Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Nach erfolgreicher AfD-Klage: Berlin will weiter keine Vornamen von…
> Der Berliner Senat nannte der AfD zu Unrecht nicht die Vornamen
> mutmaßlicher Messerstraftäter. Dabei soll es auch künftig bleiben – mit
> besserer Begründung.
Bild: Die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts fiel denkbar knapp aus
Berlin dpa | Der Berliner Senat will weiterhin keine Vornamen von
Messerstraftätern mit deutscher Staatsbürgerschaft herausgeben – trotz
einer [1][juristischen Niederlage in dem Fall vor dem
Verfassungsgerichtshof]. Das teilte die Senatsinnenverwaltung auf Anfrage
mit, nachdem mehrere Medien berichtet hatten.
Eine Sprecherin sagte, derzeit werde eine neue Begründung erarbeitet, warum
die Vornamen auf eine parlamentarische Anfrage der AfD nicht genannt
werden. Nach Fertigstellung werde diese dem AfD-Abgeordneten Marc Vallendar
zugestellt.
Dieser hatte den Senat 2024 nach den 20 häufigsten Vornamen von
Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Delikten gefragt, bei
denen im Jahr 2023 ein Messer eine Rolle spielte. Der Senat hatte das
abgelehnt und argumentiert, einzelne Menschen könnten so identifiziert
werden.
## Verfassungsgericht entschied gegen Senat
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte Mitte Mai nach einer Klage
Vallendars entschieden, dass der Senat die Anfrage zu Unrecht abgelehnt
hatte. Die Begründung des Senats sei nicht tragfähig. Damit habe er das
parlamentarische Fragerecht verletzt.
Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine als
nicht plausibel, so das Gericht. Die 20 häufigsten Vornamen seien nur ein
kleiner Ausschnitt aus der großen Anzahl von fast 1.200 Verdächtigen.
Richter fügten hinzu, nun müsse die Behörde erneut über die Beantwortung
entscheiden.
## Knappe Entscheidung
Die Entscheidung des Gerichts, die am 4. Juni veröffentlicht wurde, fiel
sehr knapp mit fünf zu vier Stimmen der Richter aus. Vier Richter hatten in
einem Sondervotum geschrieben, die Erstellung und Herausgabe einer Liste
mit den häufigsten Vornamen von Verdächtigen sei dem Senat wegen
Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde verfassungsrechtlich
verboten.
Die AfD hatte die Frage zu den Vornamen gestellt, weil bei den Verdächtigen
in der Polizeistatistik zwar zwischen deutscher und ausländischer
Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen
Migrationshintergrund bei den deutschen Verdächtigen eingegangen wird. Den
wollte die AfD über die Vornamen herausfinden.
11 Jun 2025
## LINKS
[1] /Berliner-Verfassungsgerichtshof/!6088701
## TAGS
Schwerpunkt AfD in Berlin
Vornamen
Messer
Berliner Senat
Kriminalität
Vornamen
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt Rassismus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Berliner Verfassungsgerichtshof: AfD darf Vornamen erfragen
Der Berliner Senat durfte eine Vornamen-Abfrage der AfD nicht verweigern.
Der Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofes fiel denkbar knapp aus.
Gewaltbereite AfD-Politiker: Wenn aus Worten Taten werden
Pfefferspray, Tritte, Schläge – der AfD-Lokalpolitiker Sven Ebert wurde
mehrfach verurteilt. Doch sein Fall zeigt, dass die Justiz die politische
Dimension oft verkennt.
Neuer Jugendstaatssekretär Falko Liecke: Vornamen-Abfrage kein Ausrutscher
Die CDU will Neuköllns Stadtrat Falko Liecke zum Staatssekretär machen. Das
bedient Ängste vor einer Partei, die Silvester rassistisch ausschlachtete.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.