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# taz.de -- Berliner Landesregierung entscheidet: Messer dabei, Lappen weg
> Der schwarz-rote Senat beschließt ein Waffenverbot für Bus und Bahn – und
> verbindet damit nicht nur eine Geldbuße.
Bild: Messer aller Art sind künftig in Bussen und Bahnen nicht nur per BVG-Hau…
Berlin taz | In der [1][Hausordnung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)]
steht es schon längst, Dienstag aber hat die schwarz-rote Landesregierung
auch ein ganz offizielles Waffen- und Messerverbot für Bus und Bahn und
Bahnhöfe beschlossen. Darunter fallen zwar auch Reizstoffe, für ein
vielfach gerade von Frauen gekauftes Abwehrspray gilt das Verbot laut
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) aber nicht.
Wer mehrfach mit einem Messer erwischt wird, muss nicht nur bis zu 10.000
Euro Geldbuße zahlen, sondern riskiert auch den Führerschein. Das gilt auch
für Minderjährige: Sie könnten Spranger zufolge dann nicht zur
Führerscheinausbildung zugelassen werden. „Waffen haben im öffentlichen
Nahverkehr nichts verloren“, sagte sie am Dienstag nach der Senatssitzung.
Das Verbot gilt für ganz Berlin und tritt voraussichtlich am 17. Juli in
Kraft. Das Messerverbot schließt nach Senatsangaben auch Taschenmesser egal
welcher Größe ein. Ausnahmen sollen tief im Gepäck verstaute Messer sein,
etwa direkt nach einem Kauf, an die sich erst mit mindestens drei
Handgriffen herankommen lässt.
Die Polizei hat erweiterte Möglichkeiten durch den Senatsbeschluss – der
kein Gesetz ist, das nur im Abgeordnetenhaus beschlossen werden könnte,
sondern eine sogenannte Rechtsverordnung. Sie kann auf dieser Grundlage auf
einem U-Bahnsteig oder in einem Bus ohne einen konkreten Verdacht
kontrollieren, ob jemand eine Waffe bei sich hat.
## Im DB-Bereich schon zulässig
In der S-Bahn und in Regionalzügen, für die nicht die landeseigene BVG,
sondern die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen zuständig sind, ist
das schon seit 2024 zulässig und ermöglicht der Bundespolizei solche
Kontrollen. Man gehe nicht über das Bundesrecht hinaus, sagte
Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU), [2][die das Messerverbot zusammen mit
Spranger präsentierte.]
Außerhalb der öffentlichen Verkehrsmittel und der Bahnhöfe und Bahnsteige
gilt das Verbot [3][bereits im Görlitzer Park] und am Kottbusser Tor in
Kreuzberg sowie am Leopoldplatz im Wedding. Hintergrund der Ausweitung des
Verbots war nach Darstellung von Spranger eine tödlich endende
Messerattacke in einer U-Bahn im April.
Nach dem Zusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Messerverbot und dem
Führerscheinentzug als Konsequenz gefragt, verwies die Innensenatorin
darauf, dass für den Führerschein eine „charakterliche Eignung“ nötig se…
an der es in solchen Fällen Zweifel gebe. Nach ihren Worten sollen
Wiederholungstäter aber nicht automatisch auf diese Weise bestraft werden:
Es werde jeweils eine Einzelfallentscheidung sein, kündigte Spranger an.
Das soll auch für die Länge des Führerscheinentzugs gelten oder für die
Sperre für eine Führerscheinausbildung.
Die angestrebte zusätzliche abschreckende Wirkung für potenzielle
Messerträger erläuterte die Innensenatorin so: „Da kriegt man sie auch am
empfindlichsten, weil die Leute meistens auch sehr gerne Auto fahren –
meistens dann sogar noch zu schnell.“
24 Jun 2025
## LINKS
[1] https://www.bvg.de/de/service-und-kontakt/nutzungsordnung
[2] /Neue-Verordnung-in-Berlin/!6083035
[3] /Zaun-um-den-Goerlitzer-Park/!6096397
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Innensenatorin Iris Spranger
BVG
Messer
Polizei Berlin
Messerattacke
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