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# taz.de -- Antifa-Aktion gegen Dritter Weg: Bio Company feuert Neonazi
> Ein Azubi aus Berlin wird entlassen, nachdem er auf Plakaten als Mitglied
> des Dritten Wegs geoutet wurde. Kann man Rechtsextremen einfach kündigen?
Bild: Die Filiale von Bio Company in der Boxhagener Straße in Berlin Friedrich…
Berlin taz | Zwei Fotos eines jungen Mannes mit brauner Scheitelfrisur sind
auf dem Plakat zu sehen. Auf einem davon trägt er einen Pullover der
rechtsradikalen Kleinstpartei der Dritte Weg. Über den Fotos prangt das
Logo der Bio Compay. „Dürfen wir vorstellen, der neue Azubi hier im Markt“,
heißt es in dem darunter stehenden Text, der davor warnt, dass der junge
Mann ein Neonazi ist, der an dem brutalen [1][Angriff auf
Antifaschist:innen] am Berliner Ostkreuz im vergangenen Jahr beteiligt
gewesen sein soll.
Der Angriff, bei dem mehrere Personen verletzt wurden, wird Mitgliedern des
Dritten Wegs und ihrer Nachwuchsorganisation, der „Nationalrevolutionäre
Jugend“, zugeordnet. [2][Nach einer Großrazzia] im Juli vergangenen Jahres
wird gegen neun Verdächtige zwischen 17 und 21 Jahren ermittelt. Wie die
Staatsanwaltschaft der taz bestätigte, laufen deswegen auch Ermittlungen
gegen den Bio-Company-Azubi. Mehrere Personen wurden bei dem Angriff
verletzt. 15 bis 20 vermummte Neonazis sollen mit Schlagstöcken,
Holzknüppeln, Handschuhen und Pfefferspray auf ihre Opfer losgegangen sein.
Der Aushang hängt mittlerweile nicht mehr an der Bio-Company-Filiale an der
Boxhagener Straße in Berlin-Friedrichshain. Auch von dem Mann selbst ist
nichts zu sehen. Nach ihm gefragt, sagt eine Mitarbeiterin, dass er nie mit
rechtsextremen Äußerungen aufgefallen sei. Seinen Job ist er laut
taz-Informationen jetzt trotzdem los. Zu Personalfragen will sich Bio
Company offiziell nicht äußern, man stehe jedoch „für Weltoffenheit und
Toleranz“, Diskriminierung und Rassismus hätten keinen Platz, so Sprecherin
Imke Sturm.
## Kündigung nicht immer möglich
Doch kann man Menschen aufgrund ihrer Gesinnung so einfach feuern? Bei dem
Azubi stand einer Kündigung nichts im Weg, dieser soll in der Probezeit
gewesen sein. Doch wie ist es in regulären Arbeitsverhältnissen?
„Bis zu einer Kündigung muss viel passieren“, sagt Martin Bechert,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, der taz. Eine rechtsextreme Gesinnung allein
sei kein ausreichender Grund. Das Arbeitsrecht sehe hohe Hürden für eine
Entlassung vor. Diese sei erst möglich, wenn rechtsextreme Einstellungen am
Arbeitsplatz auch zum Ausdruck kommen.
Auch verhaltensbedingte Kündigungen seien möglich. Etwa wenn sich
Arbeitnehmer:innen in der Arbeitszeit diskriminierend verhalten oder
der Betriebsfrieden durch das Verhalten im Zusammenhang mit der
rechtsextremen Gesinnung nicht mehr gewährleistet ist.
Anders sei das jedoch bei Angestellten im öffentlichen Dienst. „Hier
erwarten Arbeitsgerichte eine deutlich höhere Loyalität“, so Bechert.
Verfassungsfeindliche Aussagen, auch abseits des Arbeitsplatzes, könnten
hier schneller zu einer Kündigung führen.
2 Apr 2025
## LINKS
[1] /Neonazi-Attacke-auf-Antifas/!6019369
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## AUTOREN
Nicolai Kary
## TAGS
Der III. Weg
Friedrichshain
Berlin
Rechtsextremismus
Rechte Gewalt
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