Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Neues EU-Gesetz für vernetzte Geräte: Wissen, wer was sammelt
> Ein neues EU-Gesetz soll mehr Transparenz bei von Unternehmen erhobene
> Nutzer:innendaten schaffen. Doch es gibt Haken.
Bild: Das Auto der Zukunft, wie es auf der IAA in München präsentiert wird, i…
Berlin taz | Das [1][Auto sammelt Daten] von der Sitzeinstellung bis zum
Bremsverhalten, der smarte Fernseher speichert, was man so sieht, das
E-Bike trackt Touren und Fahrstatistiken und der Hersteller der Smartwatch
bekommt gleich einen ganzen Fundus an Gesundheitsinformationen – so etwas
ist bei vielen Menschen mittlerweile Alltag.
Ab dieser Woche Freitag könnten die Datensammlungen etwas transparenter
werden: [2][Ein EU-Gesetz, der Data Act], soll Nutzenden Zugriff auf die
mit ihrem Zutun gesammelten Daten geben. Damit sollen die Menschen gestärkt
werden – und der Wettbewerb.
Momentan ist es so: Was aktuelle Fernseher- oder Autogenerationen, die
vernetzte Küchenmaschine, der Staubsaugerroboter oder Smart-Home-Geräte wie
Thermostate oder Lampen an Daten sammeln, das bleibt in der Regel beim
Hersteller. Der Data Act soll das ändern.
„Ob bei der Smartwatch, dem vernetzten Kühlschrank oder bei Connected Cars
– Hersteller haben keinen Monopolzugriff mehr auf die Daten, sondern müssen
diese mit den Nutzer:innen teilen, die sie wiederum an Drittanbieter
weitergeben können“, sagt Christine Steffen, Juristin und Expertin für
Digitales und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf neu auf den Markt kommende vernetzte
Geräte, sondern auch auf bereits verkaufte.
## Schutz nicht abschließend geklärt
[3][In Kraft getreten] ist der Data Act bereits vergangenes Jahr, nun endet
die Übergangsfrist. Im Kern geht es um drei Punkte: Hersteller müssen
offenlegen, welche Daten sie erheben. Sie müssen Nutzer:innen Zugriff
darauf geben.
Und sie müssen eigentlich ermöglichen, dass Nutzende auch Dritten Zugriff
auf die Daten einräumen, zum Beispiel einer Autowerkstatt für eine
Reparatur. Diese Möglichkeit zur Datenweitergabe soll nach Vorstellung der
EU-Kommission den Wettbewerb stärken. Doch Hersteller können diese
Möglichkeit einschränken – einer der Punkte, den
Verbraucherschützer:innen kritisieren.
Offen bleibt außerdem, wie Menschen, die von dem Recht, ihre Daten
weiterzugeben, Gebrauch machen, geschützt werden. Für Nutzer:innen wird
es damit praktisch unmöglich, zu überblicken, welche Konsequenzen eine
Datenweitergabe hat.
Bis Nutzer:innen etwas von den neuen Regeln merken, wird es wohl trotz
des Stichtags ohnehin noch dauern: Die Frage, wie die Aufsicht in
Deutschland strukturiert wird, ist noch in der Diskussion. Die
Mustervertragsklauseln der EU-Kommission, mit denen Unternehmen dann
Lizenzverträge mit den Nutzenden abschließen können, sind Berichten zufolge
noch nicht final fertig. Und bei einer [4][Umfrage] des Bitkom rund 100
Tage vor dem Stichtag gab gerade mal ein Prozent der in Deutschland
befragten Unternehmen an, alle Regeln umgesetzt zu haben.
12 Sep 2025
## LINKS
[1] /Verbraucherschuetzerin-ueber-vernetzte-Pkw/!5755748
[2] /Einigung-auf-Data-Act-der-EU/!5932865
[3] https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/european-data-act-enters-forc…
[4] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Data-Act-Kaum-Unternehmen-v…
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Digitalisierung
Verbraucherschutz
Datenschutz
Autolobby
Social-Auswahl
Schwerpunkt Künstliche Intelligenz
Big Tech
Datenschutz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Künstliche Intelligenz bei Meta: Meine Daten? Nicht für die KI
Eine Umfrage zeigt: Nutzer:innen von Facebook und Instagram wollen ihre
Daten nicht mit einer KI teilen. Mutterkonzern Meta widerspricht.
Die Macht der Tech-Konzerne eindämmen: „Wir müssen so gut werden wie die“
Was tun gegen die Macht von Big Tech? Auf der Digitalkonferenz
re:publica zeigen Expert:innen, woran es scheitert – und wie es besser
ginge.
Wettbewerbsverzerrung in der EU: Strafen über 700 Millionen Euro für Apple un…
Die IT-Konzerne Apple und Meta haben ihre Plattformen nicht geöffnet, wie
es die EU-Gesetze verlangen. Ihre Reaktion klingt wie von Donald Trump.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.