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# taz.de -- Antisemitische Vorfälle in Berlin: Judenhass und Statistik
> Im ersten Halbjahr zählte die Polizei in Berlin 615 antisemitische
> Straftaten. Doch ein genauer Blick auf die Zahlen lohnt.
Bild: Könnte in die Statistik einfließen: Hausfassade in Neukölln
Berlin taz | Die Zahl mutmaßlich [1][antisemitischer Straftaten in Berlin]
ist nach dem Rekordjahr 2024 wieder rückläufig. Darauf deuten zumindest die
erfassten Fälle für das erste Halbjahr dieses Jahres hin: 615 Straftaten
wurden in diesem Zeitraum durch die Polizei registriert. Im gesamten
Vorjahr waren es 1.826 Taten. Das geht aus einer Anfrage des
SPD-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor. Die Zahlen befinden sich
derweil weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau als vor dem
Hamas-Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023.
Nach jeweils etwa 70 Gewaltdelikten in den Vorjahren weist die Statistik
für die vergangenen sechs Monate zwölf derartige Taten aus. Dabei wurden
insgesamt sieben Menschen verletzt. Eine genaue Zuordnung der statistisch
erfassten Fälle zu einzelnen Taten lässt sich aus den Zahlen nicht
ableiten.
Jedoch müssen Gewaltdelikte nicht zwangsläufig Körperverletzungen oder
Brandstiftungen sein, auch klassische Demonstrations-Straftaten wie
Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte fallen
darunter. Die Opfer sind daher nicht unbedingt Jüdinnen oder Juden, sondern
können auch Polizeibeamte sein.
Die schwerste Straftat allerdings war ein versuchter Tötungsdelikt durch
einen jungen Syrer, [2][der im Februar am Holocaust-Mahnmal einen Spanier
mit einem Messer lebensgefährlich am Hals verletzte]. Die Tat wurde als
antisemitisch eingestuft. Im vergangenen Monat erhob die Bundesanwaltschaft
Anklage wegen versuchten Mordes. In einem weiteren Fall steht der Vorwurf
der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Raum.
## Vor allem Propagandadelikte
Schlüsselburg sagte der taz: „Unser Ziel muss sein: Jüdinnen und Juden
müssen sich gerade in Berlin, der Stadt in der das Menscheitsverbrechen der
Shoah geplant wurde, sicher fühlen. Nichts rechtfertigt Gewalt,
Volksverhetzung und geistige Brandstiftung.“ Kritik an der israelischen
Regierung müsse „im Rahmen unserer Versammlungs- und Meinungsfreiheit
friedlich“ erfolgen.
Die erfassten Fälle umfassen die Phänomenbereiche politisch motivierte
Kriminalität rechts und links, ausländische und religiöse Ideologie sowie
sonstige, unter der vor allem Taten aus der verschwörungsideologischen und
Reichsbürgerszene erfasst werden.
Konstant über die vergangenen drei ersten Halbjahre entfallen etwa drei
Viertel der als antisemitisch erfassten Straftaten auf Motivlagen, denen
eine ausländische und religiöse Ideologie zugeschrieben wird. Dabei handelt
es sich überwiegend um Vorfälle auf propalästinensischen Demonstrationen,
vor allem Propaganda- und Volksverhetzungsdelikte, gefolgt von
[3][Sachbeschädigungen].
Viele der erfassten Fälle, die keine exakte Zuordnung zulassen, sind als
Verstöße gegen den Paragraph 86a des Strafgesetzbuches ausgewiesen, der das
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer
Organisationen regelt. Darunter fällt bislang etwa auch die Parole
[4][„From the river to the sea“, deren Strafbarkeit Gerichte zuletzt
wiederholt verneint hatten].
14 Aug 2025
## LINKS
[1] /Nahost-Konflikt-in-Berlin/!6030619
[2] /Vorfall-in-Berlin-im-Februar/!6099501
[3] /Angriffe-gegen-Kulturkneipe/!6082192
[4] /Parole-From-the-River-to-the-Sea/!6102016
## AUTOREN
Erik Peter
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