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# taz.de -- Rechtswidrige Kontrolle nach G20 Hamburg: Gestört hat nur die Poli…
> Die Insassen von 9 Bussen wurden nach G20 stundenlang durchsucht. Die
> Polizei vermutete „Störer“. Die Maßnahme war rechtswidrig, urteilt ein
> Gericht.
Bild: Wer ist hier der Störenfried? Polizeieinsatz während des G20-Gipfels 20…
Berlin taz | Mehr als acht Jahre nach dem G20-Gipfel im Sommer 2017 in
Hamburg muss die Polizei noch eine juristische Niederlage einstecken.
Rechtskräftig ist nun ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom
Dezember vergangenen Jahres, das die [1][Kontrolle von Demonstrierenden auf
der Rückreise nach Berlin] auf dem Rasthof Stolper Heide als rechtswidrige
Maßnahme einstuft.
Neun organisierte Busse sowie Linienbusse mit etwa 300 Insassen und mehrere
private PKW wurden damals kurz vor der Berliner Stadtgrenze angehalten, wo
etwa 600 Beamte auf sie warteten. Die ehemaligen Protest-Teilnehmer:innen
wurden einzeln aus den Bussen geführt, ihre Personalien aufgenommen, sie
wurden fotografiert und ihr Gepäck durchsucht. Während der Maßnahmen
mussten die Betroffenen drei Stunden in der prallen Sonne warten.
Die Berliner Polizei, die Amtshilfe für das Polizeipräsidium Brandenburg
leistete, hatte all dies damit begründet, nach Zeug:innen für die
Ausschreitungen bei der [2][Welcome-to-hell-Demonstration zum Auftakt der
G20-Proteste] zu suchen, ohne jedoch die potenziellen Zeug:innen
entsprechend zu belehren. Zudem seien die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
nötig, um mögliche Folgestraftaten in Berlin zu verhindern. Argumentiert
wurde, dass es bei der Ankunft zu Ausschreitungen kommen könnte.
Frauke Büttner, eine der damals Betroffenen, spricht gegenüber der taz von
einer „zermürbenden“ Maßnahme. Dass gegen ihren ausdrücklichen Wunsch Fo…
angefertigt und ihre Sachen in ihrer Abwesenheit durchsucht wurden, habe
sie „als völlige Polizeiwillkür empfunden.“ Anfang 2018 reichte sie Klage
ein, doch dann passierte jahrelang nichts. Büttner spricht von
„Verschleppung“.
## Keine Hinweise auf Straftaten
Erst im Dezember 2024 wurde der Fall, der auch auf einer weiteren Klage
eines Betroffenen beruhte, verhandelt. Das Gericht gab den Kläger:innen
in allen Punkten recht. Eine Berufung der Polizei gegen das Urteil lehnte
das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab. Im Beschluss, der der
taz vorliegt, wird die polizeiliche Begründung für die Kontrollen
zurückgewiesen. Es heißt: „Hinweise auf geplante militante Aktionen in
Berlin lägen jedoch nicht vor.“ Ebenso wenig sei ausreichend dargelegt
worden, dass sich im Bus, im Falle der Kläger ein normaler Linienbus,
„Teilnehmer bzw. Störer am G-20-Gipel’ befunden hätten“.
Büttners Anwältin Anna Luczak spricht von „erheblichen
Grundrechtseingriffen durch die Polizei“, die das Gericht festgestellt
habe. „Allein aus der Fahrt meiner Mandantin in einem Bus mit angeblich
'relevanter Klientel’ begründet sich nicht einmal ein Verdacht, die
Klägerin könnte eine ‚Störerin‘ sein.“ Das Vorgehen sei geeignet, eine
„abschreckende Wirkung“ auf Protestierende zu haben, wenn diese befürchten
müssen, „wegen ihrer Teilnahme an Versammlungen staatlich registriert zu
werden“.
[3][Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und
Anwältevereins], kritisierte die lange Wartezeit bis zum Urteil, die „das
Vertrauen in den Rechtsstaat“ gefährde. Dennoch habe das Urteil
Signalwirkung über den Einzelfall hinaus: Es zeige, „dass die Justiz in
einem Rechtsstaat den Behörden der Exekutive auf die Finger schauen und
Maßnahmen beanstanden kann“. Es lohne sich gerichtlich zu wehren. Theune
fordert eine unabhängige Kontrollinstanz, um „besonders gewaltsame
Einsätze“ der Polizei aufzuarbeiten.
22 Oct 2025
## LINKS
[1] /Bus-Kontrollen-nach-G20/!5425671
[2] /taz-Liveblog-zum-G20-Donnerstag/!5428050
[3] /Anmelder-der-Unteilbar-Demo/!5539912
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
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