# taz.de -- Islamistischer Angriff 2024: Lebenslänglich für Messerstecher von… | |
> Nach Haftende muss Issa al H. in Sicherheitswahrung. Das Gericht sprach | |
> ihn schuldig, beim Solinger Stadtfest vor einem Jahr drei Menschen | |
> ermordet zu haben. | |
Bild: Der Angeklagte im Gerichtssaal der Oberlandesgerichts: IS-Propaganda auf … | |
Düsseldorf dpa | Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat für den | |
islamistischen Terroranschlag von Solingen die Höchststrafe verhängt. Es | |
sprach den 27-jährigen Issa al H. wegen dreifachen Mordes, zehnfachen | |
Mordversuchs und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig. | |
Die Richter verurteilten den Syrer zu lebenslanger Haft, stellten die | |
besondere Schwere seiner Schuld fest und ordneten die anschließende | |
Sicherungsverwahrung an. | |
Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und | |
sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen | |
die Sicherungsverwahrung ausgesprochen. | |
„Der Angeklagte hat sich seit 2019 massiv islamistisch radikalisiert“, | |
sagte Richter Winfried van der Grinten. Auf seinem Tiktok-Profil habe er | |
selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man | |
ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing. | |
## Drei Tote, acht Verletzte | |
Bei [1][der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest] waren am 23. August | |
2024 drei Menschen getötet und acht verletzt worden. Der Syrer, ein | |
abgelehnter Asylbewerber, hatte von hinten gezielt jeweils auf den Hals von | |
Besuchern des Festes eingestochen. Er wurde einen Tag später gefasst. | |
Der Anschlag hatte bundesweit [2][die Debatte über die Flüchtlings- und | |
Asylpolitik angeheizt]. In Nordrhein-Westfalen wurde in der Folge ein | |
Sicherheitspaket mit Dutzenden Maßnahmen beschlossen. | |
Der 27-Jährige musste sich seit Mai im Hochsicherheitstrakt des | |
Düsseldorfer Oberlandesgerichts verantworten. Das Gericht kam nach nur 18 | |
statt der ursprünglich veranschlagten 24 Prozesstage zu seinem Urteil. | |
Ein Psychiater hatte dem Angeklagten einen Intelligenzquotienten von 71 | |
attestiert, aber keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen. | |
Ein IQ von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung. | |
Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff | |
begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland | |
seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS | |
bekannt hatte. | |
## Beweislage eindeutig | |
Vor dem Anschlag hatte er ein Bekennervideo aufgenommen und den Treueschwur | |
auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er sich | |
mit den Worten vorgestellt: „Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. | |
Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod.“ | |
Seine Tat hatte er zunächst als Rache für die Massaker „der Kreuzzügler“… | |
Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern bezeichnet, ein anderes | |
Mal waren es die toten Kinder im Gaza-Streifen und die Waffenlieferungen | |
Deutschlands an Israel, die ihn zu der Tat getrieben hätten. Eigentlich | |
habe er einen Brandsatz auf die israelische Botschaft in Berlin werfen | |
wollen, aber dann habe er in Solingen die Vorbereitungen zum Stadtfest | |
wahrgenommen. | |
Die Bundesanwaltschaft hatte ihn als Dschihadisten und Islamisten | |
beschrieben. Er habe darauf gedrungen, dass der IS den Anschlag für sich | |
reklamiert, wie es dann auch geschehen sei. | |
## Hohes Rückfallrisiko | |
Der Psychiater sieht bei dem Mann ein hohes Rückfallrisiko. Zur | |
islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und eine | |
Faszination für Gewalt. Daraufhin hatte das Gericht den Hinweis gegeben, | |
dass für Issa al H., immerhin nicht vorbestrafter Ersttäter, dennoch die | |
Sicherungsverwahrung in Betracht komme. | |
Der Nebenklage-Vertreter Simon Rampp hatte gesagt, der Angeklagte habe | |
friedlich feiernde Besucher des „Festivals der Vielfalt“ im Dunkeln und von | |
hinten mit einem Messer angegriffen. „Mehr Heimtücke geht nicht.“ | |
Die Version des Angeklagten, während der Tat unter einer Wahnvorstellung | |
gelitten zu haben, sei eine plumpe Schutzbehauptung. Ein | |
Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags prüft derzeit, | |
warum die Abschiebung von Issa al H. ins Erstaufnahmeland Bulgarien | |
scheiterte. | |
10 Sep 2025 | |
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