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# taz.de -- Verfassungsklage gegen Klimaschutzgesetz: Umwelt-Sachverständigenr…
> Regierungsberater*innen stützen mehrere Verfassungsbeschwerden
> gegen das reformierte Klimaschutzgesetz. Es gefährde verbindliche
> Klimaziele.
Bild: Verkehr ist einer der Sektoren, die regelmäßig ihre Sektorziele übersc…
Berlin taz | Wissenschaftlicher Rückhalt für Klimaklagen: Der
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der die Bundesregierung
wissenschaftlich berät, stützt die Argumentation mehrerer
[1][Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Klimaschutzgesetz] in seiner
von der Ampelregierung im vergangenen Jahr geänderten Form. Das geht aus
einer [2][Stellungnahme der Expert*innen] gegenüber dem
Bundesverfassungsgericht vom Mittwoch hervor.
Die Novellierung gefährdet gemäß dem Gremium das Erreichen verbindlicher
Klimaziele. Seine aktuellen Berechnungen zeigen zudem, dass das
verbleibende deutsche CO₂-Budget rasch schrumpft und für die
Temperaturobergrenze von 1,5 Grad bereits überschritten ist.
Vor der Novellierung mussten die zuständigen Bundesministerien
Sofortprogramme vorlegen, wenn die Sektoren in ihrem Zuständigkeitsgebiet –
etwa Verkehr, Energie oder Landwirtschaft – die gesetzlichen Grenzen zum
CO₂-Ausstoß in einem Jahr verfehlt hatten.
Das ist durch die Reform in dieser Form entfallen. Seitdem ist nur noch das
übergeordnete Klimaziel für ganz Deutschland entscheidend. Die
Bundesregierung muss zudem erst dann nachsteuern, wenn sich über zwei
aufeinanderfolgende Jahre abzeichnet, dass sie beim Klimaziel bis 2030
nicht auf Kurs ist.
## Klima braucht verbindliche Sektorenziele
Der SRU schreibt: „In denjenigen [3][Sektoren, die regelmäßig ihre
Sektorziele überschreiten,] werden ohne verbindliche Sektorziele, ohne
politischen Druck durch das verantwortliche Ressort und ohne drohendes
Sofortprogramm weiter die Anreize reduziert, weitergehende Maßnahmen zu
ergreifen.“ Sektoren, die Klimaziele ambitioniert verfolgen und erreichen,
könnten es für ungerecht erachten, „wenn sie die Lasten anderer Sektoren
tragen sollen“.
„Ohne klare Sektorziele und Ressortverantwortung gibt es im Kabinett keinen
starken ‚Erfüllungsanreiz‘ mehr“, heißt es beim SRU. Das neue
Nachsteuerungsprinzip mache eine Verschiebung des Klimaschutzes in die
Zukunft wahrscheinlicher.
Das Gutachten gebe den Verfassungsbeschwerden „noch einmal deutlichen
Rückenwind“, sagt Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe. „Statt die
Abschaffung der Sektorziele zu verteidigen und Verantwortung weiterhin zu
verwässern, braucht es endlich eine Politik, die das Pariser Abkommen ernst
nimmt und das CO₂-Budget als verbindliche Grenze begreift.“
Die Umwelthilfe ist eine der Umweltorganisationen, die im vergangenen Jahr
[4][Verfassungsbeschwerde gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes
eingereicht hatten], da sie das Grundrecht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit verletze.
16 Oct 2025
## LINKS
[1] /Novelle-des-Klimaschutzgesetzes/!6016453
[2] https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2024_202…
[3] /Verkehrswende/!6112401
[4] /Verfassungsbeschwerde-gegen-Regierung/!6023562
## AUTOREN
Theresa Walter
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