| # taz.de -- AfD will mehr Listenplätze in Sachsen: Verfassungsgericht sagt „… | |
| > Viele AfD-Kandidat*innen dürfen zu den Wahlen in Sachsen nicht antreten. | |
| > Die Richter in Karlsruhe ändern nichts daran – denn die Partei kämpft mit | |
| > Formfehlern. | |
| Bild: Wegen eines Formfehlers dürfen in Sachsen nur die ersten 18 KandidatInne… | |
| Karlsruhe dpa | Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in | |
| Karlsruhe gescheitert. [1][Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung | |
| ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl.] Das teilte das | |
| Bundesverfassungsgericht [2][am Mittwoch mit]. Eine Entscheidung des | |
| sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig steht aber noch aus. Dort | |
| wird am Donnerstag verhandelt. (Az.: 2 BvR 1301/19) | |
| Nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses dürfen bei der Wahl am 1. | |
| September nur die ersten 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Im Hinblick | |
| auf die Plätze 19 bis 61 hatte das Gremium die Aufstellung am 5. Juli für | |
| ungültig erklärt. Beanstandet wurde, dass die AfD ihre Kandidaten bei zwei | |
| getrennten Parteitagen bestimmt hatte. Die Partei kann damit nur noch über | |
| Direktmandate in den 60 Wahlkreisen mit mehr Abgeordneten ins Parlament | |
| einziehen. | |
| Die AfD hatte von einem Komplott gesprochen, um sie als politischen | |
| Mitbewerber zu schwächen. Sie liefert sich derzeit in Umfragen mit der CDU | |
| ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Position als stärkste Kraft. | |
| ## Karlsruhe sieht inhaltliche Mängel | |
| Gegen die Entscheidung haben der AfD-Landesverband und acht betroffene | |
| Bewerber auch in Sachsen Verfassungsklage eingereicht. Andere rechtliche | |
| Schritte wären erst nach der Wahl möglich. | |
| Die Karlsruher Beschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht wegen diverser | |
| inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an. Der Antrag sei nicht den | |
| gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet, hieß es. Für die Prüfung | |
| fehlten außerdem Unterlagen. | |
| Vor allem hätte sich die AfD aber mit dem Grundsatz auseinandersetzen | |
| müssen, „dass subjektiver Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch die | |
| Länder gewährt wird“, begründeten die Richter ihren Beschluss vom 18. Juli. | |
| 24 Jul 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Gekuerzte-Wahlliste-in-Sachsen/!5605878 | |
| [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
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