Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Anbindung des Flughafens BER: Gericht beanstandet Taxi-Regelung
> Nur wenige Berliner Taxis dürfen am BER Gäste abholen. Doch die
> entsprechende Regelung ist fehlerhaft, sagt ein Gericht. Und was heißt
> das jetzt?
Bild: Eigentlich wollen alle Berliner Taxis hier starten und laden: Protest im …
Berlin taz | Das Verhältnis zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg ist
bisweilen kompliziert, man kennt das vom Mit- oder Gegeneinander zwischen
Geschwistern. Der Flughafen BER ist dafür ein gutes Beispiel, selbst nach
seiner [1][unspektakulären Inbetriebnahme Ende Oktober]. Etwa, was die
Taxen angeht. Während Tegel ein gutes Geschäft für die Berliner
Taxifahrer*innen war, gilt das für den Airport im märkischen Sand nur noch
bedingt. Denn offiziell heißt es: Taxen dürfen nur in jener Gemeinde
bereitgehalten werden, in der das Taxiunternehmen seinen Sitz hat. Das
sieht das Personenbeförderungsgesetz so vor.
Damit nun nicht alle Berliner Taxen leer aus Schönefeld zurückfahren
müssen, hatte die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr schon vor der
BER-Eröffung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald eine Vereinbarung getroffen,
wonach bis zu 550 Taxen aus Berlin am BER Gäste aufnehmen dürfen. Derzeit
sind es wegen der Pandemie nur 300. Die Verhandlungen zwischen Verwaltung
und Landkreis werden im Nachhinein allgemein als intensiv bezeichnet; die
übliche Umschreibung dafür, dass eine Lösung nur sehr schwer zu finden war.
Am Montagnachmittag verkündete nun das Berliner Verwaltungsgericht seine
Eilentscheidung, dass das „Verfahren zur Zulassung gemeindefremder Taxen am
Flughafen BER fehlerhaft“ war (VG 11 L 384/20). Und die Reaktionen aus der
Politik ließen nicht lange auf sich warten.
„Die Aufhebung der Vorfahrt für Berliner Taxis am BER ist ein Desaster, das
Grünen-Verkehrssenatorin Günther verbockt hat“, kritisierte Oliver
Friederici, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Und auch der
Koalitionspartner SPD schlug zu: „Ich erwarte von der zuständigen
Verwaltung eine zeitnahe und rechtssichere Neuregelung des
Zulassungsverfahrens!“, twitterte Tino Schopf, der verkehrspolitische
Sprecher der Fraktion. Auch er wollte damit wohl die grüne
Verkehrssenatorin Regine Günther angesprochen wissen.
## Sonderregelungen im Prinzip weiter möglich
Doch was ist nun eigentlich Sache? Dürfen Berliner Taxis nicht mehr vom BER
aus starten? Handelt es sich um ein umweltpolitisches Desaster? Es ist
kompliziert.
Prinzipiell seien solche Sonderregelungen auch nach der
Gerichtsentscheidung möglich, darauf verwies die Verkehrsverwaltung in
einer Stellungnahme. Überhaupt sei die mit dem Brandenburger Landkreis
geschlossene Vereinbarung zum Laderecht von Berliner Taxen vom Gericht gar
nicht beanstandet worden. Und nach Auffassung der Verkehrsverwaltung sind
jene den Berliner Taxiunternehmen bereits erteilten Laderechte zwar
rechtswidrig, jedoch nicht nichtig. Die gute Nachricht für die
([2][zugegebenermaßen wenigen]) Berliner Fluggäste lautet also, so Dorothee
Winden, Sprecherin der Verkehrsverwaltung, auf Anfrage der taz: „Die Taxen
fahren weiterhin.“
Zuständig sei zudem das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
(Labo), das auch alle Lizenzen für Taxis vergebe, und nicht nur der
Verkehrs-, sondern auch der Innenverwaltung unterstehe. Und schließlich
handle es sich bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bisher
lediglich um eine Eilentscheidung. „Das Labo wird prüfen, ob es
Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen wird“ beim
Oberverwaltungsgericht, kündigte Günthers Verwaltung an. Man werde dem Labo
dabei „beratend zur Seite stehen“.
Also alles nur ein sprichwörtlicher Sturm im Wasserglas zwischen den
Jahren, der einige Politiker aus der trägen Weihnachtsmüdigkeit geweckt
hat? Nicht ganz. Laut dem Verwaltungsgericht sind die Grundlagen für das
vom Labo organisierte Interessenbekundungsverfahren „aufgrund
schwerwiegender und offensichtlicher Fehler nichtig“, das angewandte
Losverfahren rechtswidrig. Das Landesamt müsse „das gesamte
Zulassungsverfahren neu regeln“. Laut der Verkehrsverwaltung werde das Labo
deshalb nun „in jedem einzelnen Fall prüfen, ob die Zuteilung
zurückzunehmen ist“.
## Kein Anspruch auf Laderecht
Es gibt noch eine weitere Merkwürdigkeit in dem Verfahren: Der Kläger, ein
Taxiunternehmer aus Berlin, hatte sich an diesem Verfahren des Labo gar
nicht beteiligt; das Verwaltungsgericht wies auch seinen Antrag zurück – um
im gleichen Zug die Chance zu nutzen, das gesamte Verfahren zu kassieren.
Vor diesem Hintergrund wies die Verkehrsverwaltung darauf hin, dass „weder
der Antragsteller, noch andere Taxiunternehmen einen unmittelbaren Anspruch
auf die Gewährung von Laderechten am BER“ haben. Immerhin gibt es rund
7.000 lizensierte Taxen in Berlin. Erst zur Eröffung hatten viele
Taxifahrer*innen dafür demonstiert, eine generelle Ladeerlaubnis zu
bekommen.
Hinweisen sollte man aber noch auf eine ganz andere Entscheidung des
Verwaltungsgerichts, von der ebenfalls Verkehrssenatorin Günther betroffen
war. Anfang September entschied es, dass ein Großteil der in der Pandemie
angelegten PopUp-Radwege nicht zulässig seien, weil ihr Bau nicht
ausreichend begründet worden sei. Einen Monat später kassierte die
[3][nächste Instanz] diese Entscheidung.
29 Dec 2020
## LINKS
[1] /Proteste-gegen-BER-Eroeffnung/!5724940
[2] /Grossflughafen-Berlin-Brandenburg/!5730480
[3] /Pop-up-Radwege-in-Berlin/!5716227
## AUTOREN
Bert Schulz
## TAGS
Regine Günther
Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
Verwaltungsgericht
Taxigewerbe
Schwerpunkt Coronavirus
Kolumne Berliner Szenen
Extinction Rebellion
## ARTIKEL ZUM THEMA
Großflughafen Berlin-Brandenburg: Am Boden bleiben
Die Aussichtsterrasse des neuen Hauptstadtflughafens ist beliebt – doch was
gibt es dort gerade überhaupt zu sehen? Ein Besuch am BER.
Landung am neuen Airport: Das alte BER-Pannen-Feeling
Der neue Flughafen hat geöffnet, doch noch funktioniert nicht alles. Und
drinnen finden sich seltsame Retro-Gegenstände.
Proteste gegen BER-Eröffnung: Direktflug in die Klimakrise
Während der Flughafen BER mit viel Verspätung eröffnet, wird draußen
protestiert. Hunderte Demonstranten fordern Beschränkungen für die
Fliegerei.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.