| # taz.de -- Nach erfolgreicher AfD-Klage: Berlin will weiter keine Vornamen von… | |
| > Der Berliner Senat nannte der AfD zu Unrecht nicht die Vornamen | |
| > mutmaßlicher Messerstraftäter. Dabei soll es auch künftig bleiben – mit | |
| > besserer Begründung. | |
| Bild: Die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts fiel denkbar knapp aus | |
| Berlin dpa | Der Berliner Senat will weiterhin keine Vornamen von | |
| Messerstraftätern mit deutscher Staatsbürgerschaft herausgeben – trotz | |
| einer [1][juristischen Niederlage in dem Fall vor dem | |
| Verfassungsgerichtshof]. Das teilte die Senatsinnenverwaltung auf Anfrage | |
| mit, nachdem mehrere Medien berichtet hatten. | |
| Eine Sprecherin sagte, derzeit werde eine neue Begründung erarbeitet, warum | |
| die Vornamen auf eine parlamentarische Anfrage der AfD nicht genannt | |
| werden. Nach Fertigstellung werde diese dem AfD-Abgeordneten Marc Vallendar | |
| zugestellt. | |
| Dieser hatte den Senat 2024 nach den 20 häufigsten Vornamen von | |
| Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Delikten gefragt, bei | |
| denen im Jahr 2023 ein Messer eine Rolle spielte. Der Senat hatte das | |
| abgelehnt und argumentiert, einzelne Menschen könnten so identifiziert | |
| werden. | |
| ## Verfassungsgericht entschied gegen Senat | |
| Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte Mitte Mai nach einer Klage | |
| Vallendars entschieden, dass der Senat die Anfrage zu Unrecht abgelehnt | |
| hatte. Die Begründung des Senats sei nicht tragfähig. Damit habe er das | |
| parlamentarische Fragerecht verletzt. | |
| Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine als | |
| nicht plausibel, so das Gericht. Die 20 häufigsten Vornamen seien nur ein | |
| kleiner Ausschnitt aus der großen Anzahl von fast 1.200 Verdächtigen. | |
| Richter fügten hinzu, nun müsse die Behörde erneut über die Beantwortung | |
| entscheiden. | |
| ## Knappe Entscheidung | |
| Die Entscheidung des Gerichts, die am 4. Juni veröffentlicht wurde, fiel | |
| sehr knapp mit fünf zu vier Stimmen der Richter aus. Vier Richter hatten in | |
| einem Sondervotum geschrieben, die Erstellung und Herausgabe einer Liste | |
| mit den häufigsten Vornamen von Verdächtigen sei dem Senat wegen | |
| Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde verfassungsrechtlich | |
| verboten. | |
| Die AfD hatte die Frage zu den Vornamen gestellt, weil bei den Verdächtigen | |
| in der Polizeistatistik zwar zwischen deutscher und ausländischer | |
| Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen | |
| Migrationshintergrund bei den deutschen Verdächtigen eingegangen wird. Den | |
| wollte die AfD über die Vornamen herausfinden. | |
| 11 Jun 2025 | |
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| [1] /Berliner-Verfassungsgerichtshof/!6088701 | |
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