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# taz.de -- Antisemitische Hetze auf Wahlplakaten: Gerichte bremsen Ermittlungen
> Die Partei Die Rechte verbreitete antisemitische Plakate. Aber das Amts-
> und das Landgericht Hannover genehmigten keine Durchsuchungen.
Bild: Die Holocaust-Leugnerin und Die Rechte-Spitzenkandidatin Ursula Haverbeck…
Hamburg taz | Das Statement der Partei Die Rechte markiert ihren Feind
unmissverständlich: „Israel ist unser Unglück! Schluss damit“, steht in
fetten Lettern auf einem ihrer Plakate. Und: „Zionismus stoppen“. Ein
deutlicherer verbaler Angriff auf jüdische Menschen und den israelischen
Staat lässt sich kaum formulieren, ohne ausdrücklich radikal-antisemitisch
zu werden. Die Provokation und bewusste Grenzverletzung findet hier
inmitten der Öffentlichkeit statt, auf einem offiziellen Plakat der
rechtsextremen Kleinstpartei. Strafrechtliche Konsequenz hat es nicht.
Am Montag bestätigte Bernd Kolkmeier, Oberstaatsanwalt bei der
Generalstaatsanwaltschaft Celle, dass von Seiten der Gerichte keine
weiteren Ermittlungen angeordnet werden. Wegen der inhaltlichen Aussage
würden zwar keine Zweifel daran bestehen, „dass die plakatierten Äußerungen
sich unter dem dünnen Schleier vermeintlicher Kritik an dem Staat Israel
als antisemitische Hetze darstellen“.
Es habe jedoch nicht hinreichend aufgeklärt werden können, wer an der
Konzeption, Herstellung und Verbreitung des Wahlplakats beteiligt gewesen
sei. Deshalb bekam die Staatsanwaltschaft Hannover weder vom Amtsgericht
Hannover noch vom Landgericht Hannover die Erlaubnis für Durchsuchungs- und
Beschlagnahmungsmaßnahmen. Die Gerichte sahen keinen Anfangsverdacht für
eine Straftat. Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Im Europawahlkampf 2019 hatte Die Rechte um Sascha Krolzig und Sven Skoda
das Plakat nicht allein für mögliche Stimmengewinne genutzt, sondern auch,
um ihre eindeutigen Positionen offen zu propagieren: Der Rechtsrahmen der
Wahlen als legales Moment der politische Provokation. Die Spitzenkandidatin
der Partei war die verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck, die
sich zur Zeit der Wahl in Haft befand.
Mehrere Anzeigen von Privatleuten und jüdischen Gemeinden hatten zu den
Ermittlungen geführt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte das Plakat
zunächst als nicht strafbar eingestuft, nahm die Ermittlungen nach einer
Beschwerde aber wieder auf. Erneut einstellen musste sie aufgrund der
abgelehnten Durchsuchungsbeschlüsse.
Dagegen erhob eine in Laatzen lebende Jüdin erneut Beschwerde bei der
Generalstaatsanwaltschaft. Ihre Großeltern und weitere Verwandte sind im
Konzentrationslager Auschwitz ermordet worden. Sie und andere sehen in der
Parole einen „Aufruf, der letztlich auf die Ermordung der Juden
hinausläuft“. Mit Rede über Israel seien hier alle Juden und Jüdinnen
gemeint.
Die Generalstaatsanwaltschaft sieht das im Grunde nicht anders. Im November
2019 hatte sie die Ermittlungen angeordnet, eben weil sich das Wahlplakat
nicht nur gegen den Staat Israel und dessen aktuelle Politik, sondern gegen
die jüdische Bevölkerung im Allgemeinen richte. Die gewählte Formulierung
erkannten auch die Ermittelnden als bewusste Anleihe an die Hassparole „Die
Juden sind unser Unglück“, die in der NS-Zeit auf der Titelseite der
antisemitischen Wochenzeitung Der Stürmer propagiert worden war. Die
Formulierung sei als antisemitische Hetze nicht von der
Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Ohne Durchsuchungen könnten jedoch
nicht die notwendigen Beweismittel gewonnen werden und somit erfolge keine
Anklage.
4 Feb 2021
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Antisemitismus
Rechtsextremismus
Die Rechte
Justiz
Niedersachsen
Holocaust-Leugner
Combat 18
Rechtsextremismus
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