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# taz.de -- Gerichtsurteil zu „Innerstädtischer Tod“: Kunstfreiheit wiegt …
> Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters wird nicht
> verboten. Geklagt hatte ein bekannter Berliner Galerist.
Bild: Der Autor Christoph Peters bei einer Lesung im September 2021 im Bürgerh…
Berlin taz | Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von [1][Christoph Peters]
wird nicht verboten. Der Berliner Galerist Johann König, der sich in einer
Figur des Romans wiedererkannt haben will, hatte darauf geklagt. Die
Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag
den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche
Verhandlung zurückgewiesen.
Damit bleibt der Roman frei verkäuflich. Gegen diese Entscheidung kann
allerdings noch sofortige Beschwerde eingelegt werden. Ob die Kläger es tun
werden, blieb vorerst unklar.
Der Fall hat die Feuilletons in den vergangenen Tagen [2][ausgiebig
beschäftigt.] Eine der Figuren des Romans ist der fiktive Galerist Konrad
Raspe, gegen den in dem Buch MeToo-Vorwürfe erhoben werden.
Das Gericht geht, Beobachtern des Prozesses zufolge, zwar davon aus, dass
Johann und Lena König aufgrund der Übereinstimmungen zwischen ihnen und den
fiktiven Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe jedenfalls für einen
Teil des Leserkreises erkennbar sind. Allein dies, so die Hamburger
Juristen, reiche indes für die Annahme einer
Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus. Das Gericht musste eine Abwägung
zwischen den Persönlichkeitsrechten der Antragsteller und der
grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit vornehmen. Sie fiel zugunsten der
Kunstfreiheit aus.
Im Hintergrund der Entscheidung steht, dass der Roman zwar auf reale
Vorbilder rekurriert, dies dann aber als Grundlage für eine fiktionale
Darstellung besonderer gesellschaftlicher Problemfragen nutze.
Tatsächlich ist Konrad Raspe in dem Roman nur eine Figur von vielen.
Konzeptionell wichtiger ist, dass Christoph Peters das Personal und
teilweise auch die Handlung aus Wolfgang Koeppens Roman „Tod in Rom“ mit
der Berliner Gegenwart zusammenbringt. So gibt es die Figur eines alterndes
AfD-Funktionärs, der Preußens Klassizismus nachtrauert. Überzeugend tippt
Christoph Peters dabei neorechte Narrative an.
Ein Verbot des Romans hätte schwerwiegende Folgen für das Schreiben
aktueller politischer Romane insgesamt gehabt. Jede Anspielung auf reale
Hintergründe hätte möglicherweise Verbotsprozesse durch Personen, die sich
ungünstig porträtiert wähnen, nach sich gezogen. Insofern ist die
Entscheidung des Gerichts sehr zu begrüßen.
25 Feb 2025
## LINKS
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## AUTOREN
Dirk Knipphals
## TAGS
Literatur
Prozess
Kunstbetrieb
Verbotsverfahren
Roman
deutsche Literatur
Roman
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