Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- taz Talk über Völkerrecht: „Gewalt schließt Dialog aus“
> Die Militärschläge auf den Iran durch Israel und die USA werfen die Frage
> auf: Was zählt das Völkerrecht in Konflikten? Darum ging es beim taz Talk
> in Berlin am Dienstag.
Bild: Ein legitimes, ein legales Ziel? Im Ewin-Gefängnis inhaftierte das irani…
berlin taz | „Gewalt schließt Dialog aus, im intersubjektiven Verhältnis
wie auch zwischen Staaten“, so formuliert es der Völkerrechtler und
Publizist Kai Ambos [1][im taz Talk am Dienstag]. Nur wenn sich ein Staat
vor feindlicher Aggression verteidigen müsse, könne das Gewaltverbot der
UN-Satzung ausgesetzt werden. Die jüngsten israelischen Angriffe auf den
Iran seien völkerrechtswidrig, da keine unmittelbare Gefahr für Israel
bestanden habe.
[2][Politikwissenschaftler Carlo Masala] beschreibt, dass die bisherigen
Angriffe nicht auf das iranische Atomprogramm begrenzt gewesen, sondern
[3][auch auf das Mullah-Regime selbst] gezielt hätten. Zudem nimmt er eine
kontroverse Differenzierung vor: Man könne die Angriffe als völkerrechtlich
illegal und gleichzeitig politisch legitim bezeichnen. Der Iran
beabsichtige schließlich seit Jahrzehnten die Vernichtung Israels und
unterstütze [4][Milizen, die militärisch gegen Israel vorgehen].
Dem widerspricht Ambos mit einem Plädoyer für die Diplomatie: „Allein
militärisch kann dieses Problem nicht gelöst werden“, erwidert er mit
Verweis auf den Misserfolg der US-amerikanischen [5][Invasion des Irak im
Jahr 2003]. Ein durch militärische Intervention erzwungener Regimewechsel
habe zweifelhafte Aussicht auf Erfolg – und sei obendrein rechtswidrig.
Die [6][taz-Nahost-Redakteurin Lisa Schneider] wägt die realen Folgen der
Angriffe ab und kommt zur Einschätzung, dass die militärischen Aktionen der
„Opposition keinen großen Schub verliehen haben“. Masala pflichtet ihr bei:
Er befürchtet sogar einen stabilisierenden Effekt für das iranische Regime.
Es sei denkbar, „dass die Revolutionsgarden jetzt noch mehr an Einfluss
gewinnen“.
Im Laufe der Diskussion, moderiert vom taz-lab-Redakteur Moritz Martin,
wird die Trennung zwischen völkerrechtlicher Legalität und politischer
Legitimität zum großen Streitpunkt, auch für das Publikum. Wird das
Völkerrecht nicht zu einem wirkungslosen Normenbündel? Ist die Berufung auf
das Völkerrecht nicht opportunistisch, wenn sie nur dann erfolgt, wenn sie
für die eigenen politischen Interessen eines Staates nützlich erscheint?
Masala zufolge könne die Differenzierung zwischen völkerrechtlicher
Legalität und politischer Legitimität sogar dazu beitragen, die Kraft des
Völkerrechts zu erhalten. Ohne Kriterien zur Beurteilung der Legitimität
eines Angriffs, hält Ambos dagegen, lande man auf jeden Fall beim Recht des
Stärkeren und verbleibe orientierungslos.
2 Jul 2025
## LINKS
[1] /HEUTE-taz-Talk-ueber-Voelkerrecht/!vn6096422/
[2] /Carlo-Masala-ueber-die-Bundeswehr/!5884220
[3] /Israel-Iran-Krieg/!6091720
[4] /Irans-Verbuendete/!6091623
[5] /20-Jahre-nach-Invasion-im-Irak/!5919996
[6] /Lisa-Schneider/!a88575/
## AUTOREN
Anselm Mathieu
## TAGS
Iran-Israel-Krieg
Schwerpunkt Iran
Israel
Völkerrecht
Schwerpunkt Konflikt zwischen USA und Iran
Atommacht
Iran-Israel-Krieg
## ARTIKEL ZUM THEMA
Mutmaßlicher Spion festgenommen: Iran plante wohl Anschläge auf jüdische Zie…
In Dänemark wurde ein Mann festgenommen, der im Auftrag Irans jüdische
Ziele in Deutschland ausgekundschaftet haben soll. Die Ermittler vermuten
Anschlagspläne.
Atomprogramm in Iran: Das nukleare Gespenst
Einst lieferte der Westen Teheran die ersten Atomanlagen. Seitdem muss er
mit der Angst vor einer iranischen Atombombe umgehen.
Ewin-Gefängnis: Iran meldet nachträglich 71 Tote
Vor einer Woche flog Israel einen Luftangriff auf das berüchtigte
Ewin-Gefängnis in Teheran. Erst jetzt teilt der Iran mit, dass Dutzende
Tote geborgen wurden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.