| # taz.de -- Rechtswidrige Kontrolle nach G20 Hamburg: Gestört hat nur die Poli… | |
| > Die Insassen von 9 Bussen wurden nach G20 stundenlang durchsucht. Die | |
| > Polizei vermutete „Störer“. Die Maßnahme war rechtswidrig, urteilt ein | |
| > Gericht. | |
| Bild: Wer ist hier der Störenfried? Polizeieinsatz während des G20-Gipfels 20… | |
| Berlin taz | Mehr als acht Jahre nach dem G20-Gipfel im Sommer 2017 in | |
| Hamburg muss die Polizei noch eine juristische Niederlage einstecken. | |
| Rechtskräftig ist nun ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom | |
| Dezember vergangenen Jahres, das die [1][Kontrolle von Demonstrierenden auf | |
| der Rückreise nach Berlin] auf dem Rasthof Stolper Heide als rechtswidrige | |
| Maßnahme einstuft. | |
| Neun organisierte Busse sowie Linienbusse mit etwa 300 Insassen und mehrere | |
| private PKW wurden damals kurz vor der Berliner Stadtgrenze angehalten, wo | |
| etwa 600 Beamte auf sie warteten. Die ehemaligen Protest-Teilnehmer:innen | |
| wurden einzeln aus den Bussen geführt, ihre Personalien aufgenommen, sie | |
| wurden fotografiert und ihr Gepäck durchsucht. Während der Maßnahmen | |
| mussten die Betroffenen drei Stunden in der prallen Sonne warten. | |
| Die Berliner Polizei, die Amtshilfe für das Polizeipräsidium Brandenburg | |
| leistete, hatte all dies damit begründet, nach Zeug:innen für die | |
| Ausschreitungen bei der [2][Welcome-to-hell-Demonstration zum Auftakt der | |
| G20-Proteste] zu suchen, ohne jedoch die potenziellen Zeug:innen | |
| entsprechend zu belehren. Zudem seien die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr | |
| nötig, um mögliche Folgestraftaten in Berlin zu verhindern. Argumentiert | |
| wurde, dass es bei der Ankunft zu Ausschreitungen kommen könnte. | |
| Frauke Büttner, eine der damals Betroffenen, spricht gegenüber der taz von | |
| einer „zermürbenden“ Maßnahme. Dass gegen ihren ausdrücklichen Wunsch Fo… | |
| angefertigt und ihre Sachen in ihrer Abwesenheit durchsucht wurden, habe | |
| sie „als völlige Polizeiwillkür empfunden.“ Anfang 2018 reichte sie Klage | |
| ein, doch dann passierte jahrelang nichts. Büttner spricht von | |
| „Verschleppung“. | |
| ## Keine Hinweise auf Straftaten | |
| Erst im Dezember 2024 wurde der Fall, der auch auf einer weiteren Klage | |
| eines Betroffenen beruhte, verhandelt. Das Gericht gab den Kläger:innen | |
| in allen Punkten recht. Eine Berufung der Polizei gegen das Urteil lehnte | |
| das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab. Im Beschluss, der der | |
| taz vorliegt, wird die polizeiliche Begründung für die Kontrollen | |
| zurückgewiesen. Es heißt: „Hinweise auf geplante militante Aktionen in | |
| Berlin lägen jedoch nicht vor.“ Ebenso wenig sei ausreichend dargelegt | |
| worden, dass sich im Bus, im Falle der Kläger ein normaler Linienbus, | |
| „Teilnehmer bzw. Störer am G-20-Gipel’ befunden hätten“. | |
| Büttners Anwältin Anna Luczak spricht von „erheblichen | |
| Grundrechtseingriffen durch die Polizei“, die das Gericht festgestellt | |
| habe. „Allein aus der Fahrt meiner Mandantin in einem Bus mit angeblich | |
| 'relevanter Klientel’ begründet sich nicht einmal ein Verdacht, die | |
| Klägerin könnte eine ‚Störerin‘ sein.“ Das Vorgehen sei geeignet, eine | |
| „abschreckende Wirkung“ auf Protestierende zu haben, wenn diese befürchten | |
| müssen, „wegen ihrer Teilnahme an Versammlungen staatlich registriert zu | |
| werden“. | |
| [3][Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und | |
| Anwältevereins], kritisierte die lange Wartezeit bis zum Urteil, die „das | |
| Vertrauen in den Rechtsstaat“ gefährde. Dennoch habe das Urteil | |
| Signalwirkung über den Einzelfall hinaus: Es zeige, „dass die Justiz in | |
| einem Rechtsstaat den Behörden der Exekutive auf die Finger schauen und | |
| Maßnahmen beanstanden kann“. Es lohne sich gerichtlich zu wehren. Theune | |
| fordert eine unabhängige Kontrollinstanz, um „besonders gewaltsame | |
| Einsätze“ der Polizei aufzuarbeiten. | |
| 22 Oct 2025 | |
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| Erik Peter | |
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