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# taz.de -- Urteil zu Verkauf von Äckern: Sieg für gemeinwohlorientierte Bode…
> Ein Oberlandesgericht erleichtert Käufe von Agrarflächen durch
> gemeinwohlorientierte Bodenfonds. Der betroffene Hof darf den Acker
> vorerst behalten.
Bild: „Erfolg auf ganzer Linie“: Jungbäuer:innen Sarah Hoffmanns und David…
Berlin taz | In einem Präzedenzfall für Agrarlandkäufe durch
gemeinwohlorientierte Bodenfonds hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm
zugunsten einer Tochtergesellschaft der [1][Genossenschaft Kulturland]
entschieden. Sie darf knapp 6 Hektar Acker in Münster kaufen, um ihn an den
Ökohof Biolee zu verpachten, der ihn schon seit Jahren bewirtschaftet,
urteilte das OLG in zweiter Instanz. Gegen den Beschluss kann aber noch
eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Gemäß Grundstückverkehrsgesetz dürfen die Behörden den Verkauf von
Agrarland untersagen, wenn er „eine [2][ungesunde Verteilung] des Grund und
Bodens bedeutet“. In diesem Fall ist die Behörde die Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen – und die legte ihr Veto ein. Ihr zufolge wäre die
ungesunde Verteilung schon deshalb gegeben, weil die
Kulturland-Tochtergesellschaft keine Landwirtin sei. Es gebe dagegen einen
Schweinemäster, der die Fläche nicht nur pachten, sondern direkt kaufen
wolle.
Anders als das Amtsgericht Münster in der ersten Instanz stufte das OLG
Hamm die Kulturland-Firma nicht als Landwirt ein. Dennoch führe der Verkauf
an sie nicht zu einer „ungesunden“ Verteilung des Bodens, heißt es im
Urteil. Im Gegenteil: Er stehe im Einklang mit den agrarpolitischen Zielen
der Bundesregierung – zum Beispiel, dass neue Höfe gegründet werden können.
Denn durch den Kauf werde eine „eine landwirtschaftliche Fläche langfristig
für einen Junglandwirt im Rahmen einer regional eingebundenen ökologischen
Landwirtschaft gesichert, der sich ansonsten seinen eigenen Flächenerwerb
gar nicht leisten könnte“, schreibt das Gericht.
Der Bauer, David Büchler, könne die 615.000 Euro Kaufpreis nicht selbst
aufbringen. Deshalb sei er darauf angewiesen, dass die Genossenschaftsfirma
den Acker kauft, um diesen dauerhaft an ihn zu verpachten. Die Satzungen
der Kulturland-Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaft Kulturland
Westfalen KG, der Kaufvertrag und der zwischen der Kulturland Westfalen KG
und Hof Biolee zu schließende Pachtvertrag sorgten dafür, dass eine
„zweckwidrige Verwendung der landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere zu
Spekulationszwecken, ausgeschlossen“ sei.
## Mindestens 30 Jahre Pacht
Büchler hatte argumentiert, dass er als Komplementär der
Tochtergesellschaft ein Vetorecht bei allen Entscheidungen darüber habe,
was mit der Fläche passiert. Der Pachtvertrag werde auf 30 Jahre
geschlossen, schon jetzt kündigt die Gesellschaft eine Option auf weitere
30 Jahre Pacht an. Im Gesellschaftsvertrag steht auch, dass sie den Zweck
hat, die Flächen für Büchlers Ökolandbau zu sichern.
Kulturland wertete den Beschluss als „Erfolg auf ganzer Linie“. Allerdings
könne die Landwirtschaftskammer binnen eines Monats zum Bundesgerichtshof
gehen. So eine Entscheidung „wäre völlig unverantwortlich und würde eine
klare Parteinahme der Landwirtschaftskammer gegen junge landwirtschaftliche
Betriebsgründungen darstellen“, sagte Titus Bahner, Vorstand der
Genossenschaft. Die Kammer teilte am Mittwoch mit, sie prüfe die
Angelegenheit noch.
8 Oct 2025
## LINKS
[1] /Oekolandbau-oder-Schweinemast/!6108921
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/__9.html
## AUTOREN
Jost Maurin
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Landwirtschaft
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Münster
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