# taz.de -- Nach erfolgreicher AfD-Klage: Berlin will weiter keine Vornamen von… | |
> Der Berliner Senat nannte der AfD zu Unrecht nicht die Vornamen | |
> mutmaßlicher Messerstraftäter. Dabei soll es auch künftig bleiben – mit | |
> besserer Begründung. | |
Bild: Die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts fiel denkbar knapp aus | |
Berlin dpa | Der Berliner Senat will weiterhin keine Vornamen von | |
Messerstraftätern mit deutscher Staatsbürgerschaft herausgeben – trotz | |
einer [1][juristischen Niederlage in dem Fall vor dem | |
Verfassungsgerichtshof]. Das teilte die Senatsinnenverwaltung auf Anfrage | |
mit, nachdem mehrere Medien berichtet hatten. | |
Eine Sprecherin sagte, derzeit werde eine neue Begründung erarbeitet, warum | |
die Vornamen auf eine parlamentarische Anfrage der AfD nicht genannt | |
werden. Nach Fertigstellung werde diese dem AfD-Abgeordneten Marc Vallendar | |
zugestellt. | |
Dieser hatte den Senat 2024 nach den 20 häufigsten Vornamen von | |
Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Delikten gefragt, bei | |
denen im Jahr 2023 ein Messer eine Rolle spielte. Der Senat hatte das | |
abgelehnt und argumentiert, einzelne Menschen könnten so identifiziert | |
werden. | |
## Verfassungsgericht entschied gegen Senat | |
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte Mitte Mai nach einer Klage | |
Vallendars entschieden, dass der Senat die Anfrage zu Unrecht abgelehnt | |
hatte. Die Begründung des Senats sei nicht tragfähig. Damit habe er das | |
parlamentarische Fragerecht verletzt. | |
Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine als | |
nicht plausibel, so das Gericht. Die 20 häufigsten Vornamen seien nur ein | |
kleiner Ausschnitt aus der großen Anzahl von fast 1.200 Verdächtigen. | |
Richter fügten hinzu, nun müsse die Behörde erneut über die Beantwortung | |
entscheiden. | |
## Knappe Entscheidung | |
Die Entscheidung des Gerichts, die am 4. Juni veröffentlicht wurde, fiel | |
sehr knapp mit fünf zu vier Stimmen der Richter aus. Vier Richter hatten in | |
einem Sondervotum geschrieben, die Erstellung und Herausgabe einer Liste | |
mit den häufigsten Vornamen von Verdächtigen sei dem Senat wegen | |
Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde verfassungsrechtlich | |
verboten. | |
Die AfD hatte die Frage zu den Vornamen gestellt, weil bei den Verdächtigen | |
in der Polizeistatistik zwar zwischen deutscher und ausländischer | |
Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen | |
Migrationshintergrund bei den deutschen Verdächtigen eingegangen wird. Den | |
wollte die AfD über die Vornamen herausfinden. | |
11 Jun 2025 | |
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[1] /Berliner-Verfassungsgerichtshof/!6088701 | |
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