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# taz.de -- Bundestag beschließt Steuerreform: Entlastung für Gastronomen, Pe…
> Höhere Pauschalen für Pendler, weniger Mehrwertsteuer in Restaurants. Der
> Bundestag winkt Reformen durch. Die Zustimmung im Bundesrat ist aber
> offen.
Bild: Künftig auch steuergünstig: Goldmedaille für die Weitspringerin Malaik…
dpa/taz | Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler sollen
steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am
Donnerstag in Berlin beschlossen. Auf die Reformen hatte sich die Koalition
[1][grundlegend bereits im September geeinigt].
Doch ob die Maßnahmen wirklich so kommen, ist noch offen: Den Ländern
entgingen dadurch Steuereinnahmen, sie fordern deshalb eine Kompensation
vom Bund. Im Bundesrat könnte es Mitte Dezember spannend werden.
Was genau vorgesehen ist:
Pendlerpauschale
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre
Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – und zwar egal,
ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie
für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem
21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem ersten
Kilometer 38 Cent gelten.
Nach Rechnung des Finanzministeriums könnten so bei einem Arbeitsweg von 10
Kilometern und einer 5-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche
Werbungskosten angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen sogar 352 Euro
zusammen. Wer nur 5 Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse,
habe ein Plus von 88 Euro. Das gilt aber nur, wenn man mit seinen
Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 Euro überschreitet.
Grüne und Linke kritisierten im Bundestag, [2][von der Maßnahme
profitierten vor allem Gutverdiener.] Stattdessen hätte man lieber den
Grundfreibetrag anheben sollen, bis zu dem man überhaupt keine
Einkommensteuer zahlt, argumentierten sie. Dann müssten viele Menschen mit
geringem Einkommen überhaupt keine Steuererklärung abgeben. Die AfD
kritisierte, die 38 Cent pro Kilometer seien für Autofahrer nicht
ansatzweise kostendeckend – die Pauschale müsse daher auf 50 Cent erhöht
werden.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit
19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der
Coronapandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht.
Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch
Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie
Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Ziel ist die
wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche, die zuletzt unter
Umsatzrückgängen litt.
Ob es dann auch zu Preissenkungen in Restaurants kommen wird, ist dagegen
offen. Branchenverbände hätten bereits angekündigt, dass sie die Entlastung
nicht an die Gäste weitergeben werden, kritisierte die Linke. Das Schnitzel
werde vielleicht nicht günstiger, dafür sei aber noch jemand da, der es
brate, argumentierte die Union.
Übungsleiter und Ehrenamtler
Die Steuerpauschale für Übungsleiter soll von 3.000 auf 3.300 Euro
angehoben werden, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel
soll man künftig durch sein Engagement einnehmen dürfen, ohne darauf
Steuern zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen,
Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.
Parteispenden und Medaillengewinne
Auch Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen sollen steuerfrei
gestellt werden. Außerdem sollen Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag
künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten
absetzen können. Bisher zählt er zu den Werbungskosten – wer hier nicht
über den Pauschalbetrag kam, hatte also nichts davon.
Der Bundestag verdoppelte zudem die Höchstbeträge für Spenden an politische
Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Was im Bundesrat droht
Die Entlastungen führen dazu, dass Bund und Länder mehrere Milliarden Euro
weniger Steuern einnehmen. Etwa die Hälfte davon tragen Länder und Kommunen
– nach Rechnung des Bundesrats summieren sich die Ausfälle der Länder bis
2030 auf rund 11,2 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 1,4
Milliarden. Die Länder fordern eine Kompensation vom Bund.
Wenn das Gesetz am 19. Dezember im Bundesrat beraten wird, könnte es daher
vorerst gestoppt werden: Die Länder könnten den Vermittlungsausschuss
anrufen, um noch einmal nachzuverhandeln.
Denn die Bundesregierung ist nicht zu einem Ausgleich bereit. „Es wird
keine Kompensation des Bundes geben“, sagte Finanzminister Lars Klingbeil
(SPD) schon im Oktober der Bild. Wer darauf bestehe, gefährde die
Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, die Entlastung von Pendlern und
die Stärkung des Ehrenamts. „Ich glaube nicht, dass sie das riskieren
wollen“, warnte der Vizekanzler.
4 Dec 2025
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