei Die Rechte markiert ihren Feind | |
| unmissverständlich: „Israel ist unser Unglück! Schluss damit“, steht in | |
| fetten Lettern auf einem ihrer Plakate. Und: „Zionismus stoppen“. Ein | |
| deutlicherer verbaler Angriff auf jüdische Menschen und den israelischen | |
| Staat lässt sich kaum formulieren, ohne ausdrücklich radikal-antisemitisch | |
| zu werden. Die Provokation und bewusste Grenzverletzung findet hier | |
| inmitten der Öffentlichkeit statt, auf einem offiziellen Plakat der | |
| rechtsextremen Kleinstpartei. Strafrechtliche Konsequenz hat es nicht. | |
| Am Montag bestätigte Bernd Kolkmeier, Oberstaatsanwalt bei der | |
| Generalstaatsanwaltschaft Celle, dass von Seiten der Gerichte keine | |
| weiteren Ermittlungen angeordnet werden. Wegen der inhaltlichen Aussage | |
| würden zwar keine Zweifel daran bestehen, „dass die plakatierten Äußerungen | |
| sich unter dem dünnen Schleier vermeintlicher Kritik an dem Staat Israel | |
| als antisemitische Hetze darstellen“. | |
| Es habe jedoch nicht hinreichend aufgeklärt werden können, wer an der | |
| Konzeption, Herstellung und Verbreitung des Wahlplakats beteiligt gewesen | |
| sei. Deshalb bekam die Staatsanwaltschaft Hannover weder vom Amtsgericht | |
| Hannover noch vom Landgericht Hannover die Erlaubnis für Durchsuchungs- und | |
| Beschlagnahmungsmaßnahmen. Die Gerichte sahen keinen Anfangsverdacht für | |
| eine Straftat. Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden. | |
| Im Europawahlkampf 2019 hatte Die Rechte um Sascha Krolzig und Sven Skoda | |
| das Plakat nicht allein für mögliche Stimmengewinne genutzt, sondern auch, | |
| um ihre eindeutigen Positionen offen zu propagieren: Der Rechtsrahmen der | |
| Wahlen als legales Moment der politische Provokation. Die Spitzenkandidatin | |
| der Partei war die verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck, die | |
| sich zur Zeit der Wahl in Haft befand. | |
| Mehrere Anzeigen von Privatleuten und jüdischen Gemeinden hatten zu den | |
| Ermittlungen geführt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte das Plakat | |
| zunächst als nicht strafbar eingestuft, nahm die Ermittlungen nach einer | |
| Beschwerde aber wieder auf. Erneut einstellen musste sie aufgrund der | |
| abgelehnten Durchsuchungsbeschlüsse. | |
| Dagegen erhob eine in Laatzen lebende Jüdin erneut Beschwerde bei der | |
| Generalstaatsanwaltschaft. Ihre Großeltern und weitere Verwandte sind im | |
| Konzentrationslager Auschwitz ermordet worden. Sie und andere sehen in der | |
| Parole einen „Aufruf, der letztlich auf die Ermordung der Juden | |
| hinausläuft“. Mit Rede über Israel seien hier alle Juden und Jüdinnen | |
| gemeint. | |
| Die Generalstaatsanwaltschaft sieht das im Grunde nicht anders. Im November | |
| 2019 hatte sie die Ermittlungen angeordnet, eben weil sich das Wahlplakat | |
| nicht nur gegen den Staat Israel und dessen aktuelle Politik, sondern gegen | |
| die jüdische Bevölkerung im Allgemeinen richte. Die gewählte Formulierung | |
| erkannten auch die Ermittelnden als bewusste Anleihe an die Hassparole „Die | |
| Juden sind unser Unglück“, die in der NS-Zeit auf der Titelseite der | |
| antisemitischen Wochenzeitung Der Stürmer propagiert worden war. Die | |
| Formulierung sei als antisemitische Hetze nicht von der | |
| Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Ohne Durchsuchungen könnten jedoch | |
| nicht die notwendigen Beweismittel gewonnen werden und somit erfolge keine | |
| Anklage. | |
| 4 Feb 2021 | |
| ## AUTOREN | |
| Andreas Speit | |
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