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# taz.de -- Regenbogenfamilien in Italien: Alles Familie
> Lesbische Paare haben in Italien ein Grundsatzurteil erstritten: Ein Kind
> kann in seiner Geburtsurkunde zwei Mütter haben. Die Frauen der „Prozesse
> von Padua“.
Bild: Aus dem Schatten heraus treten: Es ist nicht so leicht, in Italien eine R…
Guarda, guarda!“ – „Schau mal!“ Caterina flitzt mit einem Ball über die
Terrasse. Das Wort „guarda“ hat sie neu gelernt und nutzt es als
Platzhalter für alles, was sie noch nicht sagen kann. Bei jeder Bewegung
wippen ihre blonden Locken mit. Das Blond hat sie von ihrem dänischen
Samenspender, die Locken aber sind von Mamma Valentina.
Caterinas zweite Mamma ist Daniela. Die Familie lebt in Norditalien. Als
Caterina im Mai 2022 auf die Welt kam, lagen zwischen Valentinas ersten
Wehen und der Geburt fast zwei Tage. Daniela durfte dabei sein,
Sonderurlaub bekam sie nicht. Väter dürfen in Italien nach der Geburt ihrer
Kinder zehn Tage lang zu Hause bleiben. Daniela ging nach Valentinas
Entbindung nach Hause, schlief eine Stunde und fuhr zur Arbeit. Sie ist
Lehrerin an einer Grundschule. Als sie Valentina später im Krankenhaus
besuchen wollte, durfte sie nicht auf die Station. Wegen Covid-19 hatten
damals nur die Väter der Neugeborenen Zutritt.
Gabriele ist sieben Jahre alt. Auch er hat zwei Mütter, Barbara und
Sabrina. Gabriele findet es nervig, dass manche Kinder – und Erwachsene –
einfach nicht verstehen wollen, dass er keinen Papa hat, sondern zwei
Mamas. Bei der Anmeldung in der Vorschule vergewisserten sich Barbara und
Sabrina, dass es keine Probleme geben würde. Man sei offen gegenüber der
Familie, versicherte die Schulleiterin. Am Vatertag musste Gabriele
trotzdem ein Bild für seinen „Papà“ malen, obwohl es den für ihn gar nic…
gibt.
Derartige Situationen kennen auch Franca und Ilaria zur Genüge. Ihre
Tochter Matilde ist fast sechs Jahre alt. Ihr großes orange-rotes Haus
teilen sie sich mit Nonna Bianca, Ilarias Mutter. Sie nennen es „la casa
delle donne“ – das Haus der Frauen. Aus ihrem näheren Umfeld erfahren sie
viel Unterstützung. Bianca kann das Unverständnis und die Ablehnung, die
die Mütter erfahren, nicht nachvollziehen. „Kinder brauchen Liebe und
Bezugspersonen. Aber ob das ein Mann oder eine Frau ist? Das ist das
geringste Problem“, sagt sie.
Diverse Lebensmodelle, wie sie diese drei Familien leben, sind in der
italienischen Mehrheitsgesellschaft unterrepräsentiert. Die Mütter
erzählen, dass sie oft mit Unverständnis zu kämpfen haben. Samenspende und
künstliche Befruchtung sind in Italien nur Paaren von Mann und Frau
erlaubt. Die beiden müssen verheiratet sein oder zumindest bereits lange
zusammenleben. Die „Ehe für alle“ gibt es in Italien nicht. Viele lesbische
Paare bekommen ihre Kinder mithilfe von künstlicher Befruchtung im Ausland.
Beim Ultraschall während der Schwangerschaft wurde Valentina von ihrer
Ärztin gefragt, warum sie und Daniela nicht einfach „so getan“ hätten, als
wären sie hetero, um die künstliche Befruchtung in Italien durchführen zu
lassen.
Seit der Wahl im September 2022 hat sich die Lage für queere Paare noch
verschlechtert. Bereits im Wahlkampf hatte [1][Giorgia Meloni angekündigt,
als Ministerpräsidentin gegen die „LGBTIQ+-Lobby“] vorgehen und die
„traditionelle Familie“ schützen zu wollen. Sie versprach, queere Themen
aus Bildungseinrichtungen zu verbannen, und bezeichnete sie als
„Abscheulichkeiten“.
Im Oktober 2022 wies das Innenministerium Bürgermeister*innen an, im
Ausland geborene Kinder gleichgeschlechtlicher Paare nur mit dem
biologischen Elternteil zu registrieren. Ende 2024 erließ die italienische
Regierung ein Gesetz, das die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft im
Ausland unter Strafe stellt. Mehrheitlich wird eine Leihmutterschaft von
heterosexuellen Paaren in Anspruch genommen. Aber in der queeren Community
löste dieses Gesetz besonderen Protest aus, weil es schwulen Paaren so de
facto unmöglich gemacht wird, Kinder zu bekommen.
Italien bewege sich rückwärts, finden Franca und Ilaria. Sie haben das
Gefühl, dass sich seit der Wahl die Stimmung gegenüber queeren Menschen
verändert habe im Land. Der offene Hass vonseiten der Regierung bewirke ein
Sicherheitsgefühl bei denjenigen, die gegen queere Menschen hetzen,
berichten die Mütter. Wer queerfeindlich sei, fühle sich jetzt darin
bestätigt. Ein italienisches Phänomen sei das jedoch nicht. Die Tendenz
reihe sich vielmehr ein in eine internationale Entwicklung. Die Rechte der
LGBTIQ+-Community würden in den letzten Jahren in vielen Ländern von
staatlicher Seite angegriffen, sei es in Ungarn, Polen oder den USA.
## Die Prozesse von Padua
Besonderes Aufsehen erregten die Prozesse von Padua, von denen auch
Valentina und Daniela, Barbara und Sabrina und Franca und Ilaria betroffen
waren. Auf den Geburtsurkunden ihrer Kinder waren jeweils beide Mütter als
Elternteile eingetragen worden. Im Frühsommer 2023 forderte die
Staatsanwaltschaft der norditalienischen Stadt, die nichtleiblichen Mütter
aus bereits ausgestellten Geburtsurkunden zu streichen.
In den gesetzlichen Bestimmungen zu Geburtsurkunden in Italien wurden
gleichgeschlechtliche Elternpaare bis dato nicht erwähnt. Sie einzutragen
war weder erlaubt noch verboten. Meist wird nur die leibliche Mutter
eingetragen, der Vater gilt offiziell als unbekannt. Einige italienische
Gemeinden tragen jedoch zwei Mütter in Urkunden ein, Padua ist eine davon.
Sergio Giordani ist seit 2017 Bürgermeister der Stadt und hat diese
Möglichkeit kurz nach seinem Amtsantritt eingeführt, „weil das Interesse
der Kinder allem voransteht“, wie er damals erklärte.
Gabriele ist im April 2018 geboren, da war Bürgermeister Giordani gerade
zehn Monate im Amt. Seine Mütter Barbara und Sabrina hatten bei einer
LGBTIQ+-Organisation rechtliche Beratung gesucht. Im Standesamt angekommen,
lief alles überraschend reibungslos. „Wir konnten es gar nicht glauben“,
erinnert sich Sabrina. „Die waren sehr freundlich und sagten nur:,Kein
Problem, kommen Sie ruhig herein.'“
In Italien können Eltern ihre Neugeborenen in der Gemeinde registrieren
lassen, in der sie selbst gemeldet sind oder dort, wo das Kind geboren ist.
Einige Paare wie Valentina und Daniela haben bewusst dafür gesorgt, dass
ihre Kinder im Krankenhaus in Padua zur Welt kommen. Die Frauen leben in
Vicenza, knapp 40 Kilometer westlich von Padua. Die dort ausgestellte
Geburtsurkunde konnten die Mütter nach Vicenza übertragen lassen.
Doch ohne klare Rechtslage waren die mit zwei Müttern ausgestellten
Geburtsurkunden anfechtbar. Im Mai 2023 kündigte die Staatsanwaltschaft
Padua an, alle in der Stadt eingetragenen nicht-leiblichen Mütter
rückwirkend aus den Geburtsurkunden streichen zu lassen. Die Begründung: Im
Gesetz sei nur von der biologischen Mutter und dem biologischen Vater die
Rede.
Mitte November 2023 begannen die Anhörungen im Kommunalgericht in Padua. Im
März 2024 urteilte das Gericht, dass die Mütter nicht aus bestehenden
Geburtsurkunden entfernt werden dürften. Das Innenministerium legte
daraufhin Berufung gegen das Urteil ein. Der Prozess ging ans
Oberlandesgericht in Venedig, das sich wenige Monate später für nicht
zuständig erklärte. Daraufhin lagen die Fälle beim italienischen
Verfassungsgericht.
Am 22. Mai 2025 fiel das Urteil: Das Gericht erklärte die Forderung der
Staatsanwaltschaft für verfassungswidrig. Die Namen auch der
nichtbiologischen Mütter müssten in der Geburtsurkunde vermerkt bleiben.
Das Urteil betrifft 37 Geburtsurkunden, die in Padua ausgestellt wurden.
Von nun an gilt: In Italien darf es nicht verboten werden, zwei Mütter in
die Geburtsurkunden einzutragen. Damit erkennt der Staat nichtbiologische
Mütter als Elternteile an.
Die Mütter bezeichnen den Sieg vor Gericht als historisch. Auf Instagram
teilen Valentina und Daniela Fotos, die sie gemeinsam mit anderen
Betroffenen jubelnd vor dem Gerichtssaal zeigen. Es sei das Ende eines
langen Kampfes, wie sie sagen. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft
bezeichnen sie als „institutionelle Gewalt“, die Zeit der Prozesse als
„psychische Belastungsprobe“.
Barbara und Sabrina sitzen auf der blauen Couch in ihrem Wohnzimmer.
Während sie von den Prozessen erzählen, bahnt sich Katze Mimi ihren Weg
über die Armlehne auf Sabrinas Schoß. Sie ist eine von sieben Katzen, mit
denen die Familie zusammenlebt. Barbara erinnert sich. Noch bevor sie den
offiziellen Brief der Staatsanwaltschaft erhielten, kursierten Gerüchte
über das Vorhaben. Sie war im Auto, um Gabriele vom Sport abzuholen, als
sie von den geplanten Prozessen erfuhr. Die Nachricht hörte sie im Radio.
„Das war ein traumatischer Moment für mich“, erinnert sie sich. Für Sabri…
war das Warten danach am schlimmsten. „Wir wussten, es würde ein Brief
kommen, aber wir wussten nicht, wann“, sagt sie. Mehrere Wochen vergingen.
Die Mütter hofften, vergessen zu werden, schließlich war Gabriele schon
fünf.
## Unklare Rechtslage
Franca und Ilaria ging es ähnlich. „Ich hatte jedes Mal Angst, wenn es an
der Tür klingelte“, erzählt Ilaria. Dass die Geburtsurkunde anfechtbar sein
würde, solange die Rechtslage nicht eindeutig klar war, wussten die Mütter.
Nach Matildes Geburt 2019 waren sie in Habachtstellung gewesen. Die ersten
Wochen waren vergangen, dann ein Monat, ein halbes Jahr. „Wenn bis jetzt
nichts kam, kommt nichts mehr“, hatten sie gedacht. Als der Brief der
Staatsanwaltschaft dann zugestellt wurde, war Matilde fast vier Jahre alt.
Den eigenen Namen schwarz auf weiß darin zu lesen, habe sich angefühlt wie
ein Schlag in die Magengrube, erinnert sich Franca.
Umso wichtiger ist das Verfassungsgerichtsurteil für die Mütter. Denn wer
vor dem Gesetz nicht als Elternteil gilt, hat keinerlei Pflichten – aber
auch keine elterlichen Rechte. Mütter, die nicht in der Geburtsurkunde
stehen, dürfen die Kinder ohne Vollmacht ihrer Partnerin weder vom
Kindergarten abholen noch zur Ärzt*innenpraxis bringen, geschweige denn
allein mit ihnen verreisen. In Krankheits- oder bei Notfällen erhalten sie
keine ärztliche Auskunft. Sollte der leiblichen Mutter etwas zustoßen,
bekämen deren nächste Verwandten das Sorgerecht.
Die offizielle Lösung für Paare in dieser Situation war in Italien bisher
die sogenannte „adozione in casi particolari“, die Sonderfall-Adoption.
Hätte das Verfassungsgericht den Müttern aus Padua nicht Recht gegeben,
wäre das auch für sie die einzige verbleibende Möglichkeit gewesen.
Umgangssprachlich wird sie „Stepchild-Adoption“ genannt, denn dafür ist sie
eigentlich gedacht – Stiefkindadoption. Diese Adoptionsprozesse sind
langwierig.
„Man muss sich einer Analyse der gesamten Familie und der eigenen
Fähigkeiten als Mutter unterziehen. Das ist doch absurd“, sagt Sabrina.
Eine Adoption ist mit Kosten für Gutachten, medizinische Check-ups und
anwaltliche Beratung verbunden. Nicht jede Familie kann sich so etwas
leisten. Barbara geht es aber auch ums Prinzip: „Ich will kein Geld für
etwas ausgeben müssen, das mein Recht sein sollte.“
Das Urteil des Kommunalgerichts von Padua im März 2024 war für die Mütter
überraschend gewesen. Sie waren von einer Formsache ausgegangen und hatten
mit der Streichung ihrer Namen gerechnet.
Trotzdem bleibt das Urteil des Verfassungsgerichts lediglich ein
Etappensieg im Kampf um queere Rechte in Italien. Dass sie als queere
Familie die Zielscheibe der rechten Regierung sein würden, war Valentina
und Daniela klar, erklären sie. „Wir werden gesehen wie Monster“, sagt
Daniela. Die vergangenen Jahre erinnerten sie an eine Hexenjagd. Sabrina
ist überzeugt, der Staat benutze das Argument des Kindeswohls, um sie als
lesbisches Elternpaar anzugreifen. Barbara formuliert es so: „Sie wollen
uns Stück für Stück die Rechte wegnehmen und hoffen, dass es niemandem
auffällt. Aber uns fällt das auf!“
Die Organisation Famiglie Arcobaleno, die Regenbogenfamilien vertritt und
die Mütter bei den Padua-Prozessen begleitet hat, bezeichnet das Urteil des
italienischen Verfassungsgerichts als „gigantischen Schritt, um allen
Familien gleiche Rechte zu garantieren, unabhängig von ihrer
Konstellation“. Iryna Shaparava, Sprecherin der Organisation, betont, es
sei wichtig, „weiter für die Anerkennung Kinder gleichgeschlechtlicher
Eltern zu kämpfen“. Künstliche Befruchtung etwa ist in Italien für
gleichgeschlechtliche Paare nach wie vor illegal. Die Organisation fordert
die Abschaffung des 2024 erlassenen Gesetzes, das Leihmutterschaft
kriminalisiert, sowie die Wiederaufnahme der Übertragung von
Geburtsurkunden aus dem Ausland mit zwei Vätern.
Ein [2][Antidiskriminierungsgesetz, wie etwa in Deutschland], gibt es in
Italien nicht. Elly Schlein, Vorsitzende der Oppositionspartei Partito
Democratico (PD), setzt sich seit Jahren für die Belange der queeren
Community in Italien ein. Sie freue sich über das
Verfassungsgerichtsurteil. In einem Statement schrieb sie, „familiäre
Verbundenheit kann nicht per Gesetz oder durch ideologische Kreuzzüge
abgeschafft werden“.
Doch selbst wenn ein Kind in Italien jetzt urkundlich verbrieft zwei Mütter
haben kann – die Bürokratie, die Verwaltung, ist darauf noch nicht wirklich
vorbereitet. Franca und Ilaria leben in einer kleinen Gemeinde zwischen
Padua und Vicenza. Sie wählten bewusst Padua für Matildes Geburt. Bei der
Übertragung der Geburtsurkunde in ihre Gemeinde sei man dort überfordert
gewesen, erinnern sich die beiden Mütter. Die Standesbeamtin habe in Padua
angerufen, um zu klären, ob die Urkunde rechtens sei. Später, bei der
Ausstellung von Matildes Personalausweis, gab es erneut Probleme. Die
zuständige Person weigerte sich, zwei Mütter in Matildes Personalien
einzutragen. Als Franca und Ilaria mit ihrer Anwältin drohten, wurden die
Mütter „dieses Mal ausnahmsweise“ korrekt eingetragen.
„Der Staat macht gleichgeschlechtlichen Elternpaaren systematisch das Leben
schwer“, sagt Sabrina. Formulare bei Schulen oder Ämtern etwa seien oft
nicht an gleichgeschlechtliche Eltern angepasst. Meist müssen Mutter und
Vater eingetragen werden, mit zwei Müttern sind sie nicht ausfüllbar. Somit
liegen dann an offizieller Stelle falsche Daten der Kinder vor. Bei der
Ausstellung von Gabrieles Personalausweis wurde beispielsweise nur Sabrina
in das Formular eingetragen. Die Daten in seiner Geburtsurkunde und seinem
Ausweis stimmten somit nicht überein. Das kann bei der Ausstellung weiterer
Dokumente oder einer Ummeldung Probleme bereiten.
Trotzdem sagen alle drei Familien: Aus Italien weggehen wollen sie nicht.
Für Barbara und Sabrina kam das nie infrage. Das sei auch eine ökonomische
Frage. Franca sagt, ihr gefalle der Gedanke, in einem Land zu leben, in dem
Matilde nicht als „Kind zweiter Klasse“ aufwachse. Aber ihr Leben sei nun
mal in Italien. Außerdem geht es ums Prinzip: „Wir sind nicht die, die auf
der falschen Seite der Geschichte stehen“, sagt sie. Am Ende seien es vor
allem die Rechte ihrer Kinder, die sie verteidigen, nicht ihre eigenen,
sind sich die Mütter einig. „Wir sind schließlich für ihn verantwortlich�…
sagt Barbara und schaut zu ihrem Sohn.
23 Jul 2025
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