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# taz.de -- SPD-Mann fordert Untersuchungsausschuss: „Rassistische Gewalt mü…
> Für einen Brandanschlag in Solingen wird der Täter zu lebenslanger Haft
> verurteilt. Aber ein rassistisches Motiv wird nicht anerkannt.
Bild: Gedenkfeier ein Jahr nach dem Brandanschlag auf das Mietshaus, in dem die…
taz: Herr Lindh, Sie haben den Prozess in Wuppertal lange begleitet. Wie
haben Sie ihn erlebt?
Helge Lindh: Es war ein sehr belastendes Verfahren. Das Strafmaß, also
lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung, war
angemessen. Aber der entscheidende Punkt kam zu kurz: die Würdigung oder
Prüfung der im Raum stehenden rassistischen Motive. Diese wurden faktisch
vollständig beiseite geschoben, Ermittlungsfehler und Versäumnisse zu
entschuldigend bewertet. Besonders irritierend war, dass die
Staatsanwaltschaft betonte, allein die Herkunft der Opfer, des Täters und
[1][der Tatort Solingen] reichten nicht für ein rassistisches Motiv – als
gäbe es nicht zahlreiche vergleichbare Taten, deren Motive zu spät oder gar
nicht anerkannt wurden.
Was fanden Sie genau belastend?Verteidigung, Staatsanwaltschaft und teils
das Gericht wandten jede Energie darauf, [2][mögliche rassistische oder
rechtsextreme Motive abzuwehren oder sich an Anwältin Seda Başay-Yıldız
abzuarbeiten]. Das wirkte, als wolle man den Täter vor dem „Vorwurf des
Rassismus“ schützen. Als sei es eine Herabwürdigung des Täters, wenn man
rechtsextreme oder rassistische Motive benennt – das ist für mich eine
Täter-Opfer-Verkehrung und ein grundfalscher Ansatz. Man kann nicht sagen:
„Er hat doch jetzt die Höchststrafe, also was beschwert ihr euch?“ Für
Angehörige und Überlebende zeigt es eine deutliche Empathielosigkeit: kaum
bis gar kein Interesse, ihre Perspektive zu verstehen, stattdessen die
Botschaft, es sei eine Zumutung, den Täter in diese Ecke zu stellen. Diese
Muster müssen wir durchbrechen, indem wir rassistische Gewalt klar benennen
und untersuchen, anstatt sie wegzudefinieren.
Was meinen Sie mit der Empathielosigkeit, die Sie im Verfahren beobachtet
haben?
Empathielosigkeit zeigte sich für mich auf mehreren Ebenen. Zum einen
wurden im Verfahren rassistische Begriffe ohne jede Rücksicht oder
kritische Einordnung benutzt – von Personen, die selbst nicht von Rassismus
betroffen sind. Es gilt frei nach Bill Clinton: It's the language, stupid.
Auf die Sprache kommt es an. Die von Staatsanwalt, Ermittlungsbeamten,
Verteidigern und zum Teil Richter verwandte Sprache war regelmäßig unwürdig
und krass unangemessen. Zum anderen ging es oft nur um juristische
Abwägungen, aber kaum darum, die Perspektive der Angehörigen anzuerkennen.
Stattdessen lag der Fokus auffällig stark darauf, eine rechtsextreme
Motivation abzuwehren und das sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch
bei der Verteidigung.
Was heißt das konkret?
Ich halte es nicht für selbstverständlich, dass man Nazi-Literatur in der
Familie hat, rechtsextreme Musik hört oder Marschlieder aus der NS-Zeit
abspielt. Dass die Staatsanwaltschaft solche Punkte nicht deutlicher
problematisiert hat, ist für mich hochproblematisch. Unser Rechtssystem hat
den Auftrag, die historische Realität nicht auszublenden: [3][Wir können in
Wuppertal] nicht so tun, als gäbe es keine NS-Geschichte in Deutschland,
keine Geschichte des Rechtsterrorismus und des mörderischen
Rechtsextremismus in den letzten Jahrzehnten. Das muss immer Teil der
Betrachtung sein, wenn wir über die Motivation einer solchen Tat sprechen.
Hinzu kommt als ein wesentlicher Punkt, dass materiell und formell
juristische Abwägung und historisch informierte Empathie mitnichten ein
Widerspruch sind. Europäische Rechtsprechung und auch deutsches Recht im
Schatten des NSU, ich nenne nur die aktuellen RiStBV (Richtlinien für das
Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) und das Strafgesetzbuch,
verpflichten geradezu, bei Anhaltspunkten für „rassistische,
fremdenfeindliche, antisemitische Beweggründe“ umfassend zu ermitteln. Das
betrifft frühe Ermittlungen wie auch spätere Nachermittlungen.
Halten Sie den Täter für einen Rassisten?
Ja – nach allem, was an Indizien bekannt ist. Und das schließt nicht aus,
dass es weitere Tatmotive gab. Aber Rassismus ist hier ein relevanter
Aspekt. Wir müssen uns fragen, wie rassistische Motive erkannt und bewertet
werden. Ich sehe hier eine nicht hinreichende Beachtung der rassistischen
Motive und ein Abwehrverhalten, bei dem diejenigen, die nicht betroffen
sind von Rassismus, denjenigen widersprechen wollen, die zu Recht Rassismus
ahnen, vermuten oder annehmen. Genau diese Haltung verstärkt den Eindruck,
dass man das Thema lieber vermeiden möchte, anstatt es aufzuklären. Einer
hohen Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft für wissenschaftliche
Ergründung der psychischen Disposition des Täters und für psychiatrisches
Wissen steht leider auffallendes Desinteresse an gleichermaßen
wissenschaftlicher Begutachtung von Rassismus wie auch von
Rechtsextremismus gegenüber.
Dabei ist es nicht der erste und vermutlich nicht der letzte Fall, in dem
ein möglicher rassistischer Hintergrund lieber vermieden wird.
Genau. In diesem Verfahren war es vor allem die Nebenklage, die diese
Punkte immer wieder eingebracht hat. Ohne diesen Druck wären viele Aspekte
vermutlich gar nicht thematisiert worden. Das ist nicht selbstverständlich
– und ohne diese Arbeit wäre der Prozess noch stärker auf rein
juristisch-technische Fragen reduziert worden, ohne den gesellschaftlichen
Kontext herzustellen und die gesellschaftliche Dimension der Tat angemessen
zu würdigen. Manchmal habe ich den Eindruck, dass Teile der Justiz 30 Jahre
Rassismus-kritische Forschung nicht zur Kenntnis nehmen.
Was müsste politisch geschehen, damit rassistische Motive in solchen
Verfahren konsequent verfolgt werden?
Wir haben nach dem NSU-Untersuchungsausschuss und auch nach Hanau gesehen,
dass es an nachhaltiger Umsetzung der Empfehlungen hapert. Es braucht
verbindliche Standards: Schulung, Sensibilisierung, externe Evaluation und
die Bereitschaft, eigene Fehler zu benennen. Das ist keine Frage einzelner
„schlechter Beamter“, sondern eine strukturelle Aufgabe. Auf Bundesebene
ist es Aufgabe des Parlaments, dafür zu sorgen, dass rassistische Tatmotive
genauso konsequent verfolgt werden wie andere. Das haben wir mit
Gesetzesänderungen, etwa bei der Hasskriminalität, auch so festgeschrieben.
W elche konkreten Schritte sollte es jetzt geben?
Zum einen muss der Fall meines Erachtens in den zuständigen Ausschüssen
behandelt werden, auch im Bundestag. Dort kann man prüfen, ob die
Ermittlungen und die Bewertung der Motive mit rechtsstaatlichen Prinzipien
und Standards und den politischen Zielsetzungen kompromissloser Aufklärung
übereinstimmen. Zum anderen sollte es unabhängige Stellen geben, die solche
Verfahren auswerten – nicht nur intern bei Polizei und Justiz. Generell
sollte dies bei beteiligten Behörden und staatlichen Stellen in solchen
Fällen die Regel sein. Wir brauchen Strukturen, die aus Fehlern lernen,
anstatt in Abwehrhaltung zu gehen.
Es gibt nun auch von diversen Initiativen die Forderung nach einem
Untersuchungsausschuss. Was halten Sie davon?
Ich halte das für berechtigt. Nach dem NSU gab es Ausschüsse auf Bundes-
und Landesebene, nach Hanau nur auf Landesebene. Für Solingen wäre ein
Untersuchungsausschuss oder zumindest eine unabhängige
Untersuchungskommission sinnvoll. Selbst Innenminister Herbert Reul und das
LKA NRW haben Hinweise auf ein politisches Motiv ernst genommen – das
zeigt, dass diese Fragen nicht nur von der Nebenklage kommen. Die
politische Dimension ist da, und sie gehört vollständig aufgeklärt.
12 Aug 2025
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## AUTOREN
Yağmur Ekim Çay
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Solingen
Brandanschlag
Gerichtsprozess
Rechtsextremismus
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Lesestück Recherche und Reportage
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