Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Afghanische Geflüchtete: Einreise dank Justiz
> Sie haben lange in Pakistan gewartet: afghanische Geflüchtete, deren
> Aufnahme in die Bundesrepublik eigentlich geregelt war. Jetzt dürfen sie
> endlich kommen.
Bild: Endlich hat der deutsche Staat sich dazu entschieden von ihm ausgestellte…
Endlich. Endlich will die Bundesregierung die Einreise von Afghan*innen
[1][aus dem Bundesaufnahmeprogramm erlauben], die seit Monaten in der
pakistanischen Hauptstadt Islamabad auf ein Visum für Deutschland warten.
Die Zahlen, die genannt werden, gehen auseinander: Mal ist von zwanzig
Personen die Rede, mal von bis zu fünfzig. Das ist für die Menschen, die
nun endlich einreisen dürfen, eine gute Nachricht. Leider bedeutet sie
nicht, dass sich [2][die Bundesregierung auf ihre humanitären
Verpflichtungen] zum Schutz der bedrohten Afghan*innen besonnen hätte.
Denn nur Afghan*innen, die vor dem Berliner Verwaltungsgericht erfolgreich
auf die Erteilung von Visa geklagt hatten, dürfen jetzt einreisen.
Alle anderen müssen weiterhin in Islamabad warten und werden möglicherweise
von dort nach Afghanistan abgeschoben. Die pakistanische Regierung setzt
die Abschiebungen nur bis Anfang September aus. In Afghanistan drohen den
Betroffenen Folter und Hinrichtung, Mädchen und Frauen Vergewaltigung und
Zwangsehe.
Die Gerichtsurteile bestätigen, dass die humanitären Aufnahmezusagen
rechtsverbindlich sind und erfüllt werden müssen. Das war auch vorher schon
klar, auch der Bundesregierung. Man muss sich also fragen, warum die
Regierung erst auf den zusätzlichen gerichtlichen Druck hin aktiv wird.
Eine andere Erklärung, als dass es darum geht, Zeit zu schinden und die
Zahl der Berechtigten zu verringern, gibt es nicht. Denn Klagen dauern und
kosten Geld. Längst nicht alle betroffenen Afghan*innen haben in Berlin
geklagt, nicht allen ist das möglich.
Während für einige die juristische Auseinandersetzung läuft, werden anderen
die Aufnahmezusagen wieder genommen. Dagegen kann Widerspruch eingelegt
werden, aber auch das dauert und kostet. Und ob der Widerspruch erfolgreich
ist, bleibt fraglich. So oder so, die Bundesregierung spielt auf Zeit,
vielen betroffenen Afghan*innen wird der zugesagte Schutz verweigert.
Und man muss nach wie vor befürchten, dass [3][Pakistan das „Problem“ für
Deutschland „löst“] – per Abschiebung zum Taliban-Regime.
27 Aug 2025
## LINKS
[1] /Abschiebungen-nach-Afghanistan/!6104951
[2] /Gefluechtete-aus-Afghanistan/!6106313
[3] /Afghaninnen-mit-Aufnahmezusage/!6105057
## AUTOREN
Martin Sökefeld
## TAGS
Emigranten
Afghanische Flüchtlinge
Islamabad
Rückführung
Reden wir darüber
Social-Auswahl
Schwerpunkt Afghanistan
Bundesregierung
Schwerpunkt Afghanistan
Schwerpunkt Afghanistan
Friedrich Merz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Afghanistan: Hunderte Tote nach Erdbeben
Ein Erdbeben mit bislang über 800 Toten erschüttert Afghanistan. Bei der
medizinischen Versorgung könnte sich das Arbeitsverbot für Frauen rächen.
Einreise von Afghan:innen: Internationale Aufmerksamkeit als vielleicht einzige…
50 Afghan:innen dürfen nach Deutschland einreisen. Doch die Mehrheit der
von den Taliban bedrohten Personen wartet noch immer auf ein Visum.
Geflüchtete aus Afghanistan: Aufnahme versprochen, doch Berlin zögert
Trotz deutscher Zusage sitzen rund 2.300 Afghaninnen und Afghanen in
Pakistan fest. Nun könnten wenige von ihnen bald ausreisen.
Afghan*innen mit Aufnahmezusage: Abgeschoben in die Hände der Taliban
Mehr als 200 Personen mit deutscher Aufnahmezusage wurden von Pakistan nach
Afghanistan zurückgezwungen. Deutsche Ministerien sind mitverantwortlich.
Abschiebungen nach Afghanistan: Organisierte Verantwortungslosigkeit
Die Bundesregierung erweckt den Anschein von Geschäftigkeit bei der
Aufnahme gefährdeter Afghan*innen in Deutschland. De facto tut sie
nichts.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.