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# taz.de -- Urteil gegen Holocaustleugnerin: 92-Jährige steht auf Knast
> Das Berliner Amtsgericht verurteilt eine notorische Holocaustleugnerin zu
> einer Haftstrafe. Sie war erst wieder wenige Wochen auf freiem Fuß.
Bild: Und sie bleibt dort: Plakate der Satire-Partei bei einem Protest gegen Re…
Berlin taz | Nur einen Monat nach ihrer Entlassung aus einem Gefängnis ist
die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck erneut zu einer Haftstrafe
verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte am Freitag
gegen die 92-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Sie habe sich erneut der Volksverhetzung schuldig gemacht, begründete der
Vorsitzende Richter das Urteil. Ihre Äußerungen seien schlichtweg
unerträglich – „eine Verhöhnung der Opfer“. Ihre Aussagen in einem Video
seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Die Angeklagte aus Nordrhein-Westfalen habe im März 2018 im Rahmen eines im
Internet veröffentlichten Interviews den Holocaust geleugnet, hieß es
weiter im Urteil. Das Gespräch hatte laut Anklage ein mutmaßlicher Berliner
Rechtsextremist auf seinem YouTube-Kanal verbreitet.
Haverbeck habe gewusst, dass das Interview zur Veröffentlichung bestimmt
war, so der Richter. Bei der betagten Frau liege auch keine von ihrem
Verteidiger angeführte „tiefgreifende Fehlvorstellung“ vor. „Ihr geht es…
die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts.“
Die Rechtsextremistin war zum zweiten Prozesstag nicht ins Gericht
gekommen. Sie hatte die Vorwürfe schon am ersten Tag zurückgewiesen. Ihr
sei nicht bekannt gewesen, dass das Gespräch veröffentlicht werden sollte,
hatte die 92-Jährige erklärt. Den Prozess bezeichnete sie als eine
„fragwürdige Veranstaltung“, die sie nicht verstehe. Was ihr vorgeworfen
werde, sei „aus dem Zusammenhang gerissen, andere Sachen sind falsch“. Die
Witwe wiederholte zudem: „Es hat nichts stattgefunden.“
Mit der Entscheidung schloss sich das Gericht im Wesentlichen dem
Staatsanwalt an, der ein Jahr und drei Monate Gefängnis gefordert hatte.
Trotz ihres hohen Alters sei eine Haftstrafe erforderlich, so der
Anklagevertreter. Es seien „gleichartige Straftaten“ zu erwarten.
## Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Haverbeck sei „auch durch
Gefängnis nicht von ihrer inneren Fehlvorstellung abzubringen“, so der
Anwalt. Seine Mandantin habe „zehn Verfahren hinter sich“. Es wird mit
Rechtsmitteln gegen das Urteil gerechnet.
Seit Jahren muss sich die Justiz immer wieder mit der notorischen
Volksverhetzerin befassen. Wiederholt behauptete Haverbeck, das
Konzentrationslager Auschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen,
Massenmord habe dort nicht stattgefunden. Nach Schätzungen von Historikern
ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1
Millionen Menschen.
Die Witwe war erst Anfang November aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen
worden. Sie hatte dort seit Mai 2018 eine Strafe von insgesamt zweieinhalb
Jahren Haft verbüßt. 2004 wurde sie erstmals wegen Volksverhetzung
verurteilt worden und erhielt eine Geldstrafe.
Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Zwei Verfahren, die in der ersten
Instanz mit Gefängnisstrafen für die 92-Jährige endeten, befinden sich noch
in der Berufung. Es handelt sich dabei um eine Strafe von zehn Monaten
Haft, die in Hamburg gegen Haverbeck verhängt wurde, sowie um sechs Monate
Gefängnis, die sie im Oktober 2017 in Berlin erhielt.
4 Dec 2020
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